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BBU erstattet Strafanzeige gegen Verantwortliche des EnBW-Atomkraftwerkes Neckarwestheim wegen des Verdachts auf Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung

An
die Staatsanwaltschaft
Karlsruhe

Karlsruhe

Neckarwestheim/Karlsruhe/Bonn,07.09.04

Per Fax

Strafanzeige gegen EnBW AG Karlsruhe als Betreiber des Atomkraftwerkes II in Neckarwestheim wegen Verdachts auf Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung / Medienmeldungen u.a. FR v. 03.09.04

Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren !

Unter Bezug auf diverse Meldungen - insbesondere der Frankfurter Rundschau v. 03.09.04 - erstatten wir hiermit gegen die Verantwortlichen

a) des EnBW-Atomkraftwerkes Neckarwestheim sowie

b) ggf. bei Mitverantwortung auch gegen den Vorstand bzw. Aufsichtsrates Strafanzeige wegen

des Verdachts auf Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung

Begründung: Dritter Fall einer unzulässigen Freisetzung von Radioaktivität innerhalb von 2 Jahren. Hierzu ist darauf hinzuweisen, daß am 27.07.04 radioaktive Stoffe über die Maschinenhausentwässerung ungeplant, unbewußt, unerkannt und unkontrolliert in den Neckar erfolgte.

Anmerkung: Bis heute wurde vom Betreiber nicht bekanntgegeben, um welche radioaktiven Stoffe - z.B. Tritium, Plutonium - es sich handelte. Allein dieser Sachverhalt ist skandalös !

Bei der Bewertung dieses Falles bitten wir alle Gesetzesverstöße der letzten 5 Jahre bezüglich Neckarwestheim, aber auch bezüglich AKW Obrigheim und Philippsburg einzubeziehen und damit zu prüfen, ob der EnBW AG als Gesamtunternehmen mit Vorstand und Aufsichtsrat die für das Betreiben von Atomanlagen notwendige "Zuverlässigkeit und Fachkunde" nach § 7 Atomgesetz noch zuzusprechen ist.


Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren !

In Anbetracht der zahlreichen Versagens- und Störfälle in den genannten Atomkraftwerken der ENBW AG Karlsruhe hoffen wir auf eine sehr gründliche und umfassende Untersuchung und entsprechende Konsequenzen, bevor es möglicherweise zu einem Atomunfall mit unabsehbaren Folgen kommt.

Wir beantragen, daß Sie - wenn möglich - das Öko-Institut, Darmstadt zumindest als mitprüfenden Gutachter für Ihre Untersuchung/Dokumentation und Bewertung beauftragen.

Wir erbitten baldmöglichst Information und Mitteilung des Aktenzeichens.

Mit freundlichen Grüßen
BBU e.V., Bonn
Eduard Bernhard, Vorstandsmitglied