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Neues Tempo für neue Energien - Kernforderungen des BBU
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat für die weitere Arbeit des Bundesumweltministers Kernforderungen aufgestellt. Peter Altmaier soll insbesondere auf neue Berater setzen und die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger bei Genehmigungsverfahren verbessern.
(Bonn, Berlin, 30.08.2012) Nach Auffassung des BBU wird das Lamento um die Energiewende und ihre Kosten immer unerträglicher. Horrorbotschaften aus Industrie, Regierung und von so manchen Bundestagsabgeordneten sorgen für Verunsicherung und folgen einander in Serie. Am schlimmsten ist jedoch, dass die Lobbyisten der Gegenenergiewende sich selbst im Bundesumweltministerium eingenistet haben. Deswegen fordert der BBU als Erstes einen Austausch der bisherigen „Berater“ des Umweltministers in Sachen Energie und Energiewende.
Jürgen Rochlitz vom geschäftsführenden Vorstand des BBU zur Situation im Umweltministerium: „Die richtigen Berater für den Bundesumweltminister sitzen im Präsidium des Umweltbundesamtes (UBA) und im Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU). Wer die Energiewende will, darf nicht die weltweit einmalige Spitzenleistung in Deutschland beim Aufbau erneuerbarer Energiequellen fehl interpretieren. Diese Leistung muss weiter getrieben werden; ihr Tempo darf nicht mit Kostenargumenten gedrosselt werden!“
Wenn etwas die Kosten der Energie hoch treibt, dann sind es die speziellen Subventionen für energieintensive Betriebe. Die bisherige Politik verkennt, dass gerade energieintensive Produktionen und Produkte nicht mehr zeitgemäß und nicht nachhaltig sind. Höhere Energiepreise für diesen Wirtschaftssektor wären die richtigen Anreize zum effizienteren Produzieren mit weniger Energie.
Zweitens gehört für den BBU zu den vordringlichsten Aufgaben der Umweltpolitik, die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger deutlich zu verbessern – zumindest auf den früher erreichten Stand. So ist beispielsweise die Durchführung eines Erörterungstermins in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren derzeit in das Ermessen der Behörde gestellt. Sie kann sich so der Diskussion mit den Betroffenen entziehen. Der BBU fordert, die langjährig bewährte Praxis, einen Erörterungstermin zwingend abzuhalten, wieder einzuführen.
Der BBU fordert zudem, die ausnahmslose Möglichkeit, ein Widerspruchsverfahren gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen einzuleiten. Ein solches Verfahren, wie es früher üblich war, hatte sich über Jahrzehnte bewährt. In einem Widerspruchsverfahren können Betroffene und Umweltverbände problemlos eine Überprüfung der Genehmigung erwirken. Die Widerspruchsbehörde hat die Möglichkeit zur Korrektur der Genehmigung und kann aufwändige Gerichtsverfahren vermeiden.
Angesichts dieser Beispiele hält es der BBU für zwingend erforderlich, alle Bereiche des Umweltrechts systematisch bezüglich ihrer Demokratiedefizite zu untersuchen und diese zu beheben. Nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, den vor Ort bestehenden Kompetenzen, wird es gelingen, folgende wesentlichen Komponenten der Energiewende durchzuführen:
- Ausstieg aus der Atomtechnik vervollständigen,
- Beantwortung der Frage, wie mit dem vorhandenen Atommüll bestmöglich umgegangen werden kann,
- Erneuerbare Energien weiter vorantreiben – aber unter Beachtung von Nachhaltigkeit, Erhalt der Biodiversität und unter Schonung der Anwohnerinnen und Anwohner, sowie der Naturräume.
Das bedeutet: Photovoltaik ohne Begrenzungen, Windenergie ohne gesundheitliche Beeinträchti-gungen, mit Schutz von Greifvogel- und Fledermauspopulationen; deswegen auch nur bedingt Anlagen in Waldgebieten. Auch die Schönheit der Landschaft sollte als Nachhaltigkeitskriterium beachtet werden, wobei zu Gunsten einer schadstoffarmen Energieversorgung Kompromisse gefunden werden können. Bei Biogasanlagen sollten nur noch solche genehmigt werden, die in die örtliche Kreislaufwirtschaft eingepasst sind. Nutzung von Bioenergie nur unter strikter Beachtung der Erhaltung der Artenvielfalt, darunter z.B. auch Erhalt von Buchen- und Eichenwäldern in ihrem vielfältigen Altersaufbau. Ein Holzraubbau für Feuerungsanlagen darf nicht geduldet werden.
Der Netzausbau hat mit Augenmass und ohne Überstürzung zu erfolgen. Das heißt: Möglichst frühzeitig müssen Großanlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff zur Verfügung stehen, damit auch das Erdgasnetz sowohl als Speicher wie auch als Verteilsystem zusätzlich zu Stromtrassen zur Verfügung steht. Und sowohl Initiativen zur Steigerung der Energie-Effizienz als auch zur Erhöhung des Anteils von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen müssen auf breiter Front gefördert und vorangetrieben werden.
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Zur Finanzierung seines Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen.
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