Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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BBU: Der BNK-Konzern soll die Ablehnung von Fracking respektieren

(Bonn, Gießen, 09.07.2013) Mit scharfem Protest reagiert der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) auf die Klage der kanadischen Erdgasfirma BNK. BNK hat am Montag (8. Juli) beim Verwaltungsgericht in Gießen eine Klage gegen die Ablehnung eines Erdgas-Aufsuchungsantrags eingereicht Der Ablehnungsbescheid war  vom Regierungspräsidium Darmstadt für Nordhessen verfasst  worden. Der BBU betont, dass sich breite Bevölkerungskreise in Hessen und anderswo gegen jegliche Frackingpläne zur Wehr setzen. Das sollte von BNK respektiert werden. Das Regierungspräsidium Darmstadt bezieht sich bei der Ablehnung der Fracking-Pläne von BNK auf zwei Gutachten und hat im Juni die Pläne untersagt.

Unter Fracking versteht man die Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten. Zur Gewinnung der Gasvorkommen werden dabei neben Wasser und Sand auch Chemikalien in das Gestein gepumpt, um dieses aufzusprengen. Bei der Frackingtechnik drohen beispielsweise Verseuchungen des Grundwassers. Vielerorts haben sich Bürgerinitiativen gegen Fracking gebildet.

Der BBU unterstützt die Aktivitäten der Bürgerinitiativen und engagiert sich vielfältig gegen Fracking. Aktuell ruft der BBU zum weiteren Widerstand gegen Fracking auf und verweist auf die Korbacher Resolution gegen Fracking, die im Internet unterschrieben werden kann, siehe
https://www.openpetition.de/petition/online/korbacher-erklaerung-der-buergerinitiativen-gegen-fracking-deutschland

In der Korbacher Resolution werden folgende Forderungen an Bund, Länder und die Europäische Union gerichtet:
• Ein sofortiges ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger. Dies ist unabhängig davon, ob die Rissbildung mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, hydraulisch oder andersartig erzeugt wird.
• Ein generelles Import- und Handelsverbot von „gefrackten“ fossilen Energieträgern.
• Ein generelles Verbot der Verpressung des Rückflusses oder der untertägigen Ablagerung von Fluiden und Lagerstättenwässer.
• Eine Novellierung des Bergrechts. Die höchsten Umweltstandards und Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit haben im Fokus der Novellierung zu stehen.
• Ein konsequentes Umsetzen der politisch beschlossenen Energiewende, d.h. Abkehr von fossilen Brennstoffen, Ausbau der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz.

Mehr Informationen dazu findet man auf der Startseite der BBU-Homepage unter http://www.bbu-online.de. Dort ist auch die Korbacher Resolution direkt verlinkt. Weiterhin weist der BBU bereits jetzt auf bundesweite und internationale Aktionstage gegen Fracking hin. Diese finden am 31. August bzw. am 19. Oktober statt. Weitere Informationen hierzu findet man auf der Terminseite der BBU-Homepage.


Zur Finanzierung seines Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen.