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Prozess ist "überflüssig wie ein Kropf" - BBU fordert Freispruch für Atomkraftgegner/innen

Prozess-Termin: 1. August, 9:00 Uhr, Amtsgericht Potsdam, Saal 21
(Bonn, Potsdam, 29.07.2011) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) solidarisiert sich mit vier AktivistInnen der Umweltschutzorganisation ROBIN WOOD, die wegen Kletteraktionen gegen Atommülltransporte am Montag (1. August) in Potsdam vor Gericht stehen; ROBIN WOOD ist eine Mitgliedsorganisation des BBU. Der BBU bezeichnet den Prozess gegen die vier AtomkraftgegnerInnen als "überflüssig wie ein Kropf" und fordert für alle vier Betroffenen Freisprüche.

Der BBU fordert generell die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen und engagiert sich auch besonders gegen die hochgefährlichen Atomtransporte der unterschiedlichsten Art. Aktuell sammelt der BBU Einsprüche gegen den drohenden Ausbau der niederländischen Urananreicherungsanlage in Almelo, die zukünftig etwa 50 Atomkraftwerke in aller Welt mit nuklearem Brennstoff versorgen soll. Zudem unterstützt der BBU den Aufruf zur Teilnahme an einer Sommerdemonstration am Atomkraftwerk Neckarwestheim 2 am 13. August.  

Den Sammeleinspruch mit Unterschriftenliste gegen den Ausbau der niederländischen Urananreicherungsanlage findet man auf der BBU-Internetseite www.bbu-online.de, Informationen zur Demonstration in Neckarwestheim auf der Homepage der BBU-Mitgliedsorganisation BBMN (Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar), http://www.bbmn.de.
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Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Enegiequellen. Zur Finanzierung seines Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666. Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032.

Folgend eine Pressemitteilung von ROBIN WOOD zu dem Prozess am Montag

Potsdam, den 28. Juli 2011
CASTOR-GegnerInnen in Potsdam vor Gericht
·       Prozess-Termin: 1. August, 9:00 Uhr, Amtsgericht Potsdam, Saal 21
·        Informations- und Filmveranstaltung zum Prozess am 31. Juli um 19:00 Uhr im
......... "Konte[x]t", Hermann-Elflein -Str. 32 . Potsdam


Am kommenden Montag werden in Potsdam vier ROBIN WOOD-AktivistInnen wegen einer Kletteraktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben im Jahr 2008 vor Gericht stehen. Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, dafür sollen sie jeweils 500 Euro zahlen. Einer der vier AktivistInnen wird gleichzeitig zusätzlich der Prozess wegen einer  weiteren Kletteraktion gegen den Export von Atommüll nach Russland gemacht. Der Prozess zählt zu den ersten CASTOR-Verfahren, die nach Restrukturierung der Bußgeld­behörde in Potsdam stattfinden.

Die vier AktivistInnen protestierten am 6. November 2008 -- frei nach dem Motto: Der CASTOR kommt, wir sind schon da -- mit Bannern auf der Elbe-Seitenkanal-Brücke über der Schienenstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg. Kurz vor dem Start des Atommüll­zuges in Frankreich richtete sich ihr Protest gegen ein atomares Endlager in Gorleben und den Weiterbetrieb von Atomanlagen. Die Polizei sperrte die Schienen­strecke, beendete nach ca. fünf Stunden die Aktion und verhängte Bußgelder wegen des Verstoßes gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Außerdem stellte sie die Personalien der Beteiligten fest und sperrte eine Aktivistin aus der Gruppe für vier Tage unter entwürdigenden Bedin­gungen allein in eine Gewahrsamszelle - vorbeugend und wegen des bloßen Verdachts, sie könne weitere Ordnungswidrigkeiten begehen und den CASTOR-Transport behindern. Dies stellt zusätzlich zum angedrohten Bußgeld eine unverhältnismäßige Abstrafung dar, gegen die die Aktivistin im Dezember 2009 Verfassungsbeschwerde eingereicht hat. Die Beschwerde läuft noch.

„Die Reaktorkatastrophen in Fukushima haben viele Menschen auf die Straße gebracht. Die Regierung hat versucht, sie mit einem Gesetzespaket zum Atomausstieg zu besänftigen. Was beschlossen wurde, ist aber kein Atomausstieg, sondern die Erlaubnis, noch mindestens ein Jahrzehnt lang Atomanlagen zu betreiben“, sagt Frederik, einer der Aktivisten. Seine Mitstreiterin Cécile fährt fort: „Wer es ernst meint mit dem Atomausstieg, muss sowohl die Atommüllproblematik als auch die weiteren Atomanlagen wie die Urananreicherungsanlage in Gronau mit einbeziehen, die unter der rot-grünen Landesregierung sogar noch ausgebaut wird. Wer kein Fukushima abwartet und handelt, bevor es zu spät ist, wird kriminalisiert.“

Gerichte in früheren Verfahren, etwa in Hannover und Steinfurt, haben nach ähnlichen Kletteraktionen über der Schiene Beschuldigte frei gesprochen. Die AktivistInnen wollen auch jetzt einen Freispruch erreichen und keinesfalls das überzogene Bußgeld zahlen.

Potsdam wird in Zukunft eine wichtige Rolle in CASTOR-Verfahren spielen. Denn bei Ord­nungswidrigkeitsverfahren richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz der beteiligten Buß­geldbehörde, und das ist bei Aktionen im Schienenbereich die Bundespolizei. Die Behörde wurde zum 1. Januar 2009 umstrukturiert und hat ihren Hauptsitz jetzt in Potsdam. Eine zentrale Bußgeldstelle erlässt die Bescheide. Das führt dazu, dass weit entfernt vom Tatort verhandelt wird. Dadurch werden die Verfahrenskosten in die Höhe getrieben. Das erhöht den Druck auf die Angeschuldigten zu zahlen, anstatt vor Gericht um ihre Rechte zu streiten.

Kontakt: Cécile Lecomte, vor Ort: 0163.7342 462
Rudolf Fenner, ROBIN WOOD-Pressestelle, Tel. 040 / 380 892 11, presse@robinwood.de

Hintergründe zum Prozess:
http://blog.eichhoernchen.fr/post/Prozess-um-Kletteraktionen-gegen-Atommuelltransporte