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BBU-Vorstandsmitglied und kritischer Einzelaktionär Eduard Bernhard stellt Antrag auf Nichtentlastung von Vorstand und Aufsichtsrat auf der HV der EnBW AG amDonnerstag, 29.04.04 in Karlsruhe

Eduard BERNHARD
(Kritischer Einzelaktionär und Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V., Bund Naturschutz KG Aschaffenburg )

An den Vorstand und Aufsichtsrat
der EnBW AG
76131 Karlsruhe
per Fax

Gegenanträge zur Aktionärs-Hauptversammlung am Donnerstag, 29. April 2004
in Karlsruhe / Stadthalle-Kongresszentrum

Sehr geehrte Damen und Herren!

Vorab stelle ich folgende Anträge zur Geschäftsordnung:

a) Erstellung eines Wortprotokolls während der gesamten Hauptversammlung.

Ggf. Protokollierung der persönlichen Anträge/Aussagen und der entsprechenden Stellungnahmen.

b) Volle Zulassung der Öffentlichkeit, d.h. Fernsehen, Rundfunk und Bildfotografen.

Gegenanträge:

Zu TOP 1 Vorlage des Jahresabschlusses 2003 / usw.

Zu kritisieren ist, dass das Jahresergebnis, d.h. der Verlust von 1,19 Milliarden EUR nicht im TOP 1 erwähnt ist und lediglich auf diverse Unterlagen verwiesen wird.

Zu TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Beantragt wir die Nicht-Entlastung u.a. wegen mangelnder Aktivitäten bzw. Informationen.

a) Nichtausstieg aus der Atomenergie, trotz der Fast-Katastrophe von Harrisburg (USA), des SUPER GAUs vom 26.04.86, also vor 18 Jahren, in Tschernobyl (Russland) und Fehlen eines Endlagers für hochradioaktiven Atommüll.

b) Fehlende Informationen für welche AKWs z.B. ein Überflugverbot besteht und über Vorsorgemaßnahmen (erinnert wird an den Terroranschlag v. 02.11.01 in den USA) gegen Terroranschläge aus der Luft bzw. vom Boden! Sind diskutierte AKW-Vernebelungs-Einrichtungen im Falle eines drohenden Flugangriffs bereits in Auftrag gegeben bzw. schon installiert? Oder hat En BW dem Umweltminister J. Trittin andere Vorschläge zur Gefahrenabwehr unterbreitet? Wenn ja, welche?

c) Lt. Bundesamt für Strahlenschutz (Welt am Sonntag, 22.02.04) haben u.a. die En BW Atomkraftwerke Philippsburg 1 und Obrigheim die größte Unsicherheit gegen Flugzeug-Terror-Anschläge! Wie beurteilt En BW diese Aussage? - Lt. Atom-Konsens-Abkommen zwischen En BW und Bundesregierung war das AKW Obrigheim für 2004 schon zur endgültigen Stilllegung vorgesehen. Wie lautet der endgültige Stilllegungs-Termin für diesen ältesten Reaktor Deutschlands?

d) Trifft eine Presseinformation von IPPNW (Ärzte gegen den Atomtod) v. 27.03.04 zu, wonach in deutschen AKW neuartige Instandhaltungskonzepte eingeführt wurden bzw. werden, so z.B. Reduzierung bzw. Verzögerung von Prüfungen und Reparaturen, sowie dass Hilfskräfte und Leiharbeiter an 10-Stunden-Schichten zentrale Sicherheitseinrichtungen reparieren? Trifft dies evtl. auch für En BW-AKW zu?

e) Laut Bericht der Süddeutschen Zeitung (Reuters) sollen der ehemaliger Vorstandschef Gerhard Goll und 2 seiner ehemaligen Vorstandskollegen - Dr. Balzereit und Jochum - nach dem Willen des jetzigen Vorstandes und Aufsichtsrates für 2003 nicht entlastet werden. Angeblich ermittelt die Staatsanwaltschaft Mannheim seit November 2003 wegen Verdachts auf Bilanzkosmetik!

Frage: Trifft Meldung zu und wird evtl. auch gegen Aufsichtsrat und Bilanz-Prüfung ermittelt?

f) Welche Möglichkeiten der finanziellen Haftung können bei den Verantwortlichen ggfs. geltend gemacht werden?

zu TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Beantragt wird Nicht-Entlastung wegen

  • mangelnder Kontrolle bzw. entsprechendem Eingreifen in die Vorstandstätigkeiten mit Schwerpunkt Beibehaltung Atomenergie. Und dies trotz riesigem Gefährdungspotential, fehlender Atom-Müllentsorgung und vernachlässigter alternativer, d.h. umweltfreundlicher Stromerzeugung. Hätte Aufsichtsrat seine Kontrollpflicht beim Vorstand und evtl. auch bei der Abschluss/Bilanzprüfungs-firma Price Waterhouse voll erfüllt, wäre es vermutlich nicht zu einem solch verheerenden Geschäftsergebnis gekommen.

Auf der Hauptversammlung werde ich anwesend sein und meine Gegenanträge, Anträge und eventuelle Fragen stellen.

Ich beantrage, meine Gegenanträge - gemäß Aktiengesetz - allen Aktionären rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, damit diese ggfs. entsprechend abstimmen können.

Mit freundlichem Gruß
Eduard Bernhard