Gemeinsame Presserklärung von BUND, BBU und BI Großenlüder
Umweltverbände und Bürgerinitiative erheben
Einsprüche gegen die Vertiefung des Kalksteinbruchs im hessischen
Großenlüder
(Großenlüder, Bonn, 27.07.2011) Gegen den Antrag der
Firma Zement- und Kalkwerke Otterbein GmbH & Co KG zur Vertiefung
des Kalksteinbruchs im hessischen Großenlüder haben
u. a. der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND, Kreisverband
Fulda und Landesverband Hessen) Einsprüche erhoben. Die Einsprüche
wurden fristgerecht im Rahmen des offiziellen Planfeststellungsverfahrens
beim zuständigen Regierungspräsidium Kassel, Nebenstelle
Bad Hersfeld, eingereicht.
Der BBU bezieht sich in seinem Einspruch auf das Grundgesetz und
verweist auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit,
auf das Recht auf Eigentum, sowie auf das Recht der natürlichen
Lebensgrundlagen. Der BBU hält das Vorhaben auf der Grundlage
der vorgelegten Unterlagen für nicht genehmigungsfähig.
Zur Begründung seines schriftlichen Einspruchs betont der
BBU, dass das Vorhaben nicht mit den Regelungen zum vorhandenen
Heilquellenschutzgebiet, den benachbarten Trinkwasserschutzgebieten,
den gesetzlichen geschützten Biotopen und dem Denkmalschutzgesetz
in Einklang zu bringen ist. Zudem droht eine unzulässige Beeinträchtigung
der Natura 2000/FFH-Gebiete im Einwirkungsbereich des Vorhabens.
Sorgen bereitet dem BBU auch die geplante Verfüllung mit “unbestimmtem” Fremdmaterial
im Grundwasserbereich und dass es zu einer unzulässigen Grundwasserabsenkung
kommen kann.
Weiterhin heißt es im Einspruch des BBU, dass das Aufkommen
an Staub und Lärm systematisch unterschätzt wird, die
Sicherheit von Umwelt und Bevölkerung bei den geplanten Sprengungen
nicht gegeben, und die Erfüllung der Pflichten der Störfall-Verordnung
nicht dargelegt ist.
Der BBU beantragt in seinem Einspruch die Durchführung eines
Erörterungstermins und dessen Bekanntmachung mindestens einen
Monat vor seiner Durchführung.
Der BUND kommt aufgrund der bestehenden Mängel und Ermittlungsdefizite
in seiner 40seitigen Stellungnahme ebenfalls zu dem Fazit, dass
das beantragte Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist. Neben
den bestehenden Defiziten wie beispielsweise bei der Betrachtung
von Luftverunreinigungen und Lärm ist die Umweltverträglichkeitsuntersuchung
in wesentlichen Teilen unvollständig und kann daher nicht
Gegenstand einer positiven behördlichen Entscheidung sein.
Außerdem wäre im Hinblick auf die unzureichende Standsicherheit
eine Genehmigung des Planänderungsantrags aufgrund der Gefährdung
des FFH-Gebietes „Kalkberge bei Großenlüder“ nicht
mit europäischem Recht vereinbar. Gemäß des BUND
sind diese Mängel so offensichtlich, dass das Verfahren mit
einem Versagensbescheid zu beenden ist.
Dass der Antrag der Zement- und Kalkwerke (ZKW) Otterbein auf
Vertiefung ihres Kalksteinbruchs und Grundwasserabsenkung zu versagen
ist, begründet auch die Bürgerinitiative Pro Lebensraum
Großenlüder in ihrer Einwendung.
Sogar in Nordrhein-Westfalen stößt das Vorhaben auf
Ablehnung. Zum Schutz der biologischen Vielfalt haben auch Münsterländer
Umweltschützer einen Sammeleinspruch beim Regierungspräsidium
in Kassel eingereicht.
Weitere Informationen zu dem geplanten Ausbau des Kalksteinbruchs
Großenlüder gibt es bei der Bürgerinitiative
Pro Lebensraum Großenlüder e.V.
c/o Zum Atzmannstein 1
36137 Großenlüder
Telefon: 06648-620885
www.pro-grossenlueder.de
Spenden werden auf das BI-Konto bei der Sparkasse Großenlüder,
Konto-Nr. 29 003 765,
BLZ 530 501 80, erbeten.
Kontakt für weitere Rückfragen:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V.
www.bbu-online.de
0228-214032
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Kreisverband Fulda im Landesverband Hessen e.V.
Lothar Diel (1. Vorsitzender)
Tel. 06648/61487 |