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Aktionsbündnis
Ökolandbau
10 % Ökolandbau bis 2005
Zehn Empfehlungen
an das Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (26.01.2001)
Das Aktionsbündnis
Ökolandbau ist ein Zusammenschluss von:
- Agrarbündnis
- ArbeitsGemeinschaft Ökologischer
Landbau (AGÖL)
- Bundesarbeitsgemeinschaft
Evangelische Jugend im ländlichen Raum
- Bund für Umwelt- und
Naturschutz (BUND)/ Bund Naturschutz Bayern (BN)
- Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU)
- Bundesverband Naturkost
Naturwaren Großhandel
- Die Verbraucher Initiative
e.V.
- Stiftung Europäisches
Naturerbe (Euronatur)
- Konferenz der Kontrollstellen
(KdK)
- Gregor-Louisoder-Umweltstiftung
- Naturschutzbund Deutschland
(NABU)
- Projektgesellschaft Demeter-Zentrum
2001
- Schweinsfurth-Stiftung
- Stiftung Ökologie &
Landbau (SÖL)
- Terra Futura
- Umweltstiftung WWF Deutschland
- Zukunftsstiftung Landwirtschaft
DIE ZEHN EMPFEHLUNGEN IM ÜBERBLICK
- Programm für den ökologischen
Landbau mit klaren Zielvorgaben auflegen
- Den Dialog unter den Akteuren
fördern
- Verbraucherinformation und
Kennzeichnung verbessern
- Organisationen des ökologischen
Landbaus unterstützen
- Den ökologischen Landbau
im Rahmen der neuen Politik zur Entwicklung der
ländlichen Räume fördern
- Agrarumweltprogramme: Anreize
schaffen für Ökolandbau
- Einzelbetriebliche Investitionsförderung
an die ökologische Wirtschaftsweise
koppeln
- Vermarktung von Bioprodukten
optimieren, Verarbeitung unterstützen
- Ausbildung, Beratung und
Forschung verbessern
- Inspektion und Zertifizierung
optimieren
EINFÜHRUNG
Das Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) soll
unter der Führung von Renate Künast einen neuen Zuschnitt
erhalten. Ziel ist es, den ökologischen Landbau verstärkt
zu fördern. Bis 2005 sollen 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche
Deutschlands ökologisch bewirtschaftet werden.
Mit diesem Papier werden seitens
des ökologischen Landbaus sowie des Umwelt- und Verbraucherschutzes
mehrere Empfehlungen an das BMVEL und die Ministerien der Länder
ausgesprochen, damit dieses Ziel tatsächlich erreicht wird.
Dieses Papier bezieht sich ausschließlich auf Maßnahmen
zur Förderung des ökologischen Landbaus, die innerhalb
des Kompetenzbereichs des BMVEL liegen. Nach unserer Einschätzung
kann deren Umsetzung ab sofort mit den bestehenden Instrumenten
erfolgen.Darüber hinaus ist jedoch dringend eine Änderung
der politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für
die Landwirtschaft insgesamt unabdingbar, damit bäuerliche
Existenzen gesichert, Landwirte über gerechte Preise angemessen
für ihre Arbeit entlohnt sowie Arbeitsplätze in der Landwirtschaft
erhalten und geschaffen werden. Außerdem muss eine Trendwende
hin zu einer flächengebundenen und umweltfreundlichen Wirtschaftsweise
sowie zur artgerechten Tierhaltung eingeleitet werden. Dazu gehört
auch, dass die bestehende Bevorteilung umweltbelastender Verfahren,
die über Kostenexternalisierung und Risikominimierung entstanden
ist, durch geeignete Instrumente (z. B. Stickstoffsteuer, Pflanzenschutzmittelabgabe)
abgebaut wird. Nur so kann mittel- bis langfristig eine Ökologisierung
der Landwirtschaft gewährleistet werden.
Erste Vorschläge zur Korrektur
der nationalen Gesetzgebung, zur Umgestaltung der Agrarförderung
und zur Änderung des EU-Rechts liegen z. B. von der nordrhein-westfälischen
Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn vor;
Vorschläge für eine komplette Neugestaltung der Agrarpolitik
werden von den Staatssekretären Baake (BMU) und Wille (BML)
in einem 7-Punkte-Programm vorgelegt. Von Bündnis 90/ Die Grünen
liegt ein Fraktionsbeschluss vor.
In der Agenda 2000 selbst werden
Vorschläge gemacht, wie Direktzahlungen unter anderem an Umweltkriterien
gekoppelt werden können; dies ist bislang in Deutschland aber
nicht umgesetzt worden.
Ein sehr ausführlicher Eckpunkte-Katalog
mit Vorschlägen für "agrar- und gesellschaftspolitische
Maßnahmen für die Ausweitung der ökologischen Landwirtschaft"
wird derzeit vom Aktionsbündnis Ökolandbau erarbeitet.
Die unten genannten Konzepte und
Schritte sollten nach unserer Auffassung baldmöglichst im Rahmen
von runden Tischen zur Förderung des Ökolandbaus (mit
Vertretern von Erzeugung, Handel, Verbraucherschutz u.a.) diskutiert
werden. Sie stellen Empfehlungen dar, die sich direkt an das BMVEL
richten.
1. Programm für den ökologischen
Landbau mit klaren Zielvorgaben auflegen
Damit das Ziel 10 % Ökolandbau
bis 2005 erreicht wird, muss die Ökofläche bis 2005 jährlich
um mindestens 25 % ansteigen. Dies ist ein größeres Wachstum
als bisher von unter 10 % im 5-Jahresdurchschnitt. Der Vergleich
mit europäischen Nachbarländern zeigt, dass ein rascheres
Wachstum durchaus möglich ist: Dänemark wies in den Jahren
1993 bis 1998 ein jährliches Wachstum von über50 % auf,
mit steigender Tendenz. Eine Ausweitung der ökologischen Anbaufläche
ist dringend erforderlich, unter anderem damit die Angebotsmengen
ausgeweitet werden können. Für Unternehmen der vor- und
nachgelagerten Bereiche - insbesondere des Handels und der Verarbeitung
- müssen auf dem Markt ausreichende Mengen vorhanden sein,
um wirtschaftlich und kontinuierlich auf Produkte aus ökologischer
Erzeugung umstellen zu können. Derzeit sind die von Öko-Betrieben
angebotenen Mengen für größere Verarbeitungsunternehmen
oder Händler noch zu klein, um in größerem Umfang
in die Produktion oder das Sortiment aufgenommen zu werden ("Economy
of Scale"). Ein größeres Angebot an Ökoprodukten
ist eine wesentliche Voraussetzung, um die hohen Erfassungs-, Verarbeitungs-
und Distributionskosten zu senken und damit zu günstigeren
Verbraucherpreisen zu kommen.
|
Jahr
|
Öko-Anteil %
|
Öko-Fläche (Hektar)
|
| 31.12.1994 |
1,58
|
272.139
|
| 31.12.1995 |
1,80
|
309.487
|
| 31.12.1996 |
2,06
|
354.171
|
| 31.12.1997 |
2,27
|
389.693
|
| 31.12.1998 |
2,42
|
416.518
|
| 31.12.1999 |
2,64
|
452.279
|
| 31.12.2000 |
3,30
|
564.526
|
| 31.12.2001 |
4,12
|
704.631
|
| 31.12.2002 |
5,14
|
879.507
|
| 31.12.2003 |
6,42
|
1.097.784
|
| 31.12.2004 |
8,01
|
1.370.234
|
| 31.12.2005 |
10,00
|
1.710.300
|
Die Tabelle zeigt die Zunahme der
ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche
1994 bis 1999 und die prognostizierte Zunahme 2000 bis 2005.
Zahlreiche Staaten in der Europäischen
Union haben Mitte der neunziger Jahre Programme zur Förderung
des ökologischen Landbaus aufgelegt (sogenannte Aktionspläne).
Es wurden Konzepte mit klaren Zielen zur Förderung des ökologischen
Land-baus erarbeitet und umgesetzt. Mit solchen Aktionsplänen
ist es gelungen, die ökologisch bewirtschaftete Fläche
und den Marktanteil für Bioprodukte substanziell zu erhöhen.
Wir empfehlen,
- rasch ein erstes Bundesprogramm
zur Förderung des ökologischen Landbaus, Planungszeitraum
2001 bis 2005, mit klaren Zielen und Teilzielen, Maßnahmen
und Zeitplänen für die umzustellende Fläche, Vermarktung,
einzelbetriebliche Förderung, Forschung, Beratung aufzulegen.
Diese Zielvorgaben müssten regelmäßig auf ihre
Erfüllung hin überprüft werden, und ebenso müsste
eine jährliche Schwachstellen- und Erfolgsanalyse durchgeführt
werden;
- für die Erstellung eines
solchen Aktionsplans einen BMVEL-Beirat für ökologischen
Landbau einzuberufen, unter Einbindung der zuständigen Ministerien;
- eine deutliche Aufstockung der
Personalausstattung für den Ökolandbau im BMVEL vorzunehmen;
- alle dem BMVEL zugeordneten
Behörden und Einrichtungen bei der Umsetzung des Aktionsplans
einzubeziehen.
2. Den Dialog unter den Akteuren fördern
Die Akteure des ökologischen
Landbaus (z.B. Landbauverbände und Stiftungen), die den ökologischen
Landbau seit Jahrzehnten entwickelt und gefördert haben, sind
gleichzeitig auch Verarbeiter, Vermarkter, Zertifizierer von Bioprodukten.
Wenn das BMVEL zukünftig verstärkt die Kompetenz des Biosektors
nutzen möchte, müssen daher regelmäßige Konsultationen
stattfinden.
Wir empfehlen,
umgehend einen BMVEL-Beirat für
Ökolandbau als beratendes Gremium für das BMVEL einzurichten.
In diesem Gremium sollten die Organisationen des ökologischen
Landbaus sowie Naturschutz, Verbraucherschutz, Handel und Verarbeitung,
Wissenschaft und Beratung vertreten sein;
- einen regelmäßigen
Austausch der Fachreferenten zur Förderung und zum ökologischen
Landbau aus den Länderministerien;
- einen Runden Tisch mit den wichtigsten
Akteuren im Bereich Vermarktung und Verarbeitung von Ökoprodukten
zu installieren, um eine mittel- und langfristige Vermarktungsstrategie
für Produkte aus ökologischem Landbau zu entwickeln;
- dass das BMVEL die Vertreter
der konventionell wirtschaftenden Agrarwirtschaft zur produktiven
Mitgestaltung an der Ökologisierung der Landwirtschaft auffordert.
3. Verbraucherinformation und Kennzeichnung verbessern
Verbraucherumfragen zeigen immer
wieder, dass Konsumenten nur wenig über den ökologischen
Landbau und seine Leistungen in Bezug auf Qualität und Umwelt
informiert sind und deshalb unsicher sind, wie sie echte Bioprodukte
erkennen können. Auch wissen sie zu wenig über die EG-Bio-Verordnung.
Wir empfehlen
- eine allgemeine Informationskampagne
für den Ökolandbau (Plakatwerbung, Anzeigen, Broschüren
zum Ökolandbau) unter Beteiligung von staatlichen und nichtstaatlichen
Organisationen und Institutionen;
- die offensive Markteinführung
eines einheitlichen Prüfsiegels für Produkte aus ökologischem
Landbau;
- die Förderung von ökologischen
Seminarbauernhöfen, damit sich Schüler und Verbraucher
besser über die Praxis des Ökolandbaus informieren können.
4. Organisationen des ökologischen Landbaus unterstützen
Einige Nachbarländer unterstützen
die Organisationen des ökologischen Landbaus bei ihren koordinierenden
Aufgaben, der Vermarktung und der Öffentlichkeitsarbeit.
Wir empfehlen,
- die institutionelle oder projektbezogene
Unterstützung von Organisationen des ökologischen Landbaus,
des Verbraucher- und des Umweltschutzes, damit diese ihre Aufgaben
zur Förderung und Ausweitung des ökologischen Landbaus
sowie zur Aufklärung über seine Leistungen besser wahrnehmen
können;
- die Kompetenz dieser Organisationen
zu nutzen und Beratungsleistungen an das BMVEL finanziell zu honorieren.
5. Den ökologischen Landbau im Rahmen der neuen Politik zur
Entwicklung der ländlichen Räume fördern
Die neue "Verordnung zur Entwicklung
des ländlichen Raums" der Agenda 2000 bietet Chancen, den ökologischen
Landbau in einem integrierten Ansatz zu fördern. Dies reicht
von der Flächenförderung über die einzelbetriebliche
Investitionsförderung bis hin zu Qualifizierung und Vermarktung.
Wir empfehlen,
- Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe
für Agrarstruktur und Küstenschutz zugunsten des ökologischen
Landbaus zu konzentrieren sowie ein Sonderrahmenprogamm aufzulegen;
- regional und zeitlich festgelegte
Zielvorgaben in den Bundesländern unter Federführung
durch das BMVEL zu erstellen, wie und mit welchen Instrumenten
(u. a. Ausbau von Agrarumweltmaßnahmen, Verarbeitung und
Vermarktung, Agrarinvestitionsförderung, Beratung und Fortbildung,
Werbung und Verbraucherinformation) sie den ökologischen
Landbau unterstützen wollen;
- Maßnahmen zu ergreifen,
den anhaltenden Arbeitsplatzabbau in der Landwirtschaft und im
ländlichen Raum zu stoppen (z. B. durch erzeugernahe Verarbeitungs-
und Vermarktungsstrukturen für Öko-Produkte, Arbeit
auf landwirtschaftlichen Betrieben).
6. Agrarumweltprogramme: Anreize
schaffen für Ökolandbau
Die finanzielle Unterstützung
zur Umstellung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus,
wie sie im Rahmen der Verordnung zur Entwicklung des ländlichen
Raums innerhalb der Agenda 2000 gewährt wird, ist zwar gegenüber
der früheren Förderung verbessert worden. Sie bietet aber
für viele Landwirte immer noch keinen ausreichenden Anreiz
und stellt insgesamt keine angemessene Honorierung der Umweltleistungen
des ökologischen Landbaus dar.
Wir empfehlen,
- mit den Prämien je Hektar
die Umstellung und die Beibehaltung angemessen zu honorieren und
das Prämiengefüge in Bezug auf weniger anspruchsvoller
Fördertatbestände so zu gestalten, dass ein deutlicher
Anreiz zur Umstellung bzw. Beibehaltung geschaffen wird;
- den Gesamtetat für die
Agrarumweltprogramme aufzustocken; zunächst innerhalb des
derzeit möglichen Spielraums und ab 2003 im Rahmen der Revision
der Agenda 2000 auf 25 % des Agrarhaushalts;
- die Förderkriterien für
Extensivierungsmaßnahmen verstärkt an konkreten, messbaren
Umweltleistungen (Förderung der biologischen Vielfalt) auszurichten.
7. Einzelbetriebliche Investitionsförderung an die ökologische
Wirtschaftsweise koppeln
Die Investionsförderung macht
zusammen mit der Ausgleichszulage den größten Teil der
Agrarförderung aus.
Wir empfehlen,
- diese Gelder gezielt an solche
Landwirte zu vergeben, die aufgrund der Umstellung oder Beibehaltung
des ökologischen Landbaus Investitionen tätigen müssen:
Sei dies für Stallumbauten für besonders artgerechte
Tierhaltung gemäß der EU-Bio-Verordnung, spezielle
Landmaschinen, Einrichtung von Verkaufsräumen oder Naturschutzmaßnahmen
auf dem Betrieb;
- die Fördersätze in
den Investitions-Förderrichtlinien für ökologische
Erzeugung und Verarbeitung als Ausgleich für höhere
gesamtgesellschaftliche und umweltbezogene Leistungen sowie für
höhere Risiken aufzustocken.
8. Vermarktung von Bioprodukten optimieren, Verarbeitung unterstützen
Die Marktanteile von Bioprodukten
und Wachstumsraten sind in Deutschland erheblich geringer als in
manchen Nachbarländern. Um bis 2005 einen Marktanteil von 10
% zu erreichen, sollten die bestehenden Instrumente daher gezielt
eingesetzt werden.
Wir empfehlen,
- Zusammenschlüsse von bestehenden
Vermarktungseinrichtungen sowie Maßnahmen zur Erfassung
und Bündelung des Angebots stärker zu unterstützen,
um so die Marktposition der Erzeuger nachhaltig zu stärken;
- die Mittel für den Ökolandbau
u.a. bei der Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft
(CMA) und beim Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten (AID) auf mindestens 10 % des jeweiligen
Etats aufzustocken;
- die Marktinformationen zu verbessern;
- den Dialog mit dem Lebensmittelhandel
zu suchen und Konzepte für die Steigerung des Marktanteils
von Bioprodukten zu entwickeln, z.B. durch die Förderung
des Einsatzes von Bioprodukten in der Gemeinschaftsverpflegung
und durch eine Selbstverpflichtung von Großverbrauchern;
- Investitionen für die Verarbeitung
von Ökoprodukten zu fördern;
- das Absatzfondsgesetz mit dem
Ziel zu überarbeiten, vermehrt ökologische Produkte
zu fördern.
9. Ausbildung, Beratung und Forschung verbessern
Eine umfassende Ausbildung und
Beratung in den Bereichen Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel,
Außer-Haus-Verpflegung und Tourismus muss ausgebaut werden.
Ebenfalls gestärkt werden muss die diesbezügliche Forschung
und Dokumentation. Die Forschung muss sich stärker an den Anforderungen
der Praxis orientieren und dazu beitragen, produktionstechnische
und betriebswirtschaftliche Fragestellungen zu lösen.
Auch muss sie vermehrt die Vorzüglichkeit
des ökologischen Landbaus in Bezug auf Qualität von Lebensmitteln
und Schutz der natürlichen Ressourcen untersuchen.
Zur Aus- und Weiterbildung empfehlen
wir
- Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
in den oben genannten Bereichen zu verstärken und qualifizierten
Fortbildungsprogramme privater Träger zu unterstützen;
- die Beratung, Aus- und Weiterbildung
zu Fragen des ökologischen Landbaus finanziell zu fördern;
- Lehrinhalte zum ökologischen
Landbau in die "Bundesausbildungsverordnungen für Agrar-
und Ernährungsberufe" für Berufs- und Fachschulen im
Agrar- und Ernährungsbereich aufzunehmen;
- Demonstrationsbetriebe in allen
Bundesländern zu etablieren und diese für ihre Ausbildungsaufgaben
auch entsprechend auszustatten (Lehrräume etc.).
Zur Beratung empfehlen wir,
- Gelder für die Einstellung
von Spezialberatern (z. B. Obst- und Gemüsebau, Tierhaltung,
Betriebswirtschaft) zur Verfügung zu stellen;
- die Ausbildung von Beratern
für den ökologischen Landbau zu fördern.
Zur Forschung empfehlen wir,
- 20 % des vom BMVEL verwalteten
Forschungshaushalts dem ökologischen Landbau und gesunder
Ernährung zukommen zu lassen;
- einen Sonderforschungsplan für
die Ökolandbauforschung zu erstellen, der auch Vorschläge
zur Verbreitung der Ergebnisse beinhaltet;
- rechtliche Rahmenbedingungen
zu schaffen, die es dem ökologischen Landbau ermöglichen,
ohne Gentechnik zu wirtschaften;
- ein Innovations- und Technologie-Förderprogramm
für Erzeugung und Verarbeitung von Öko-Produkten aufzulegen;
- ein Programm zur Unterstützung
der ökologischen Tier- und Pflanzenzüchtung zu starten.
10. Inspektion und Zertifizierung optimieren
Trotz der hohen Effektivität
des privatrechtlichen Kontrollsystems nach EG-Verordnung über
den ökologischen Landbau Nr. 2092/91 bestehen bei der Implementierung
des Kontrollsystems nach wie vor Effizienzprobleme. Die Durchführung
dieser Verordnung erfolgt in Deutschland unter hohem bürokratischen
Aufwand, wobei Überwachungsbehörden durch unnötige
Mehrfachprüfungen sehr belastet werden.
Wir empfehlen,
- die Zulassung und Überwachung
von Kontrollstellen für das Bundesgebiet nach dem Muster
der EG-Verordnung Nr. 1760/2000 zentral für alle Bundesländer
über eine Bundesbehörde durchzuführen;
- den Informationsfluss zwischen
Bundesbehörden, Überwachungsbehörden der Bundesländer
und staatlich zugelassenen Kontrollstellen transparenter zu gestalten
und deutlich zu verbessern sowie das Berichtswesen für die
Kontrollstellen auf ein praxistaugliches und aussagefähiges
Niveau anzupassen;
- den Öko-Betrieben Informationsmaterial
zur Umsetzung der Anforderungen der EG-Verordnung Nr. 2092/91
bereitzustellen (z. B. Betriebsmittelkatalog);
- das Verfahren der Erteilung
von Importermächtigungen nach Artikel 11 (6) der EG-Verordnung
über den ökologischen Landbau und anderen Ausnahmegenehmigungen
in Deutschland deutlich besser abgestimmt bzw. zentral für
alle Bundesländer abzuwickeln;
- in Zusammenarbeit mit den Bundesländern
die Tätigkeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung
deutlich zu intensivieren, und zwar insbesondere zur Auffindung
und Verfolgung von Betrieben, die zwar unter Öko-Kennzeichnung
vermarkten, ohne sich jedoch dem gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollsystem
zu unterstellen.
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