Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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Aktionsbündnis Ökolandbau
10 % Ökolandbau bis 2005

Zehn Empfehlungen an das Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (26.01.2001)

Das Aktionsbündnis Ökolandbau ist ein Zusammenschluss von:

  • Agrarbündnis
  • ArbeitsGemeinschaft Ökologischer Landbau (AGÖL)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugend im ländlichen Raum
  • Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND)/ Bund Naturschutz Bayern (BN)
  • Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
  • Bundesverband Naturkost Naturwaren Großhandel
  • Die Verbraucher Initiative e.V.
  • Stiftung Europäisches Naturerbe (Euronatur)
  • Konferenz der Kontrollstellen (KdK)
  • Gregor-Louisoder-Umweltstiftung
  • Naturschutzbund Deutschland (NABU)
  • Projektgesellschaft Demeter-Zentrum 2001
  • Schweinsfurth-Stiftung
  • Stiftung Ökologie & Landbau (SÖL)
  • Terra Futura
  • Umweltstiftung WWF Deutschland
  • Zukunftsstiftung Landwirtschaft


DIE ZEHN EMPFEHLUNGEN IM ÜBERBLICK

  1. Programm für den ökologischen Landbau mit klaren Zielvorgaben auflegen
  2. Den Dialog unter den Akteuren fördern
  3. Verbraucherinformation und Kennzeichnung verbessern
  4. Organisationen des ökologischen Landbaus unterstützen
  5. Den ökologischen Landbau im Rahmen der neuen Politik zur Entwicklung der ländlichen Räume fördern
  6. Agrarumweltprogramme: Anreize schaffen für Ökolandbau
  7. Einzelbetriebliche Investitionsförderung an die ökologische Wirtschaftsweise koppeln
  8. Vermarktung von Bioprodukten optimieren, Verarbeitung unterstützen
  9. Ausbildung, Beratung und Forschung verbessern
  10. Inspektion und Zertifizierung optimieren


EINFÜHRUNG

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) soll unter der Führung von Renate Künast einen neuen Zuschnitt erhalten. Ziel ist es, den ökologischen Landbau verstärkt zu fördern. Bis 2005 sollen 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche Deutschlands ökologisch bewirtschaftet werden.

Mit diesem Papier werden seitens des ökologischen Landbaus sowie des Umwelt- und Verbraucherschutzes mehrere Empfehlungen an das BMVEL und die Ministerien der Länder ausgesprochen, damit dieses Ziel tatsächlich erreicht wird. Dieses Papier bezieht sich ausschließlich auf Maßnahmen zur Förderung des ökologischen Landbaus, die innerhalb des Kompetenzbereichs des BMVEL liegen. Nach unserer Einschätzung kann deren Umsetzung ab sofort mit den bestehenden Instrumenten erfolgen.Darüber hinaus ist jedoch dringend eine Änderung der politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft insgesamt unabdingbar, damit bäuerliche Existenzen gesichert, Landwirte über gerechte Preise angemessen für ihre Arbeit entlohnt sowie Arbeitsplätze in der Landwirtschaft erhalten und geschaffen werden. Außerdem muss eine Trendwende hin zu einer flächengebundenen und umweltfreundlichen Wirtschaftsweise sowie zur artgerechten Tierhaltung eingeleitet werden. Dazu gehört auch, dass die bestehende Bevorteilung umweltbelastender Verfahren, die über Kostenexternalisierung und Risikominimierung entstanden ist, durch geeignete Instrumente (z. B. Stickstoffsteuer, Pflanzenschutzmittelabgabe) abgebaut wird. Nur so kann mittel- bis langfristig eine Ökologisierung der Landwirtschaft gewährleistet werden.

Erste Vorschläge zur Korrektur der nationalen Gesetzgebung, zur Umgestaltung der Agrarförderung und zur Änderung des EU-Rechts liegen z. B. von der nordrhein-westfälischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn vor; Vorschläge für eine komplette Neugestaltung der Agrarpolitik werden von den Staatssekretären Baake (BMU) und Wille (BML) in einem 7-Punkte-Programm vorgelegt. Von Bündnis 90/ Die Grünen liegt ein Fraktionsbeschluss vor.

In der Agenda 2000 selbst werden Vorschläge gemacht, wie Direktzahlungen unter anderem an Umweltkriterien gekoppelt werden können; dies ist bislang in Deutschland aber nicht umgesetzt worden.

Ein sehr ausführlicher Eckpunkte-Katalog mit Vorschlägen für "agrar- und gesellschaftspolitische Maßnahmen für die Ausweitung der ökologischen Landwirtschaft" wird derzeit vom Aktionsbündnis Ökolandbau erarbeitet.

Die unten genannten Konzepte und Schritte sollten nach unserer Auffassung baldmöglichst im Rahmen von runden Tischen zur Förderung des Ökolandbaus (mit Vertretern von Erzeugung, Handel, Verbraucherschutz u.a.) diskutiert werden. Sie stellen Empfehlungen dar, die sich direkt an das BMVEL richten.

1. Programm für den ökologischen Landbau mit klaren Zielvorgaben auflegen

Damit das Ziel 10 % Ökolandbau bis 2005 erreicht wird, muss die Ökofläche bis 2005 jährlich um mindestens 25 % ansteigen. Dies ist ein größeres Wachstum als bisher von unter 10 % im 5-Jahresdurchschnitt. Der Vergleich mit europäischen Nachbarländern zeigt, dass ein rascheres Wachstum durchaus möglich ist: Dänemark wies in den Jahren 1993 bis 1998 ein jährliches Wachstum von über50 % auf, mit steigender Tendenz. Eine Ausweitung der ökologischen Anbaufläche ist dringend erforderlich, unter anderem damit die Angebotsmengen ausgeweitet werden können. Für Unternehmen der vor- und nachgelagerten Bereiche - insbesondere des Handels und der Verarbeitung - müssen auf dem Markt ausreichende Mengen vorhanden sein, um wirtschaftlich und kontinuierlich auf Produkte aus ökologischer Erzeugung umstellen zu können. Derzeit sind die von Öko-Betrieben angebotenen Mengen für größere Verarbeitungsunternehmen oder Händler noch zu klein, um in größerem Umfang in die Produktion oder das Sortiment aufgenommen zu werden ("Economy of Scale"). Ein größeres Angebot an Ökoprodukten ist eine wesentliche Voraussetzung, um die hohen Erfassungs-, Verarbeitungs- und Distributionskosten zu senken und damit zu günstigeren Verbraucherpreisen zu kommen.

Jahr
Öko-Anteil %
Öko-Fläche (Hektar)
31.12.1994
1,58
272.139
31.12.1995
1,80
309.487
31.12.1996
2,06
354.171
31.12.1997
2,27
389.693
31.12.1998
2,42
416.518
31.12.1999
2,64
452.279
31.12.2000
3,30
564.526
31.12.2001
4,12
704.631
31.12.2002
5,14
879.507
31.12.2003
6,42
1.097.784
31.12.2004
8,01
1.370.234
31.12.2005
10,00
1.710.300

Die Tabelle zeigt die Zunahme der ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche 1994 bis 1999 und die prognostizierte Zunahme 2000 bis 2005.

Zahlreiche Staaten in der Europäischen Union haben Mitte der neunziger Jahre Programme zur Förderung des ökologischen Landbaus aufgelegt (sogenannte Aktionspläne). Es wurden Konzepte mit klaren Zielen zur Förderung des ökologischen Land-baus erarbeitet und umgesetzt. Mit solchen Aktionsplänen ist es gelungen, die ökologisch bewirtschaftete Fläche und den Marktanteil für Bioprodukte substanziell zu erhöhen.

Wir empfehlen,

  • rasch ein erstes Bundesprogramm zur Förderung des ökologischen Landbaus, Planungszeitraum 2001 bis 2005, mit klaren Zielen und Teilzielen, Maßnahmen und Zeitplänen für die umzustellende Fläche, Vermarktung, einzelbetriebliche Förderung, Forschung, Beratung aufzulegen. Diese Zielvorgaben müssten regelmäßig auf ihre Erfüllung hin überprüft werden, und ebenso müsste eine jährliche Schwachstellen- und Erfolgsanalyse durchgeführt werden;
  • für die Erstellung eines solchen Aktionsplans einen BMVEL-Beirat für ökologischen Landbau einzuberufen, unter Einbindung der zuständigen Ministerien;
  • eine deutliche Aufstockung der Personalausstattung für den Ökolandbau im BMVEL vorzunehmen;
  • alle dem BMVEL zugeordneten Behörden und Einrichtungen bei der Umsetzung des Aktionsplans einzubeziehen.


2. Den Dialog unter den Akteuren fördern

Die Akteure des ökologischen Landbaus (z.B. Landbauverbände und Stiftungen), die den ökologischen Landbau seit Jahrzehnten entwickelt und gefördert haben, sind gleichzeitig auch Verarbeiter, Vermarkter, Zertifizierer von Bioprodukten. Wenn das BMVEL zukünftig verstärkt die Kompetenz des Biosektors nutzen möchte, müssen daher regelmäßige Konsultationen stattfinden.

Wir empfehlen,

umgehend einen BMVEL-Beirat für Ökolandbau als beratendes Gremium für das BMVEL einzurichten. In diesem Gremium sollten die Organisationen des ökologischen Landbaus sowie Naturschutz, Verbraucherschutz, Handel und Verarbeitung, Wissenschaft und Beratung vertreten sein;

  • einen regelmäßigen Austausch der Fachreferenten zur Förderung und zum ökologischen Landbau aus den Länderministerien;
  • einen Runden Tisch mit den wichtigsten Akteuren im Bereich Vermarktung und Verarbeitung von Ökoprodukten zu installieren, um eine mittel- und langfristige Vermarktungsstrategie für Produkte aus ökologischem Landbau zu entwickeln;
  • dass das BMVEL die Vertreter der konventionell wirtschaftenden Agrarwirtschaft zur produktiven Mitgestaltung an der Ökologisierung der Landwirtschaft auffordert.


3. Verbraucherinformation und Kennzeichnung verbessern

Verbraucherumfragen zeigen immer wieder, dass Konsumenten nur wenig über den ökologischen Landbau und seine Leistungen in Bezug auf Qualität und Umwelt informiert sind und deshalb unsicher sind, wie sie echte Bioprodukte erkennen können. Auch wissen sie zu wenig über die EG-Bio-Verordnung.

Wir empfehlen

  • eine allgemeine Informationskampagne für den Ökolandbau (Plakatwerbung, Anzeigen, Broschüren zum Ökolandbau) unter Beteiligung von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen und Institutionen;
  • die offensive Markteinführung eines einheitlichen Prüfsiegels für Produkte aus ökologischem Landbau;
  • die Förderung von ökologischen Seminarbauernhöfen, damit sich Schüler und Verbraucher besser über die Praxis des Ökolandbaus informieren können.


4. Organisationen des ökologischen Landbaus unterstützen

Einige Nachbarländer unterstützen die Organisationen des ökologischen Landbaus bei ihren koordinierenden Aufgaben, der Vermarktung und der Öffentlichkeitsarbeit.

Wir empfehlen,

  • die institutionelle oder projektbezogene Unterstützung von Organisationen des ökologischen Landbaus, des Verbraucher- und des Umweltschutzes, damit diese ihre Aufgaben zur Förderung und Ausweitung des ökologischen Landbaus sowie zur Aufklärung über seine Leistungen besser wahrnehmen können;
  • die Kompetenz dieser Organisationen zu nutzen und Beratungsleistungen an das BMVEL finanziell zu honorieren.


5. Den ökologischen Landbau im Rahmen der neuen Politik zur Entwicklung der ländlichen Räume fördern

Die neue "Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums" der Agenda 2000 bietet Chancen, den ökologischen Landbau in einem integrierten Ansatz zu fördern. Dies reicht von der Flächenförderung über die einzelbetriebliche Investitionsförderung bis hin zu Qualifizierung und Vermarktung.

Wir empfehlen,

  • Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur und Küstenschutz zugunsten des ökologischen Landbaus zu konzentrieren sowie ein Sonderrahmenprogamm aufzulegen;
  • regional und zeitlich festgelegte Zielvorgaben in den Bundesländern unter Federführung durch das BMVEL zu erstellen, wie und mit welchen Instrumenten (u. a. Ausbau von Agrarumweltmaßnahmen, Verarbeitung und Vermarktung, Agrarinvestitionsförderung, Beratung und Fortbildung, Werbung und Verbraucherinformation) sie den ökologischen Landbau unterstützen wollen;
  • Maßnahmen zu ergreifen, den anhaltenden Arbeitsplatzabbau in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum zu stoppen (z. B. durch erzeugernahe Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen für Öko-Produkte, Arbeit auf landwirtschaftlichen Betrieben).

6. Agrarumweltprogramme: Anreize schaffen für Ökolandbau

Die finanzielle Unterstützung zur Umstellung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus, wie sie im Rahmen der Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums innerhalb der Agenda 2000 gewährt wird, ist zwar gegenüber der früheren Förderung verbessert worden. Sie bietet aber für viele Landwirte immer noch keinen ausreichenden Anreiz und stellt insgesamt keine angemessene Honorierung der Umweltleistungen des ökologischen Landbaus dar.

Wir empfehlen,

  • mit den Prämien je Hektar die Umstellung und die Beibehaltung angemessen zu honorieren und das Prämiengefüge in Bezug auf weniger anspruchsvoller Fördertatbestände so zu gestalten, dass ein deutlicher Anreiz zur Umstellung bzw. Beibehaltung geschaffen wird;
  • den Gesamtetat für die Agrarumweltprogramme aufzustocken; zunächst innerhalb des derzeit möglichen Spielraums und ab 2003 im Rahmen der Revision der Agenda 2000 auf 25 % des Agrarhaushalts;
  • die Förderkriterien für Extensivierungsmaßnahmen verstärkt an konkreten, messbaren Umweltleistungen (Förderung der biologischen Vielfalt) auszurichten.


7. Einzelbetriebliche Investitionsförderung an die ökologische Wirtschaftsweise koppeln

Die Investionsförderung macht zusammen mit der Ausgleichszulage den größten Teil der Agrarförderung aus.

Wir empfehlen,

  • diese Gelder gezielt an solche Landwirte zu vergeben, die aufgrund der Umstellung oder Beibehaltung des ökologischen Landbaus Investitionen tätigen müssen: Sei dies für Stallumbauten für besonders artgerechte Tierhaltung gemäß der EU-Bio-Verordnung, spezielle Landmaschinen, Einrichtung von Verkaufsräumen oder Naturschutzmaßnahmen auf dem Betrieb;
  • die Fördersätze in den Investitions-Förderrichtlinien für ökologische Erzeugung und Verarbeitung als Ausgleich für höhere gesamtgesellschaftliche und umweltbezogene Leistungen sowie für höhere Risiken aufzustocken.


8. Vermarktung von Bioprodukten optimieren, Verarbeitung unterstützen

Die Marktanteile von Bioprodukten und Wachstumsraten sind in Deutschland erheblich geringer als in manchen Nachbarländern. Um bis 2005 einen Marktanteil von 10 % zu erreichen, sollten die bestehenden Instrumente daher gezielt eingesetzt werden.

Wir empfehlen,

  • Zusammenschlüsse von bestehenden Vermarktungseinrichtungen sowie Maßnahmen zur Erfassung und Bündelung des Angebots stärker zu unterstützen, um so die Marktposition der Erzeuger nachhaltig zu stärken;
  • die Mittel für den Ökolandbau u.a. bei der Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) und beim Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AID) auf mindestens 10 % des jeweiligen Etats aufzustocken;
  • die Marktinformationen zu verbessern;
  • den Dialog mit dem Lebensmittelhandel zu suchen und Konzepte für die Steigerung des Marktanteils von Bioprodukten zu entwickeln, z.B. durch die Förderung des Einsatzes von Bioprodukten in der Gemeinschaftsverpflegung und durch eine Selbstverpflichtung von Großverbrauchern;
  • Investitionen für die Verarbeitung von Ökoprodukten zu fördern;
  • das Absatzfondsgesetz mit dem Ziel zu überarbeiten, vermehrt ökologische Produkte zu fördern.


9. Ausbildung, Beratung und Forschung verbessern

Eine umfassende Ausbildung und Beratung in den Bereichen Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel, Außer-Haus-Verpflegung und Tourismus muss ausgebaut werden. Ebenfalls gestärkt werden muss die diesbezügliche Forschung und Dokumentation. Die Forschung muss sich stärker an den Anforderungen der Praxis orientieren und dazu beitragen, produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Fragestellungen zu lösen.

Auch muss sie vermehrt die Vorzüglichkeit des ökologischen Landbaus in Bezug auf Qualität von Lebensmitteln und Schutz der natürlichen Ressourcen untersuchen.

Zur Aus- und Weiterbildung empfehlen wir

  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen zu verstärken und qualifizierten Fortbildungsprogramme privater Träger zu unterstützen;
  • die Beratung, Aus- und Weiterbildung zu Fragen des ökologischen Landbaus finanziell zu fördern;
  • Lehrinhalte zum ökologischen Landbau in die "Bundesausbildungsverordnungen für Agrar- und Ernährungsberufe" für Berufs- und Fachschulen im Agrar- und Ernährungsbereich aufzunehmen;
  • Demonstrationsbetriebe in allen Bundesländern zu etablieren und diese für ihre Ausbildungsaufgaben auch entsprechend auszustatten (Lehrräume etc.).

Zur Beratung empfehlen wir,

  • Gelder für die Einstellung von Spezialberatern (z. B. Obst- und Gemüsebau, Tierhaltung, Betriebswirtschaft) zur Verfügung zu stellen;
  • die Ausbildung von Beratern für den ökologischen Landbau zu fördern.

Zur Forschung empfehlen wir,

  • 20 % des vom BMVEL verwalteten Forschungshaushalts dem ökologischen Landbau und gesunder Ernährung zukommen zu lassen;
  • einen Sonderforschungsplan für die Ökolandbauforschung zu erstellen, der auch Vorschläge zur Verbreitung der Ergebnisse beinhaltet;
  • rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die es dem ökologischen Landbau ermöglichen, ohne Gentechnik zu wirtschaften;
  • ein Innovations- und Technologie-Förderprogramm für Erzeugung und Verarbeitung von Öko-Produkten aufzulegen;
  • ein Programm zur Unterstützung der ökologischen Tier- und Pflanzenzüchtung zu starten.


10. Inspektion und Zertifizierung optimieren

Trotz der hohen Effektivität des privatrechtlichen Kontrollsystems nach EG-Verordnung über den ökologischen Landbau Nr. 2092/91 bestehen bei der Implementierung des Kontrollsystems nach wie vor Effizienzprobleme. Die Durchführung dieser Verordnung erfolgt in Deutschland unter hohem bürokratischen Aufwand, wobei Überwachungsbehörden durch unnötige Mehrfachprüfungen sehr belastet werden.

Wir empfehlen,

  • die Zulassung und Überwachung von Kontrollstellen für das Bundesgebiet nach dem Muster der EG-Verordnung Nr. 1760/2000 zentral für alle Bundesländer über eine Bundesbehörde durchzuführen;
  • den Informationsfluss zwischen Bundesbehörden, Überwachungsbehörden der Bundesländer und staatlich zugelassenen Kontrollstellen transparenter zu gestalten und deutlich zu verbessern sowie das Berichtswesen für die Kontrollstellen auf ein praxistaugliches und aussagefähiges Niveau anzupassen;
  • den Öko-Betrieben Informationsmaterial zur Umsetzung der Anforderungen der EG-Verordnung Nr. 2092/91 bereitzustellen (z. B. Betriebsmittelkatalog);
  • das Verfahren der Erteilung von Importermächtigungen nach Artikel 11 (6) der EG-Verordnung über den ökologischen Landbau und anderen Ausnahmegenehmigungen in Deutschland deutlich besser abgestimmt bzw. zentral für alle Bundesländer abzuwickeln;
  • in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Tätigkeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung deutlich zu intensivieren, und zwar insbesondere zur Auffindung und Verfolgung von Betrieben, die zwar unter Öko-Kennzeichnung vermarkten, ohne sich jedoch dem gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollsystem zu unterstellen.