BBU fordert sofortigen Baustopp für
Stuttgart 21
(Stuttgart, Bonn, 16.06.2011) Der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) hat soeben in einem Schreiben an das Regierungspräsidium
Stuttgart einen sofortigen Baustop für das Stuttgarter Bahnhofsprojekt „Stuttgart
21“ gefordert. Zum Hintergrund erklärt Jürgen Rochlitz,
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BBU: „Die
Vorgänge und weiteren Bauarbeiten rund um Stuttgart 21 sind
absolut skandalös. Kein Bauvorhaben seit dem Ende der Atommüllfabrik
in Wackersdorf war so unsinnig, teuer und heftig umstritten wie
Stuttgart 21. Der BBU ruft die Bevölkerung dazu auf, in ihrem
Engagement für eine umwelt- und sozialverträgliche Verkehrspolitik
nicht nachzulassen.“
In dem Schreiben des BBU, das an den Regierungspräsidenten
Johannes Schmalzl persönlich gerichtet ist, beantragt der
bundesweit aktive Umweltverband „ein sofortiges Bauverbot der
Deutschen Bahn AG gegenüber auszusprechen.“
Sofortiger Baustop ist aus verschiedenen Gründen
erforderlich
Nach Angaben des BBU ist der sofortige Baustop erforderlich, weil
- nach Aussagen der DB AG eine Verdoppelung der Grundwasserentnahme
stattfinden soll, wohingegen bisher lediglich eine Entnahme von
3 Mio Kubikmeter genehmigt worden ist.
- die von der DB AG anvisierte Leistungsfähigkeit
des neuen Tiefbahnhofs mit 6,1 Zügen pro Stunde( im sogenannten
Stresstest noch zu testen) nicht erreicht werden kann,
da große Durchgangsbahnhöfe mit sogar mehr Gleisen
als in Stuttgart-Tief geplant, auf maximal 4,5 Züge/Std.
kommen.
- die Planfeststellungsverfahren für die Bahnanlagen am
Flughafen noch nicht aus dem Anfangsstadium gekommen sind.
- absehbar wegen der Vielzahl von Risikofeldern ist, dass die
Kosten-Obergrenze von 4,5 Mrd. Euro nicht gehalten werden.
BBU: Neues Planfeststellungsverfahren erforderlich
Weiter heißt es in dem Schreiben des BBU: „Angesichts
derart finanzieller, bahntechnischer und ökologischer Risiken
ist ein neues Planfeststellungsverfahren zur Absicherung der geplanten
Verdoppelung der Grundwasserentnahme unbedingt erforderlich. Der
BBU fürchtet erhebliche zusätzliche negative Auswirkungen
auf die Grundwasserhorizonte im Stadtgebiet Stuttgart. Durch ein
solches weiteres Genehmigungsverfahren ist auch die Möglichkeit
gegeben, die weiteren angeführten Begründungen genauer
zu durchleuchten. Jedenfalls wäre ein solches Vorgehen ganz
im Geiste der von Heiner Geißler geleiteten Schlichtung,
deren Leitlinien von der DB AG ganz bewusst und aggressiv durchbrochen
werden.
Auch Gutachten des Stuttgarter Umweltministeriums hält
neues Verfahren für erforderlich
Letztlich schließt sich der BBU einem Gutachten an, dass
für das Stuttgarter Umweltministerium erstellt worden ist.
Dazu heißt es zusammenfassend auf der Internetseite des Ministeriums:
„Nach einem im Auftrag des Umweltministeriums erstellten
Gutachten kann das bei Stuttgart 21 geplante Grundwassermanagement
nicht vollzogen werden. Die Gutachter kommen zum Ergebnis, dass
ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden muss, nach
dem die Deutsche Bahn beantragt hatte, während der siebenjährigen
Bauzeit die Grundwasserentnahme auf 6,8 Millionen Kubikmeter zu
erhöhen. Ursprünglich beantragt und vom Eisenbahnbundesamt
als Genehmigungsbehörde erlaubt war dagegen die Entnahme von
nur drei Millionen Kubikmeter Wasser. Dies gab heute (10. Juni
2011) das Umweltministerium in Stuttgart bekannt.
Die Gutachter kommen unter anderem zum Ergebnis, dass auf Grund
der vorgesehenen Änderungen geprüft werden müsse,
ob nunmehr die mit dem Vorhaben verbundenen neuen Auswirkungen
auf abwägungserhebliche Belange dem Vorhaben insgesamt entgegenstehen.
So lange über den Änderungsantrag nicht entschieden sei,
dürften alle Maßnahmen, die unmittelbar im Zusammenhang
mit der beantragten Änderung stehen, nicht realisiert werden.
Dies gelte insbesondere für alle Baumaßnahmen, die eine
Grundwasserförderung und Grundwasserentnahme erfordern.
Außerdem kommen die Gutachter zum Ergebnis, dass entgegen
der Auffassung des Regierungspräsidiums Stuttgart vor einer Änderungsplanfeststellung
nach § 76 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz auch sonstige
Baumaßnahmen nicht auf Grundlage der geltenden Planfeststellungsbeschlüsse
realisiert werden können. Auch Baumaßnahmen, die von
der geplanten Änderung nicht unmittelbar betroffen sind, dürften
danach nicht realisiert werden. Dazu zählten nach Auffassung
des Umweltministeriums beispielsweise der geplante Bau eines Technikgebäudes
oder der Abriss des Südflügels.“
http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/82816
Rückfragen in dieser Angelegenheit:
Jürgen Rochlitz, Geschäftsführendes BBU-Vorstandsmitglied, 03387/590553
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