Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung sowie zum Entwurf zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung

Stand der Entwürfe: 08.03.2007

Als Vertreter des BBU gab Herr Oliver Kalusch folgende Stellungnahme ab (11.04.07):

Die vorgesehenen Änderungen von

- § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG,
- § 41 Abs. 2 Nr. 8 StVO, § 42 Abs. 4 StVO, § 45 Abs. 1b S. 1 Nr. 2b (Einfügung) sowie
- „zu § 45“ VwV-StVO (Einfügung der Nr. XII)

dienen dazu, im öffentlichen Verkehrsraum ein dichtes Stationsnetz für Car-Sharing-Unternehmen einzurichten.

Im Vergleich mit der Benutzung von Privat-PKW werden durch Car-Sharing-Systeme geringere Mengen staub- und gasförmiger Substanzen (z.B. PM 10, Kohlendioxid) emittiert. Außerdem erfolgt eine geringere Flächeninanspruchnahme.

Der Ersatz privater Fahrzeuge durch Car-Sharing-Fahrzeuge ist somit aus ökologischen Gründen zu befürworten. Daher sind auch die vorgesehenen Änderungen des Straßenverkehrsrechts, die die Schaffung eines dichten Car-Sharing-Stationsnetzes mit wohnortnahem Zugang sowie an Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs zum Ziel haben, zu begrüßen.

Unabhängig hiervon regen wir die grundlegende und systematische Überarbeitung des Straßenverkehrsrechts mit dem Ziel einer größtmöglichen CO2-Reduzierung an.

Für den BBU
Oliver Kalusch