BBU fordert von Hofheimer Ratsfraktionen:
"Sprechen Sie sich gegen den Bebauungsplan Nr. 134 „Wohngebiet
Vorderheide II“ aus"
(Bonn, Hofheim, 22.02.2011) Im Vorfeld der morgigen (23. Februar)
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hofheim am Taunus hat
sich der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz in einem
Offenen Brief an die Hofheimer Rats-Fraktionen aus ökologischen
Gründen gegen das heftig umstrittene "Wohngebiet Vorderheide
II" ausgesprochen. Der BBU fordert von den Ratsfraktionen: "Sprechen
Sie sich gegen den Bebauungsplan Nr. 134 „Wohngebiet Vorderheide
II“ aus, stimmen Sie gegen die zweite Entwurfsoffenlage und
stoppen Sie das gesamte Verfahren.
"In dem Schreiben des
BBU, dem auch die Bürgerinitiative "Lebenswertes
Hofheim" angehört heißt es im ganzen Wortlaut:
"Der
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
e. V. hat sich bereits im letzten Jahr aus ökologischen Gründen
gegen die Bebauung des Bereichs „Vorderheide II“ ausgesprochen.
Der BBU ist weiterhin der Auffassung, dass eine Bebauung des Bereichs „Vorderheide
II“ ökologisch nicht vertretbar ist. Daher ersuchen
wir Ihre Fraktion hiermit: Sprechen Sie sich gegen den Bebauungsplan
Nr. 134 „Wohngebiet Vorderheide II“ aus, stimmen Sie
gegen die zweite Entwurfsoffenlage und stoppen Sie das gesamte
Verfahren.
Zur Begründung:
Zur Begründung verweisen wir zunächst auf unseren Einspruch
vom Oktober 2010 an den Magistrat der Stadt Hofheim
am Taunus. Darin hieß es u. a.: Der BBU „lehnt das
geplante Vorhaben „Wohngebiet Vorderheide II“ generell
ab. Durch das Vorhaben würde der vorhandene Naturraum gänzlich
und irreversibel zerstört. Dies wäre nicht akzeptabel,
zumal das Vorhaben nicht aus Allgemeinwohlgründen erforderlich
ist. Zudem ist ein entsprechender Ausgleich nicht möglich“
Weiterhin erscheint uns die aktuell angedachte Umpflanzaktion
der Obstbäume kaum realisierbar zu sein. Einerseits ist es
sehr fraglich, ob die Bäume das Umpflanzen überstehen
werden. Andererseits ist es auch völlig unbestimmt, ob der
Tierbestand von der bisherigen Obstwiese auf das neue Gelände
mitwandern würde.
Der BBU kann keine überwiegenden Gründe des Gemeinwohls
erkennen, die für die Realisierung des Wohngebietes sprechen
würden. Das Vorhaben würde einzig privaten wirtschaftlichen
Interessen dienen. Die Planungen verkennen nach wie vor die Beeinträchtigung
des vorhandenen Biotops. Die Kompensationsmaßnahmen erscheinen
nicht geeignet.
Das Gebiet „Vorderheide II“ ist auch im Sinne der
UNO-Bemühungen zum Schutz der Artenvielfalt schützenswert.
Aktuell gefordert wird eine „Sensibilisierung für den
Artenschutz.“ Und: „Durch den Beitrag zur Klimaregulation,
zur Kohlenstoff-Speicherfähigkeit oder der Wasserfilterung
schützt Artenvielfalt vor Schäden, leistet aber auch
kulturelle und rekreative Dienste durch den Landschaftserhalt.“
http://www.pressetext.com/news/110218003/forscher-fordern-artenschutz-mit-realitaetsbezug/
Sollte es zur neuerlichen Offenlegung der Planungsunterlagen kommen,
wird der BBU, wie bereits im Einspruch von 2010 angekündigt,
zuständige UNO-Gremien über das Vorhaben informieren
und um Intervention zugunsten des Artenschutzes bitten.
Abschließend verwahren wir uns gegen Vorwürfe, die
mittels der Presse gegenüber der Bürgerinitiative „Lebenswertes
Hofheim“ erhoben wurden. So unterstellt der Makler Ralf Weber
den Mitgliedern der Bürgerinitiative Egoismus und Egomanie:
http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/baeumeruecken-am-steinberg_rmn01.c.8680399.de.html
Der BBU betont, dass der Wunsch nach einer gesunden Umwelt und
einer artenreichen Natur nichts mit Egoismus zu tun hat. Der BBU
erklärt, dass die Bürgerinitiative „Lebenswertes
Hofheim“ dem Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
(BBU) mit Sitz in Bonn angehört und damit auch übergeordnete
Ziele des Umweltschutzes vertritt. In der Satzung des BBU heißt
es: „Vereinszweck ist die Erhaltung und Wiederherstellung
der natürlichen Lebensgrundlagen, der Schutz der Natur und
der durch Umweltgefahren bedrohten öffentlichen Gesundheit.
Die Vereinigung ist ein Zusammenschluß von im Umweltschutz
tätigen Bürgerinitiativen.“
http://www.bbu-online.de/html/satzung.htm Setzen
auch Sie sich für den Erhalt der natürlichen
Lebensgrundlagen ein – stimmen Sie gegen die Überplanung
des Biotops „Vorderheide II“." |