BBU: Bauleitplanentwurf zum Biogaspark Großenlüder am Finkenberg bleibt bei Störfallproblematik weiter defizitär
(Bonn, Großenlüder, 08.04.2014) Als unzureichend und nicht den Vorschriften des Baurechts entsprechend bezeichnet der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) den Planentwurf zur ersten Änderung des Vorhabens- und Erschließungsplan „Biogaspark Großenlüder am Finkenberg“. Dies hat er gegenüber der Gemeinde in einer ausführlichen Stellungnahme dargelegt. Auf Unverständnis der Umweltschutzorganisation stößt insbesondere die mangelnde Berücksichtigung der Störfallproblematik in Bezug auf die Schutzgüter der Natur. Mit Befremden stellt der BBU fest, dass der Informationsgehalt der Unterlagen hinsichtlich des Normalbetriebs im Vergleich zur vorgezogenen Information der Bevölkerung sogar noch gesunken ist.
Kerstin Desch-Wöhrl, Vorstandsmitglied des BBU und Vorsitzende der Bürgerinitiative Pro Lebensraum Großenlüder erklärt hierzu: „Obwohl die Kommune durch eine Stellungnahme des BBU auf die Störfallproblematik aufmerksam gemacht wurde, hat sie deren Ausmaß anscheinend immer noch nicht verstanden. Der gesamte Betrieb unterliegt der Störfall-Verordnung und muss einen Sicherheitsabstand zu den sensiblen Bestandteilen der Natur besitzen. Nach wie überschneidet sich das Betriebsgelände mit der Wasserschutzzone III eines Wasserschutzgebietes. Eine systematische Betrachtung der Freisetzung wassergefährdender Stoffe liegt jedoch nicht vor. Ein angemessener Abstand zum Wasserschutzgebiet existiert nach wie vor nicht.“
Auch in einem neu vorgelegten Gutachten zur Störfallproblematik sieht der BBU erhebliche Defizite. Fehler bei der Anwendung von Begriffen des Störfallrechts, fehlende spezifische Störfallbeurteilungswerte für Schutzgüter der Natur, eine mangelnde Systematik zur Analyse von Störfällen und nicht nachvollziehbare Meinungsäußerungen führen nach Auffassung des BBU dazu, dass das Gutachten als Abwägungsmaterial für eine Entscheidung über den Bauleitplan ungeeignet ist.
Dr. Peter Schott macht auf ein weiteres Defizit des Bauleitplanentwurfs aufmerksam:
“Auch das Problem der mit Plastik kontaminierten Reste der Biogasanlage, die wieder auf die Äcker und Felder ausgebracht werden können, wird durch den Bebauungsplan nicht gelöst. Eine Entfernung von Störstoffen soll prozesstechnisch im Wesentlichen erst nach der Entpackung und Zerkleinerung erfolgen. Und auch diese Entfernung ist aufgrund der Siebweite von 3 mm nicht vollständig. Wir fordern eine textliche Festsetzung im Bauleitplan, die besagt, dass der Betrieb von Anlagen ausgeschlossen ist, bei denen Verpackungen im Betrieb der Biogasanlage zerkleinert und wieder ausgebracht werden.“
Der BBU fordert die Gemeinde Großenlüder daher auf, den Bauleitplan zurückzuziehen und insbesondere Gefahren durch Störfälle und ausgebrachten Plastikmüll auszuschließen.
Zur Finanzierung seines Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen.
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