Pressemitteilung
Gronauer Gefahrstofflager / Fa. Drost:
Umweltschützer folgten Einladung in das Düsseldorfer Umweltministerium
Die Sicherheit des Gefahrstofflagers der Firma Drost,
das zur Zeit gebaut wird, ist nach wie vor nicht gewährleistet.
Diese Auffassung vertraten heute (20.06.) Vertreter des Bundesverbandes
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e. V.) in einer Pressemitteilung
nach einem Informationsgespräch im Düsseldorfer Umweltministerium.
An der Gesprächsrunde, die im Mai mit dem BBU vereinbart worden
war, beteiligten sich neben Staatssekretärin Frau Friedrich
weitere Vertreter/innen des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums,
der Bezirksregierung Münster und des Staatlichen Umweltamtes
Herten (Genehmigungsbehörde). Auch der Natur- und Umweltschutzverein
Gronau (NUG) e. V. war bei dem Gespräch vertreten.
Seitens der Genehmigungsbehörde wurden das
Genehmigungsverfahren und dessen aktueller Stand dargestellt. Gegen
die im März erteilte Hauptgenehmigung wurden drei Widersprüche
erhoben. Die Widersprüche stammen von einer Privatperson (stellvertretend
für den Natur- und Umweltschutzverein Gronau), von der Stadt
Gronau und vom Antragsteller, der Fa. Drost, selber. Während
seitens des Naturschutzes und der Stadt Gronau Sicherheitsbedenken
gegen das Gefahrstofflager erhoben werden, lehnt die Fa. Drost konkrete
Sicherheitsauflagen im Genehmigungsbescheid ab.
Seitens des BBU wurde daran erinnert, dass in einem
Gutachten des Öko-Instituts empfohlen worden war, dass vor
Ort während eines Brandes eine Wasserleistung von 10.000 Litern
pro Minute über einen Zeitraum von 3 Stunden gewährleistet
werden sollte. Die im Genehmigungsbescheid geforderte Menge von
3.200 Litern pro Minute über zwei Stunden wird nicht als ausreichend
angesehen. Auch die Sicherheit der vorgesehenen, neuartigen Nebellöschanlage
wird als nicht gewährleistet eingeschätzt. Negativ verlaufene
Brandversuche im Jahr 2001 haben bereits dazu geführt, das
bestimmte Produkte von der Lagerung ausgeschlossen werden mussten.
Dem BBU stellt sich die Frage, ob die Nebellöschanlage im Ernstfall
alle anderen Stoffe löschen kann.
Zum Widerspruchsverfahren der Stadt Gronau wurde
während des Informationsgespräches seitens der Genehmigungsbehörde
berichtet, dass die Stadt Gronau aufgefordert worden sei, ergänzend
ihre direkte Betroffenheit darzustellen. Dies sei bislang jedoch
nicht erfolgt.
Bezüglich der Ausrüstung der Gronauer
Feuerwehr wurde mitgeteilt, dass die Genehmigungsbehörde mit
der Gronauer Feuerwehr darüber verhandelt, welche weiteren
Ausrüstungen für Katastrophenschutzmaßnahmen notwendig
sind. Der BBU hatte darauf hingewiesen, dass die im Genehmigungsbescheid
zugestandene Ausrüstung zum Schutz der Feuerwehrleute, und
damit auch der Bevölkerung, nicht ausreichend sei.
Massiv kritisiert wurde, dass in dem Gefahrstofflager
unterschiedlichste giftige, sehr giftige und brandfördernde
Stoffe und Zubereitungen eingelagert werden sollen. Die vorgesehenen
Zusammenlagerungsverbote werden als nicht ausreichend betrachtet,
zumal nicht bekannt ist, welche Stoffe schließlich im genehmigten
Rahmen eingelagert werden. Ein Brand könnte zu unvorhersehbaren
Reaktionen und entsprechenden Giftgaswolken führen, die die
Bevölkerung bedrohen würde.
Sowohl das Umweltministerium als auch die anderen
beteiligten Behörden betonten, dass sie auch nach dem Informationsgespräch
für Fragen und Anregungen offen seien. Die schriftliche Beantwortung
offen gebliebener Fragen, z. B. zum Wasser- und Naturschutzrecht,
wurde von Staatssekretärin Friedrich zugesichert.
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
und der Natur- und Umweltschutzverein Gronau werden sich weiterhin
für die Sicherheit der Bevölkerung einsetzen. Zur Unterstützung
ihrer Arbeit in Sachen Gefahrstofflager rufen sie zu weiteren Spenden
auf das Spendenkonto des NUG e. V. auf: Volksbank Gronau, BLZ: 401
640 24, Konto: 143 196 100, Stichwort: Gefahrstofflager.
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