Dienstaufsichts-Beschwerde gegen das Bayrische Landesamt für
Umweltschutz, Augsburg/
Genehmigungs-Erteilung an die VAK GmbH, Kahl zum Umgang mit sonstigen
radioaktiven Stoffen im Geheim-Verfahren widerrufen und öffentliches
Verfahren durchführen
Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Schnappauf,
wir nehmen hiermit höflich Bezug auf unser an Sie gerichtetes
Interventionsschreiben vom 11.05.04 sowie die hierzu von Ihnen veranlaßte
Antwort des Landesamtes für Umweltschutz vom 20.06.04. In diesem
Schreiben wird über einen entsprechenden VAK-Antrag berichtet
und dass dieser noch zur Prüfung vorliege.
Heute ersehen wir aus Medienmeldungen, unter anderem aus dem Main
Echo, Aschaffenburg, dass das LfU:
"die Genehmigung nach Strahlenschutz Verordnung §7
zur Errichtung eines Servicezentrums für den Umgang mit
schwach radioaktiven Stoffen erteilt habe".
Hiergegen protestieren wir, da die Genehmigung in einem Geheimverfahren,
d.h. ohne öffentliche Abwicklung, also ohne Auslegung,
ohne Erörterungstermin und ohne Abstimmung/Einbeziehung
der Standort Gemeinde Karlstein sowie Landratsamt Aschaffenburg
erteilt wurde.
Wir erheben deshalb gegen eine solche Handhabung Dienstaufsichts-Beschwerde
und beantragen die sofortige Rücknahme der Genehmigung und
gegebenenfalls die Durchführung eines öffentlichen Genehmigungsverfahrens.
Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Schnappauf, bitte haben Sie
Verständnis für unser dringendes Anliegen, zumal wir durch
das bundesweit bekannt gewordene Versagen des LfU im Falle "Giftmüll-Bauer
von Neuendettelsau" vertrauensmäßig stark verunsichert
sind.