Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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BBU fordert sofortigen Baustopp für Stuttgart 21

(Stuttgart, Bonn, 16.06.2011) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat soeben in einem Schreiben an das Regierungspräsidium Stuttgart einen sofortigen Baustop für das Stuttgarter Bahnhofsprojekt „Stuttgart 21“ gefordert. Zum Hintergrund erklärt Jürgen Rochlitz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des BBU: „Die Vorgänge und weiteren Bauarbeiten rund um Stuttgart 21 sind absolut skandalös. Kein Bauvorhaben seit dem Ende der Atommüllfabrik in Wackersdorf war so unsinnig, teuer und heftig umstritten wie Stuttgart 21. Der BBU ruft die Bevölkerung dazu auf, in ihrem Engagement für eine umwelt- und sozialverträgliche Verkehrspolitik nicht nachzulassen.“

In dem Schreiben des BBU, das an den Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl persönlich gerichtet ist, beantragt der bundesweit aktive Umweltverband „ein sofortiges Bauverbot  der Deutschen Bahn AG gegenüber auszusprechen.“

Sofortiger Baustop ist aus verschiedenen Gründen erforderlich

Nach Angaben des BBU ist der sofortige Baustop erforderlich, weil

  1. nach Aussagen der DB  AG eine Verdoppelung der Grundwasserentnahme stattfinden soll, wohingegen bisher lediglich eine Entnahme von 3 Mio Kubikmeter genehmigt worden ist.
  2. die von der DB  AG anvisierte Leistungsfähigkeit des neuen Tiefbahnhofs mit 6,1 Zügen pro Stunde( im sogenannten Stresstest noch zu testen)  nicht erreicht werden kann, da  große Durchgangsbahnhöfe mit sogar mehr Gleisen als in Stuttgart-Tief geplant, auf maximal 4,5 Züge/Std. kommen.
  3. die Planfeststellungsverfahren für die Bahnanlagen am Flughafen noch nicht aus dem Anfangsstadium gekommen sind.
  4. absehbar wegen der Vielzahl von Risikofeldern ist, dass die Kosten-Obergrenze von 4,5 Mrd. Euro nicht gehalten werden.

 

BBU: Neues Planfeststellungsverfahren erforderlich

Weiter heißt es in dem Schreiben des BBU: „Angesichts derart finanzieller, bahntechnischer und ökologischer Risiken ist ein neues Planfeststellungsverfahren zur Absicherung der geplanten Verdoppelung der Grundwasserentnahme unbedingt erforderlich. Der BBU fürchtet erhebliche zusätzliche negative Auswirkungen auf die Grundwasserhorizonte im Stadtgebiet Stuttgart. Durch ein solches weiteres Genehmigungsverfahren ist auch die Möglichkeit gegeben, die weiteren angeführten Begründungen genauer zu durchleuchten. Jedenfalls wäre ein solches Vorgehen ganz im Geiste der von Heiner Geißler geleiteten Schlichtung, deren Leitlinien von der DB AG ganz bewusst und aggressiv durchbrochen werden.

Auch Gutachten des Stuttgarter Umweltministeriums hält neues Verfahren für erforderlich

Letztlich schließt sich der BBU einem Gutachten an, dass für das Stuttgarter Umweltministerium erstellt worden ist. Dazu heißt es zusammenfassend auf der Internetseite des Ministeriums:

„Nach einem im Auftrag des Umweltministeriums erstellten Gutachten kann das bei Stuttgart 21 geplante Grundwassermanagement nicht vollzogen werden. Die Gutachter kommen zum Ergebnis, dass ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden muss, nach dem die Deutsche Bahn beantragt hatte, während der siebenjährigen Bauzeit die Grundwasserentnahme auf 6,8 Millionen Kubikmeter zu erhöhen. Ursprünglich beantragt und vom Eisenbahnbundesamt als Genehmigungsbehörde erlaubt war dagegen die Entnahme von nur drei Millionen Kubikmeter Wasser. Dies gab heute (10. Juni 2011) das Umweltministerium in Stuttgart bekannt.

Die Gutachter kommen unter anderem zum Ergebnis, dass auf Grund der vorgesehenen Änderungen geprüft werden müsse, ob nunmehr die mit dem Vorhaben verbundenen neuen Auswirkungen auf abwägungserhebliche Belange dem Vorhaben insgesamt entgegenstehen. So lange über den Änderungsantrag nicht entschieden sei, dürften alle Maßnahmen, die unmittelbar im Zusammenhang mit der beantragten Änderung stehen, nicht realisiert werden. Dies gelte insbesondere für alle Baumaßnahmen, die eine Grundwasserförderung und Grundwasserentnahme erfordern.

Außerdem kommen die Gutachter zum Ergebnis, dass entgegen der Auffassung des Regierungspräsidiums Stuttgart vor einer Änderungsplanfeststellung nach § 76 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz auch sonstige Baumaßnahmen nicht auf Grundlage der geltenden Planfeststellungsbeschlüsse realisiert werden können. Auch Baumaßnahmen, die von der geplanten Änderung nicht unmittelbar betroffen sind, dürften danach nicht realisiert werden. Dazu zählten nach Auffassung des Umweltministeriums beispielsweise der geplante Bau eines Technikgebäudes oder der Abriss des Südflügels.“

http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/82816

Rückfragen in dieser Angelegenheit:
Jürgen Rochlitz, Geschäftsführendes BBU-Vorstandsmitglied, 03387/590553

 

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