Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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Entsorgungsverbände führen erbitterten Kampf gegen die Anwendung bestehender rechtlicher Standards zur Anlagensicherheit – Branche will das seit über zehn Jahren existierende Vollzugsdefizit bei Abfallanlagen ungebrochen fortsetzen

(Bonn, 12.12.2013) Als Ausdruck einer antiquierten Industriepolitik, einer fehlenden Akzeptanz von Entscheidungen gesetzlich legitimierter Gremien, der Missachtung der Unabhängigkeit staatlicher Stellen sowie einer irreführenden Informationspolitik bezeichnet der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die Erklärung von sechs Verbänden aus der Entsorgungs- und Recyclingbranche vom 10.12.2013. Diese versuchen derzeit, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) durch eine Kampagne unter Druck zu setzen. Ziel ist die Rücknahme des Leitfadens KAS-25 „Einstufung von Abfällen gemäß Anhang I der Störfall-Verordnung“, der Ende 2012 von der KAS herausgegeben wurde. Der Leitfaden ist einzigartig in Europa und erlaubt erstmals eine Einstufung gefährlicher Abfälle in die Stoffkategorien der Störfall-Verordnung auf der Grundlage des Europäischen Abfallkatalogs. Dies führt zu einer Entscheidung, ob ein Betrieb, in dem gefährliche Abfälle vorhanden sind, die Bestimmungen der Störfall-Verordnung erfüllen muss. Damit verbunden ist ein größerer Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor Störfällen.

Peter Schott, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des BBU erklärt zu diesem Vorgang: „Es passiert nicht oft, dass Industrieverbände derart unverfroren vorgehen. Auf Zuruf der Lobbyisten soll das Bundes-Umweltministerium deren Politik vollziehen, sich über die Beschlüsse der KAS hinwegsetzen und den Leitfaden für nichtig erklären. Dies ist nicht nur rechtlich unmöglich, es zeigt auch die inakzeptablen Demokratievorstellungen in Teilen der Entsorgungswirtschaft. Die seriöse Arbeit interdisziplinär und gruppenübergreifend zusammengesetzter Expertengremien ist diesen Lobbyverbänden genauso egal wie die Tatsache, dass das Bundes-Umweltministerium nicht an die Weisungen der Entsorgungsindustrie gebunden ist.“

Zudem führen die Verbände aus der Entsorgungsbranche die Öffentlichkeit mit den Darstellungen in ihrer Presseerklärung in die Irre. So kritisieren sie, dass „zahlreiche Recyclingbetriebe ‚aus heiterem Himmel‘ zu Störfallbetrieben würden. Damit verschweigen sie, dass die Betreiber dieser Betriebe seit der klaren Regelung der Störfall-Verordnung aus dem April 2000 gegenüber den zuständigen Behörden hätten anzeigen müssen, dass es sich um Störfallbetriebe handelt. Der BBU bezeichnet es als skandalös, dass die Entsorgungsbranche aus dem über zehn Jahre bestehenden Vollzugsdefizit anscheinend den Schluss zieht, auch in Zukunft ein Anrecht auf die Nichtanwendung gesetzlicher Vorschriften zu haben.

Und auch die inhaltliche Detailkritik der Verbände bricht bei näherer Betrachtung in sich zusammen. Die Entsorger versuchen lediglich, ihre Mutmaßungen und Spekulationen zu gefährlichen Abfällen zu Fakten zu erklären.

Das Ziel der Entsorger wird dabei in ihrer eigenen Presseerklärung deutlich. Es geht darum, ‚Kosten‘, ‚Auflagen‘ und ‚Aufwand‘ zu vermeiden. Würde dem nachgegeben, würde dem Gewinnstreben der Entsorger der Vorrang vor den Interessen der Gesundheit der Menschen und dem Schutz der Umwelt gegeben. Dies wäre das genaue Gegenteil einer fortschrittlichen Umweltpolitik.

Peter Schott vom BBU fordert daher: „Das Bundes-Umweltministerium und die KAS dürfen den Lobbyinteressen der Entsorgungsbranche nicht nachgeben. Wenn dies geschehen würde, wäre das ein Einfallstor für andere Branchen, Druck auszuüben. Nur eine unabhängige und sachorientierte Arbeit in der KAS sichert das hohe Niveau ihrer Publikationen und einen hohen Standard der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge. Die Umweltbewegung wird dafür kämpfen, dass dies erhalten bleibt.“



Zur Finanzierung seines Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen.