Offener Brief
An das
Staatliche Umweltamt Herten
z. Hd. Frau Dr. Abel
Gartenstraße 27
45699 Herten
Per Fax 02366/807499
Bonn, 04.04.02
Gefahrstofflager Fa. Drost, Gronau
Genehmigung zum Weiterbau / zur Inbetriebnahme des Gefahrstofflagers
Sehr geehrte Frau Dr. Abel,
wir haben erfahren, daß Sie den Weiterbau und Betrieb des
Gronauer Gefahrstofflagers genehmigt haben. Zwischenzeitlich hat
die Fa. Drost Antrag auf Sofortvollzug gestellt, nachdem bereits
mit dem Weiterbau begonnen wurde. Weiterhin hat ein Gronauer Bürger
Widerspruch gegen die Genehmigung erhoben und hat gleichzeitig beantragt,
daß Sie weitere Bauarbeiten bis zum Abschluß des Verfahrens
(incl. Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren) untersagen.
Ihnen obliegt es derzeit darüber zu befinden, ob der Sofortvollzug
bewilligt wird oder ob Sie die zwingende aufschiebende Wirkung des
Widerspruches anerkennen und einen Baustopp anordnen.
Unseren Informationen zufolge liegt der Genehmigungsbescheid erst
vom 6. bis 20. April zur Einsicht aus, die Bevölkerung kennt
ihn also noch nicht. Es kann also sein, daß nach der Auslegung
weitere Widersprüche folgen. Diese sollten Sie abwarten, bevor
Sie möglicherweise positiv über den Sofortvollzug entscheiden.
Ihre derzeitige Billigung der Bauaktivitäten durch das StUA
Herten erzeugt ein Ungleichgewicht zwischen Fa. Drost, der der Genehmigungsbescheid
bekannt ist, und der breiten Öffentlichkeit, die derzeit weder
den Genehmigungsbescheid noch mögliche Rechtsmittelbelehrungen
kennt. Angemerkt sei, daß auch uns noch keine Kopie des Bescheides
vorliegt. Wir bitten um Zusendung.
Bei Ihrer Entscheidung über den beantragten Sofortvollzug
ist zu beachten, daß die Fa. Drost im Jahre 2001 auf eigenes
Risiko mit dem Bau des Lagers begonnen hat. Sie darf jetzt nicht
damit argumentieren, daß nach der Schaffung von Sachzwängen
bereits erhebliche Beträge investiert wurden und finanzielle
Risiken auftreten können. Weiterhin ist zu berücksichtigen,
daß sich in der Nachbarschaft der Fa. Drost Lebensmittelunternehmen
befinden, deren Interesse wiederum von dem Betrieb eines Gefahrstofflagers
beeinträchtigt werden können. Die Zahl der qualitativ
wertvollen Arbeitsplätze dort ist weitaus höher als bei
der Fa. Drost. Die Interessen dieser Unternehmen dürfen bei
Ihrer Abwägung nicht vernachlässigt werden.
Wir hoffen, daß Sie Ihre Entscheidung im Interesse des Widerspruchführers
treffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Christine Ellermann, Geschäftsführerin)
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