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BBU fordert Europäische Union zur Umkehr in der Politik der Anlagensicherheit auf – Bundesregierung soll sich für fortschrittliche Regelungen bei der Novellierung der Seveso-II-Richtlinie einsetzen

(Bonn, 26.03.2012) Vor dem letzten Trilog der EU am 27.3.2012 zur Novellierung der Seveso-II-Richtlinie hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) scharfe Kritik an den bisherigen Ergebnissen geäußert. „Es scheint so, als hätten EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Europäisches Parlament eine Spirale in Gang gesetzt, die das Niveau der Anlagensicherheit immer weiter nach unten verlagert. Insbesondere bestimmte Mitgliedstaaten haben das Ziel, ein möglichst niedriges Level festzusetzen. Gerade von der deutschen Regierung hätten wir mehr erwartet“, erklärt Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU. Weiter erklärt er: „Am Dienstag besteht die letzte Chance, diesen Trend in einem Trilog umzukehren, einem Treffen zwischen den drei im gesetzgebenden Prozess der EU involvierten Institutionen - der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament. Wir fordern hierzu die Bundesregierung auf, nicht länger dem Kurs des Wirtschaftsministeriums nachzugeben, sondern Umweltschutzaspekte in den Vordergrund zu stellen“

Konkret fordert der BBU die EU und die Bundesregierung auf, insbesondere die folgenden Punkte umzusetzen:

  • Der Anwendungsbereich der Seveso-II-Richtlinie darf nicht reduziert werden. Dafür müssen bei den Gesundheitsgefahren die Stoffgruppen oral und dermal der Kategorie 3 in die Stoffliste der Richtlinie aufgenommen werden. Ansonsten würde der Geltungsbereich der Richtlinie in unabsehbarer Weise reduziert.

 

  • Die Veränderung der Stoffliste der Seveso-III-Richtlinie darf nicht durch einsame Entscheidungen der EU-Kommission erfolgen. Vielmehr muss das Mitentscheidungsverfahren Anwendung finden, das eine Beteiligung des Europäischen Parlaments vorsieht. Ansonsten besteht die Gefahr des kontinuierlichen Wegfalls gefährlicher Stoffe.
  • Die Möglichkeit der Öffentlichkeit, Entscheidungen und Pläne umfassend überprüfen zu lassen, muss sichergestellt werden. Der Zugang zu Gerichten muss insbesondere für die Überprüfung der externen Notfallpläne eröffnet werden.

 

  • Für Störfallbetriebe muss eine Pflicht zur ausreichenden finanziellen Versicherung eingeführt werden. Ansonsten besteht bei Störfällen die Gefahr, dass die Öffentlichkeit für die durch Störfälle hervorgerufenen  Schäden aufkommen muss.

Oliver Kalusch vom BBU führt weiter aus: “Diese Aspekte sind nur ein Bruchteil dessen, was für eine fortschrittliche Politik der Anlagensicherheit nötig wäre. Der vor 15 Monaten vorgelegte Entwurf der EU-Kommission zur Seveso-III-Richtlinie ist jedoch immer weiter verwässert worden. Wir fordern die Bundesregierung und die Akteure der EU auf, das Schlimmste zu verhindern und sich am Dienstag zumindest auf dieses Minimalprogramm zu einigen.“

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Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen. Zur Finanzierung seines Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666. Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032.