Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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Der BBU fordert ein gesetzliches Verbot der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten (Fracking)

(Bonn, 26.09.2011) Auf seiner Vorstandssitzung am gestrigen Sonntag (25.9.2011) hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) ein gesetzliches Verbot der  Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten (Fracking) in der ganzen Bundesrepublik Deutschland gefordert. Dieses Verbot muss auch Vorbereitungshandlungen wie Probebohrungen umfassen, die dem späteren Fracking dienen. Angesichts des wachsenden Drucks großer Energiekonzerne, in Nordrhein-Westfalen auf diese Art Erdgas großflächig zu fördern, sieht der BBU die Politik in der Pflicht, schnellstens zu handeln und kurzfristig ein Verbot gesetzlich zu verankern.

Fracking kann nicht mittels einer UVP umweltverträglich gestaltet werden

Die von verschiedenen politischen Parteien diskutierte Pflicht, zukünftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Fracking durchzuführen, lehnt der BBU dabei als unzureichend ab. „Fracking kann nicht mittels einer UVP umweltverträglich gestaltet werden, es muss vielmehr verboten werden“, so Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU.

Der BBU-Vorstand betont noch einmal, dass es sich bei Fracking um eine unbeherrschbare Risikotechnologie handelt. Großflächige Grundwasserverunreinigungen, unkontrollierbare Gasmigrationen, erhebliche Belastungen der Luft und eine ungelöste Abfallproblematik sind die Folgen des Frackings. Diese schwerwiegenden, langfristigen Gefahren für Mensch und Umwelt sind nicht verantwortbar, so der BBU.

BBU berät bei der Gründung neuer Bürgerinitiativen
Umfangreiche Informationen über die Fracking-Gefahren findet man im Internet z. B. auf der Internetseite www.gegen-gasbohren.de. Auch Mitgliedsgruppen des BBU  bringen sich umfangreich gegen die drohende Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ein. So etwa die Bürgerinitiative für sauberes Wasser Witten“ (www.gegen-gasbohren.de/bi-witten und der VSR-Gewässerschutz (www.vsr-gewaesserschutz.de). Der BBU lädt weitere örtliche und überörtliche Bürgerinitiativen, Umweltschutzgruppen und Umweltverbände zur Mitgliedschaft im BBU ein, um das gemeinsame Engagement für den Umweltschutz zu fördern und zu vernetzen. Der BBU berät auch bei der Gründung neuer Bürgerinitiativen.Kontakt zum Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) gibt es über 0228-214032 und unter www.bbu-online.de.


Mit Mitgliedschaften und Spenden den BBU unterstützen
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Enegiequellen. Zur Finanzierung seines Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.