Stellungnahme
zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes,
zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
sowie zum Entwurf zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zur Straßenverkehrs-Ordnung
Stand der Entwürfe:
08.03.2007
Als Vertreter des
BBU gab Herr Oliver Kalusch folgende Stellungnahme ab (11.04.07):
Die vorgesehenen
Änderungen von
- § 6 Abs. 1
Nr. 14 StVG,
- § 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO, § 42 Abs. 4 StVO, § 45
Abs. 1b S. 1 Nr. 2b (Einfügung) sowie
- „zu § 45“ VwV-StVO (Einfügung der Nr. XII)
dienen dazu, im öffentlichen
Verkehrsraum ein dichtes Stationsnetz für Car-Sharing-Unternehmen
einzurichten.
Im Vergleich mit
der Benutzung von Privat-PKW werden durch Car-Sharing-Systeme geringere
Mengen staub- und gasförmiger Substanzen (z.B. PM 10, Kohlendioxid)
emittiert. Außerdem erfolgt eine geringere Flächeninanspruchnahme.
Der Ersatz privater
Fahrzeuge durch Car-Sharing-Fahrzeuge ist somit aus ökologischen
Gründen zu befürworten. Daher sind auch die vorgesehenen
Änderungen des Straßenverkehrsrechts, die die Schaffung
eines dichten Car-Sharing-Stationsnetzes mit wohnortnahem Zugang
sowie an Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs zum Ziel haben,
zu begrüßen.
Unabhängig hiervon
regen wir die grundlegende und systematische Überarbeitung
des Straßenverkehrsrechts mit dem Ziel einer größtmöglichen
CO2-Reduzierung an.
Für den BBU
Oliver Kalusch
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