BBU-Vorstandsmitglied und kritischer Einzelaktionär
Eduard Bernhard stellt Antrag auf Nichtentlastung von Vorstand und
Aufsichtsrat auf der HV der RWE AG am Donnerstag, 15.04.04 in Essen
Eduard BERNHARD
(Kritischer Einzelaktionär und Vorstandsmitglied
des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.,
Bund Naturschutz KG Aschaffenburg )
An den Vorstand und Aufsichtsrat
der RWE AG
Opernplatz 1
45128 Essen
per Fax
Kleinostheim, 31.03.04
Gegenanträge zur Aktionärs-Hauptversammlung am Donnerstag,
15. April 2004,
in Essen- Grugahalle
Sehr verehrte Damen und sehr geehrte Herren!
Vorab stelle ich folgende Anträge zur
Geschäftsordnung:
a) Erstellung eines Wortprotokolls während
der gesamten Hauptversammlung. Ggf. Protokollierung der persönlichen
Anträge/Aussagen und der entsprechenden RWE-Stellungnahmen
b) Volle Zulassung der Öffentlichkeit, d.h.,
Fernsehen, Rundfunk und Bildfotografen
Gegenanträge:
Zu Top 2 Verwendung des Bilanzgewinns
Beantragt wird den Bilanzgewinn von 703.099.758
Euro um ca. 20 % (= ca. 140 Millionen Euro) zu reduzieren und für
Stromgewinnung aus alternativen Energien, d.h. Solar, Wind u.s.w.,
für den Bau von hochumweltfreundlichen Gas- und Dampfkraftwerken
(GUD) sowie zum Ausbau von Energiespartechniken zu verwenden und
damit Arbeitsplätze zu schaffen. Derartige Vorhaben werden
bekanntlich durch das EEG-Gesetz finanziell gewichtig gefördert.
Zu TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Beantragt wird Nicht-Entlastung u.a. wegen mangelnder
Aktivitäten bzw. Informationen
a) Nicht-Ausstieg aus der Atomenergie, trotz der
Fast-Katastrophe von Harrisburg (USA), des SUPER GAUs vom 26.04.86,
also vor 18 Jahren, in Tschernobyl (Russland) und Fehlen eines Endlagers
für hochradioaktiven Atommüll.
b) Fehlende Informationen für welche
AKWs z.B. ein Überflugverbot besteht und über Vorsorgemaßnahmen
(erinnert wird an den Terroranschlag v. 02.11.01 in den USA) gegen
Terroranschläge aus der Luft bzw. vom Boden ! Sind diskutierte
AKW-Vernebelungs-Einrichtungen im Falle eines drohenden Flugzeugangriffs
bereits in Auftrag gegeben bzw. evtl. schon installiert ? Oder hat
RWE dem Bundesumweltminister J. Trittin andere Vorschläge zur
Gefahrenabwehr unterbreitet ? Wenn ja, welche ?
c) Mangelnde materielle bzw. personelle Konsequenzen
wegen jahrelangen - z.T. schwerwiegender - Pannen-Serien in den
Bibliser AKW Blöcken A und B sowie Nicht-Stillegung des Block
A wegen fehlender Notstandswarte und mangelnder Containment-Auslegung
bei Block A nur zu 3 % und bei Block B zu 20 % gegen Absturz schnellfliegender
Phantom gesichert. Skandalöser Sicherheitsmangel im AKW Block
A im Notkühlsystem, der seit Erbauung - also seit über
25 Jahren - besteht und von allen TÜV/RWE-Verantwortlichen
bei zig Kontrollen nicht bemerkt wurde ! Warum wurden weder in der
Bibliser Betriebsleitung noch im verantwortlichen RWE-Vorstand entsprechende
Konsequenzen gezogen ?
Beantragt wird deshalb die Erstellung und Veröffentlichung
einer Dokumentation aller Störfälle, Betriebsvorfälle
und sonstigen sicherheitstechnischen Vorfälle der letzten 10
Jahre sowie der daraufhin getroffenen technischen und personellen
Konsequenzen.
d) Warum wurde in der atomaren RWE-Bibliser-Notfall-Broschüre
das Land Baden-Württemberg mit den beiden Städten Ludwigshafen
und Mannheim ausgeschlossen, obwohl sie sich in der unmittelbaren
Auswirkungszone von 25 km befinden ?
e) Mangelnde bzw. fehlende Informationen über
den Rückbau bzw. Entsorgungs-Notstand des 15 MW Atomkraftwerkes
in Karlstein/Bayern: Z.B. voraussichtliches Rückbau-Ende, bisheriger
und noch zu erwartender Anfall an Atommüll nach leicht,- mittel,-
und hochradioraktivem Anfall aufgeschlüsselt sowie mit Angabe
der NUKLIDE. Welche Art und Menge Atommüll sind p. 31.12.03
auf dem AKW-Gelände in Karlstein gelagert und welche Art und
Menge Atommüll werden voraussichtlich bis zum Rückbau-Ende
anfallen ? Wieviel Millionen-Euro-Kosten werden voraussichtlich
bis Rückbau-Ende und Gelände-Freigabe anfallen und welche
entsprechenden Rückstellungen sind hierfür in der Bilanz
ausgewiesen ?
Sind evtl. AKW-Mitarbeiter durch Strahleneinwirkung
gesundheitlich geschädigt bzw. vorzeitig berufsunfähig
geworden ? Schweben hierzu evtl. Rechtsverfahren ? Mußten
evtl. Mitarbeiter wegen Erreichung der Lebenszeit-Strahlendosis
von 40 rem aus dem Kontrollbereich herausgenommen werden ?
f) Mangelnde bzw. fehlende Informationen über
den Rückbau bzw. Entsorgungszustand der stillgelegten RWE-Tochterfirma
"NUKEM- Brennelementefabrik Hanau".
Es fehlen folgende Informationen:
- Voraussichtliches Rückbau-Ende und Geländefreigabe
- Noch zu erwartender radioaktiver Atommüll
nach Nuklid und Menge sowie geplante Entsorgung
- Trifft es zu, daß radioaktive Materialien
in der atomaren Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe bearbeitet
werden Wenn ja, wo verbleiben sie bzw. die Abfallstoffe und um
welche Mengen geht es ?
- Welche Kosten sind bisher für den Rückbau
angefallen bzw. werden noch anfallen ?
Für NUKEM, Hanau besteht eine gesetzlich vorgeschriebene
Mengenkontrolle der erhaltenen und verarbeiteten bzw. noch im Bestand
zuführenden URAN-Mengen. U.W. sind über evtl. Differenzen,
d.h. Fehlmengen, keinerlei Informationen erfolgt.
Ich fordere daher eine Dokumentation für die
letzten 10 Jahre.
Zu TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Beantragt wird Nicht-Entlastung wegen
- mangelnder Kontrolle bzw. entsprechendem Eingreifen
in die Vorstandstätigkeiten mit Schwerpunkt Beibehaltung
Atomenergie. Und dies trotz riesigem Gefährdungspotenzial,
fehlender Atommüll-Entsorgung und vernachlässigter alternativer,
d.h. umweltfreundlicher Stromerzeugung.
- Duldung, daß Vorstand wegen angeblich gestiegener
Eigenkosten Strompreise erhöhte und Vorstand mithalf, das
von Bundesumweltminister Trittin lt. Kyoto-Abkommen vorgesehene
Instrument "Emissionshandel zur CO2 Reduzierung" z.T.
mit riesigen Zeitungs-Prodest-Anzeigen fast papierkorbreif machte
und anderseits dieser Vorstand mit ihrer Genehmigung vor Jahresfrist
für zig Milliarden Euro riesige Fremdfirmen-Käufe in
England tätigte. Welch ein Widerspruch !
Auf der Hauptversammlung werde ich anwesend sein
und meine Gegenanträge, Anträge und evtl. Fragen stellen.
Ich beantrage meine Gegenanträge allen Aktionären
rechtzeitig schriftlich mitzuteilen -gemäß Aktiengesetz-,
damit diese ggf. entsprechend abstimmen können.
Mit freundlichem Gruß
Eduard Bernhard
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