Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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Planänderungsantrag der ZKW Otterbein:
Die Genehmigungsbehörde will mit Vier-Wochen-Frist zum Erörterungstermin einladen


(Großenlüder, 13.01.2012) Wieder einmal hat die Umweltschutzbewegung in Großenlüder einen Teilerfolg erwirken können. Gegen den Antrag der Firma Zement- und Kalkwerke Otterbein GmbH & Co KG zur Vertiefung des Kalksteinbruchs im hessischen Großenlüder hatten der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Bürgerinitiative Pro Lebensraum Großenlüder sowie viele Bürgerinnen und Bürger im Sommer 2011 Einsprüche erhoben. Aufgrund der fachlichen und zahlreichen Einwendungen sieht die Behörde im Verfahren einen Erörterungstermin vor, bei dem die kritisierten Sachverhalte von Einwendern, Antragstellerin und Genehmigungsbehörde zusätzlich geklärt werden sollen. Der BBU beantragte bereits in seiner Einwendung, dass die Beteiligten mindestens einen Monat vor seiner Durchführung zum Erörterungstermin eingeladen werden. Dieser Forderung der Umweltbewegung hat die Genehmigungsbehörde zwischenzeitlich nachgegeben.

In einem Schreiben des Regierungspräsidiums Kassel an die Vorsitzende von Pro Lebensraum Großenlüder, Kerstin Desch-Wöhrl, sie ist gleichzeitig Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), heißt es: Um "eine umfassende Vorbereitung auf den Erörterungstermin zu ermöglichen, beabsichtigt die Anhörungsbehörde, eine schriftliche Benachrichtigung im Sinne des § 73 Abs. 6 S. 7 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (ca. 4 Wochen vor Durchführung des Erörterungstermins) vorzunehmen". Kerstin Desch-Wöhrl bezeichnet dieses Zugeständnis der Behörde als wichtigen Teilerfolg: "Nur mit einer möglichst langen Einladungsfrist können die Einwenderinnen und Einwender den Erörterungstermin bestmöglich planen. Möglicherweise muss beim Arbeitgeber Urlaub beantragt werden und Sachbeistände müssen sich frühzeitig auf den Termin vorbereiten können."

Udo Buchholz, Pressereferent des BBU, betont, dass die fundierte Teilnahme an Erörterungsterminen mit erheblichen Kosten verbunden sein kann: "Zur Finanzierung von Sachbeiständen ist Geld nötig, ebenso für die möglicherweise erforderliche Beauftragung von Rechtsbeiständen. Die Bürgerinitiative Pro Lebensraum Großenlüder, die eine der BBU-Mitgliedsinitiativen ist, leistet hervorragende Arbeit zum Schutz der Umwelt. So ist es erfreulich, dass eine Spendenkampagne der Bürgerinitiative zum Jahresende einen vierstelligen Euro-Betrag erbracht hat. Hierfür dankt der BBU, auch im Namen der Bürgerinitiative vor Ort in Großenlüder, allen Spenderinnen und Spendern." Und Kerstin Desch-Wöhrl, die sich dem Dank anschließt, ruft zu weiteren Spenden auf: "Mit einem guten Finanzpolster können wir zugunsten des Umweltschutzes noch zielführender arbeiten".

Die Bürgerinitiative freut sich über Spenden zur finanziellen Absicherung ihrer vielfältigen Aktivitäten, aber auch über neue Mitglieder. Das Spendenkonto der Bürgerinitiative ist bei der Sparkasse Großenlüder, Konto-Nr. 29 003 765 Bankleitzahl 530 501 80. Informationen über die BI in Großenlüder gibt es im Internet unter http://www.pro-grossenlueder.de; Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032.