Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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Geplante Fracking-Regelung im Koalitionsvertrag: Kein Verbot, kein Moratorium, keine Sicherheit für die Umwelt und die Bevölkerung

(Bonn, Berlin, 11.11.2013) Nachdem in den letzten Tagen Nachrichten über ein geplantes Fracking-Moratorium der CDU/SPD-Koalition in die Medien lanciert worden waren, besagt der dem Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) vorliegende geplante Text zu Fracking im Koalitionsvertrag etwas völlig anderes. Weder ist ein Verbot vorgesehen, wie es die Bürgerinitiativbewegung gefordert hat, noch fällt der Begriff des Moratoriums. Stattdessen wird wie in der letzten Legislaturperiode auf die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes und die Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben abgestellt. Damit zeichnet sich ab, dass die neue Koalition die Politik von Altmaier und Rösler aus der letzten Legislaturperiode bruchlos fortsetzt.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Offensichtlich dienten die Informationen aus den Reihen der zukünftigen CDU/SPD-Koalition lediglich dazu, die Öffentlichkeit zu beruhigen und der absehbaren Kritik zuvorzukommen. Denn es musste bereits bei der Formulierung des Textes klar gewesen sein, dass die dort skizzierte Vorgehensweise auf den Widerstand der Umweltbewegung stoßen wird.“

So beendet die Koalition die Fracking-Pläne der Gaskonzerne nicht. Lediglich der „Einsatz umwelttoxischer Substanzen“ beim Fracking wird „abgelehnt“. Zur rechtlichen Umsetzung findet sich im Text nichts. Unklar bleibt zudem, wie beim Vorhandensein giftiger, krebserregender, mutagener, reproduktionstoxischer oder anderer gefährlicher Stoffen nach dem Chemikalienrecht verfahren werden soll. Zu den sonstigen Gefahren wie Erdbeben, der Wanderung von Lagerstättenwasser in Grundwasserreservoirs oder der schlechten Klimabilanz fehlt jedes Wort.

Stattdessen soll der Einstieg in das industrielle Fracking nun über Forschungsbohrungen, das Schließen von Erkenntnislücken und den Aufbau einer Stoffdatenbank erfolgen. Damit wird ein zukünftiges Fracking nicht verboten; es werden lediglich dessen Voraussetzungen geregelt. Sollte die Koalition zu der Ansicht kommen, dass genügend Daten vorliegen, steht dem Fracking nichts mehr entgegen.

Der BBU verlangt, die geplante Koalitionsvereinbarung zum Fracking grundlegend zu ändern. Oliver Kalusch führt dazu aus  „Der BBU fordert die Vertreterinnen und Vertreter von CDU und SPD in den Koalitionsverhandlungen auf, endlich dem Willen der Bevölkerung nachzukommen und Fracking ausnahmslos zu verbieten. Erforderlich sind weder eine UVP noch großangelegte Forschungsprogramme. Notwendig ist stattdessen eine klare Verbotsregelung im Bundes-Berggesetz.“



Zur Finanzierung seines Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen.