Amtsgericht Gronau entscheidet morgen (11.03.2004)
im "Zaun-Prozeß" /
BBU hofft auf Klageabweisung
Am Antikriegstag 2002 demonstrierten rund 200 AtomkraftgegnerInnen
vor
der bundesweit einzigen Urananreicherungsanlage (UAA) im westfälischen
Gronau. Sie wollten darauf hinweisen, daß Urananreicherungsanlagen
grundsätzlich zur Produktion von atomwaffenfähigem Material
geeignet sind.
Gegen den Versammlungsleiter (ein Mitglied des Arbeitskreises Umwelt
Gronau) läuft ein Zivilprozess, da nach der Kundgebung (weitab
vom Kundgebungsort) angeblich Löcher im Zaun der Atomfabrik
gewesen sein sollen.
Es gab bereits mehrere Prozesstage. Jetzt wird beim nächsten
Termin morgen (Donnerstag, 11. März, 12.00 Uhr) vor dem Amtsgericht
in Gronau höchstwahrscheinlich die Urteilsverkündung erfolgen.
Der Termin ist öffentlich. Das Gericht ist neben der Polizei,
Nähe Rathaus.
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.
V. und seine Mitgliedsorganisation Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau
hoffen, daß die Klage gegen den Versammlungsleiter abgewiesen
wird.
Nach Auffassung des BBU darf der Demonstrationsleiter nicht für
(angebliche) Schäden zur Verantwortung gezogen werden, die
außerhalb seines versammlungsrechtlichen Zuständigkeitsbereiches
eingetreten sein sollen. BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz: "Die
Betreiber der Atomfabrik wollten vermutlich mit ihrer Klage den
Widerstand gegen die UAA einschüchtern. Diese Rechnung ist
nicht aufgegangen. Gegen den Betrieb und drohenden Ausbau der Anlage
wird weiterhin demonstriert, z. B. mit monatlich stattfindenden
Sonntagsspaziergängen."
Nähere Informationen über die UAA gibt es beim Arbeitskreis
Umwelt (AKU) Gronau unter Tel. 02562/23125 und im Internet unter
www.aku-gronau.de.
|