BBU erstattet Strafanzeige gegen Verantwortliche des EnBW-Atomkraftwerkes
Neckarwestheim wegen des Verdachts auf Verstoß gegen die gesetzlichen
Bestimmungen des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung
An
die Staatsanwaltschaft
Karlsruhe
Karlsruhe
Neckarwestheim/Karlsruhe/Bonn,07.09.04
Per Fax
Strafanzeige gegen EnBW AG Karlsruhe als Betreiber des Atomkraftwerkes
II in Neckarwestheim wegen Verdachts auf Verstoß gegen gesetzliche
Bestimmungen des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung /
Medienmeldungen u.a. FR v. 03.09.04
Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren !
Unter Bezug auf diverse Meldungen - insbesondere der Frankfurter
Rundschau v. 03.09.04 - erstatten wir hiermit gegen die Verantwortlichen
a) des EnBW-Atomkraftwerkes Neckarwestheim sowie
b) ggf. bei Mitverantwortung auch gegen den Vorstand bzw. Aufsichtsrates
Strafanzeige wegen
des Verdachts auf Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen
des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung
Begründung: Dritter Fall einer unzulässigen
Freisetzung von Radioaktivität innerhalb von 2 Jahren. Hierzu
ist darauf hinzuweisen, daß am 27.07.04 radioaktive Stoffe
über die Maschinenhausentwässerung ungeplant, unbewußt,
unerkannt und unkontrolliert in den Neckar erfolgte.
Anmerkung: Bis heute wurde vom Betreiber nicht
bekanntgegeben, um welche radioaktiven Stoffe - z.B. Tritium,
Plutonium - es sich handelte. Allein dieser Sachverhalt ist
skandalös !
Bei der Bewertung dieses Falles bitten wir alle Gesetzesverstöße
der letzten 5 Jahre bezüglich Neckarwestheim, aber auch bezüglich
AKW Obrigheim und Philippsburg einzubeziehen und damit zu prüfen,
ob der EnBW AG als Gesamtunternehmen mit Vorstand und Aufsichtsrat
die für das Betreiben von Atomanlagen notwendige "Zuverlässigkeit
und Fachkunde" nach § 7 Atomgesetz noch zuzusprechen ist.
Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren !
In Anbetracht der zahlreichen Versagens- und Störfälle
in den genannten Atomkraftwerken der ENBW AG Karlsruhe hoffen wir
auf eine sehr gründliche und umfassende Untersuchung und entsprechende
Konsequenzen, bevor es möglicherweise zu einem Atomunfall mit
unabsehbaren Folgen kommt.
Wir beantragen, daß Sie - wenn möglich - das Öko-Institut,
Darmstadt zumindest als mitprüfenden Gutachter für Ihre
Untersuchung/Dokumentation und Bewertung beauftragen.
Wir erbitten baldmöglichst Information und Mitteilung des
Aktenzeichens.
Mit freundlichen Grüßen
BBU e.V., Bonn
Eduard Bernhard, Vorstandsmitglied
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