Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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Pressemitteilung

Gronauer Gefahrstofflager / Fa. Drost:
Umweltschützer folgten Einladung in das Düsseldorfer Umweltministerium

Die Sicherheit des Gefahrstofflagers der Firma Drost, das zur Zeit gebaut wird, ist nach wie vor nicht gewährleistet. Diese Auffassung vertraten heute (20.06.) Vertreter des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e. V.) in einer Pressemitteilung nach einem Informationsgespräch im Düsseldorfer Umweltministerium. An der Gesprächsrunde, die im Mai mit dem BBU vereinbart worden war, beteiligten sich neben Staatssekretärin Frau Friedrich weitere Vertreter/innen des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums, der Bezirksregierung Münster und des Staatlichen Umweltamtes Herten (Genehmigungsbehörde). Auch der Natur- und Umweltschutzverein Gronau (NUG) e. V. war bei dem Gespräch vertreten.

Seitens der Genehmigungsbehörde wurden das Genehmigungsverfahren und dessen aktueller Stand dargestellt. Gegen die im März erteilte Hauptgenehmigung wurden drei Widersprüche erhoben. Die Widersprüche stammen von einer Privatperson (stellvertretend für den Natur- und Umweltschutzverein Gronau), von der Stadt Gronau und vom Antragsteller, der Fa. Drost, selber. Während seitens des Naturschutzes und der Stadt Gronau Sicherheitsbedenken gegen das Gefahrstofflager erhoben werden, lehnt die Fa. Drost konkrete Sicherheitsauflagen im Genehmigungsbescheid ab.

Seitens des BBU wurde daran erinnert, dass in einem Gutachten des Öko-Instituts empfohlen worden war, dass vor Ort während eines Brandes eine Wasserleistung von 10.000 Litern pro Minute über einen Zeitraum von 3 Stunden gewährleistet werden sollte. Die im Genehmigungsbescheid geforderte Menge von 3.200 Litern pro Minute über zwei Stunden wird nicht als ausreichend angesehen. Auch die Sicherheit der vorgesehenen, neuartigen Nebellöschanlage wird als nicht gewährleistet eingeschätzt. Negativ verlaufene Brandversuche im Jahr 2001 haben bereits dazu geführt, das bestimmte Produkte von der Lagerung ausgeschlossen werden mussten. Dem BBU stellt sich die Frage, ob die Nebellöschanlage im Ernstfall alle anderen Stoffe löschen kann.

Zum Widerspruchsverfahren der Stadt Gronau wurde während des Informationsgespräches seitens der Genehmigungsbehörde berichtet, dass die Stadt Gronau aufgefordert worden sei, ergänzend ihre direkte Betroffenheit darzustellen. Dies sei bislang jedoch nicht erfolgt.

Bezüglich der Ausrüstung der Gronauer Feuerwehr wurde mitgeteilt, dass die Genehmigungsbehörde mit der Gronauer Feuerwehr darüber verhandelt, welche weiteren Ausrüstungen für Katastrophenschutzmaßnahmen notwendig sind. Der BBU hatte darauf hingewiesen, dass die im Genehmigungsbescheid zugestandene Ausrüstung zum Schutz der Feuerwehrleute, und damit auch der Bevölkerung, nicht ausreichend sei.

Massiv kritisiert wurde, dass in dem Gefahrstofflager unterschiedlichste giftige, sehr giftige und brandfördernde Stoffe und Zubereitungen eingelagert werden sollen. Die vorgesehenen Zusammenlagerungsverbote werden als nicht ausreichend betrachtet, zumal nicht bekannt ist, welche Stoffe schließlich im genehmigten Rahmen eingelagert werden. Ein Brand könnte zu unvorhersehbaren Reaktionen und entsprechenden Giftgaswolken führen, die die Bevölkerung bedrohen würde.

Sowohl das Umweltministerium als auch die anderen beteiligten Behörden betonten, dass sie auch nach dem Informationsgespräch für Fragen und Anregungen offen seien. Die schriftliche Beantwortung offen gebliebener Fragen, z. B. zum Wasser- und Naturschutzrecht, wurde von Staatssekretärin Friedrich zugesichert.

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz und der Natur- und Umweltschutzverein Gronau werden sich weiterhin für die Sicherheit der Bevölkerung einsetzen. Zur Unterstützung ihrer Arbeit in Sachen Gefahrstofflager rufen sie zu weiteren Spenden auf das Spendenkonto des NUG e. V. auf: Volksbank Gronau, BLZ: 401 640 24, Konto: 143 196 100, Stichwort: Gefahrstofflager.