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Gemeinsame Presserklärung von BUND, BBU und BI Großenlüder

Untätigkeit beim Regierungspräsidium Kassel empört die Umweltschutzbewegung / Hoher Behördenmitarbeiter stellt Aktivitäten zur Aufdeckung von Missständen in Frage

(Großenlüder, Bonn, 01.08.2011) Bezüglich der „Bickhardt-Bau-Anlage“ zur Aufbereitung von gefährlichem teerpechhaltigem Straßenaufbruch in Großenlüder-Eichenau gehen bereits seit vielen Monaten regelmäßig Beschwerden beim Regierungspräsidium Kassel ein. Grund dafür ist insbesondere auch die dortige Freisetzung von krebserzeugendem Staub beim Betrieb der Anlage.

Auf eine aktuelle Beschwerde beim Regierungspräsidium Kassel zur „Bickhardt-Bau-Anlage“ schrieb der Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Arbeitsschutz, Ernst Bergbauer, eine Email an seine Mitarbeiter. In diesem Rundschreiben verharmlost Herr Bergbauer die Staubentwicklung, weist an, diesbezüglich bei der Abteilung für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik nachzufragen, und wirft gleichzeitig die Frage auf, ob die Anfertigung der eingereichten Fotos zu Missständen bei der „Bickhardt-Bau-Anlage“ überhaupt rechtmäßig sei:

„... Aus meiner Sicht ist eine Staubentwicklung wohl nie ganz zu verhindern.
Fragen sie doch mal bei 35.2 anhand der Bilder nach.
Darf ... (rein rechtlich gesehen) überhaupt Bilder von der Anlage machen, es ist ja auch nicht das erstmal ?“

Darüber hinaus wurden die Mitarbeiter angewiesen, die offizielle Antwort an die Beschwerdeführerin über Herrn Bergbauer selbst als Abteilungsleiter laufen zu lassen.

Abgesehen davon, dass die Aufbereitungsanlage für stark wassergefährdenden und krebserzeugenden Abfall in einem Heilquellenschutzgebiet nicht akzeptabel ist, sind diese Äußerungen für den BBU (Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz) mehr als befremdlich: „Die Handhabung gefährlicher Stäube entspricht für uns nicht den Vorschriften der Technischen Anleitung Luft. Danach wäre ein vollständige Einhausung Stand der Technik. Hier hätte eine Verhinderung der Staubentwicklung durch das Regierungspräsidium längst erfolgen müssen, erläutert Kerstin Desch-Wöhrl vom BBU.

Laut der Bürgerinitiative Pro Lebensraum Großenlüder ist das Fotografieren von Betriebsgeländen gesetzlich völlig legitim. Im Gegenteil: Es ist eindeutig geboten, mögliche Rechtsverstöße und Umweltbelastungen zu melden. „Solche Fotos sind ein unanfechtbares Mittel zur Dokumentation von möglichen Umweltvergehen. Sie dienen der Beweissicherung. Das muss auch einem hohen Beamten des Regierungspräsidiums bekannt sein“, teilt Kurt Sohmen von der Bürgerinitiative mit. Die Bürgerinitiative, die im BBU organisiert ist, sieht die Gefahr, dass durch das in der Behörde angedachte Fotografierverbot die Aufdeckung von ökologischen Missständen behindert werden soll.

„Wenn der Fokus der Behörde auf der Auseinandersetzung mit engagierten Bürgern und nicht auf  den gefährlichen Vorgängen bei der „Bickhardt-Bau-Anlage“ liegt, ist es nicht verwunderlich, wenn sich in Großenlüder-Eichenau seit Jahren nichts Wesentliches ändert“, ergänzt Lothar Diel vom BUND-Ortsverband Großenlüder/Bad Salzschlirf. „Das Regierungspräsidium ist aufgefordert, nicht den Betrieb zu schützen, sondern die Bevölkerung und die Umwelt.“

Weitere Informationen Straßenaufbruch-Verarbeitungsanlage Großenlüder gibt es bei der Bürgerinitiative 
Pro Lebensraum Großenlüder e.V.
c/o Zum Atzmannstein 1
36137 Großenlüder
Telefon: 06648-620885
www.pro-grossenlueder.de

Spenden werden auf das BI-Konto bei der Sparkasse Großenlüder, Konto-Nr. 29 003 765,
BLZ 530 501 80, erbeten.

Kontakt für weitere Rückfragen:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Kreisverband Fulda im Landesverband Hessen e.V.
Lothar Diel (1. Vorsitzender)
Tel. 06648/61487

Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V.
www.bbu-online.de
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