Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt mit unanfechtbarer Entscheidung BBU-Anspruch – Anschriften sowie Betreiber- und Firmennamen von Störfallanlagen müssen übermittelt werden
(Bonn, Münster 3.2.2014) In einer unanfechtbaren Entscheidung vom 30.1.2014 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen den Anspruch von Oliver Kalusch, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), auf Übermittlung der Anschriften besonders gefährlicher Industrieanlagen sowie des Namens oder der Firma des jeweiligen Betreibers bestätigt. Der Versuch einer Firma, für ihren unter die Störfall-Verordnung fallenden Betrieb die Bekanntgabe dieser Daten gerichtlich zu verhindern, ist damit endgültig gescheitert.
Oliver Kalusch führt hierzu aus: „Der positive Ausgang des Prozesses ist ein großer Erfolg für die Anlagensicherheit und den Umweltschutz in Deutschland. Die für Mensch und Umwelt gefährlichsten Industrieanlagen dürfen vor Umweltschützern nicht länger geheim gehalten werden. Umweltverbände und Bürgerinitiativen haben nun die Möglichkeit, gezielt Informationen über Sicherheitsmaßnahmen zu bekommen, systematisch Sicherheitsmängel aufzudecken und die Behebung von Defiziten einzufordern. Dies ist ein wichtiger Schritt zu einer verbesserten Sicherheit vor Störfällen.“
Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts kommt eine Auseinandersetzung zu einem endgültigen Abschluss, die seit dem Mai 2006 geführt wurde. Damals hatte Oliver Kalusch, der auch Mitglied der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) beim Bundesumweltministerium ist, mit zwei weiteren Mitgliedern von Umweltverbänden die Übermittlung dieser Daten für alle Störfallbertriebe in Deutschland beantragt. Nachdem das Bundesumweltministerium den Antrag zunächst abgelehnt hatte, gab es diesem im Juni 2009 im Widerspruchsverfahren statt. Gegen diese Entscheidung hatte ein Anlagenbetreiber im Juli 2009 für seinen Betrieb Klage eingereicht. Zu dem folgenden Verfahren hatte das Verwaltungsgericht Köln auch Oliver Kalusch beigeladen. Oliver Kalusch hat sich hieran aktiv bis zu dessen Urteil mit Schriftsätzen beteiligt. Mit Datum vom 29.8.2011 hatte das Verwaltungsgericht Köln die Klage des Betreibers abgewiesen und eine Berufung abgelehnt (AZ 13 K 4683/09). Gegen diese Nichtzulassung der Berufung hatte der Anlagenbetreiber beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde eingelegt. Mit Datum vom 30.1.2014 hat das Oberverwaltungsgericht jetzt den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Der Beschluss ist unanfechtbar (AZ 8 A 2190/11 - 13 K 4683/09). Damit ist der Verwaltungsrechtsweg beendet.
Oliver Kalusch verweist abschließend auf den grundsätzlichen Charakter der Entscheidung: „Der Tendenz, Bürgerrechte durch angebliche Sicherheitsrisiken auszuhebeln, hat die Justiz eine deutliche Absage erteilt. Sie hat festgestellt, dass für eine Geheimhaltung der Informationen eine ernsthafte, konkrete Gefahr vorliegen muss. Eine solche ist aber durch die Übermittlung der geforderten Daten nicht gegeben. Dies setzt Maßstäbe für den Anspruch der Bevölkerung, zukünftig Umweltinformationen zu erhalten. Die Gerichtsentscheidung wird dabei auch die Diskussion darüber beeinflussen, ob Informationen über Störfallbetriebe zukünftig allgemein verfügbar von Behörden oder Betreibern ins Internet zu stellen sind.“
Zur Finanzierung seines Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen.
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