Gemeinsame Presserklärung von BUND, BBU und BI Großenlüder
Untätigkeit beim Regierungspräsidium
Kassel empört die Umweltschutzbewegung /
Hoher Behördenmitarbeiter stellt Aktivitäten
zur Aufdeckung von Missständen in Frage
(Großenlüder, Bonn, 01.08.2011) Bezüglich der „Bickhardt-Bau-Anlage“ zur
Aufbereitung von gefährlichem teerpechhaltigem Straßenaufbruch
in Großenlüder-Eichenau gehen bereits seit vielen Monaten
regelmäßig Beschwerden beim Regierungspräsidium
Kassel ein. Grund dafür ist insbesondere auch die dortige
Freisetzung von krebserzeugendem Staub beim Betrieb der Anlage.
Auf eine aktuelle Beschwerde beim Regierungspräsidium Kassel
zur „Bickhardt-Bau-Anlage“ schrieb der Abteilungsleiter
der Abteilung für Umwelt- und Arbeitsschutz, Ernst Bergbauer,
eine Email an seine Mitarbeiter. In diesem Rundschreiben verharmlost
Herr Bergbauer die Staubentwicklung, weist an, diesbezüglich
bei der Abteilung für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
nachzufragen, und wirft gleichzeitig die Frage auf, ob die Anfertigung
der eingereichten Fotos zu Missständen bei der „Bickhardt-Bau-Anlage“ überhaupt
rechtmäßig sei:
„... Aus meiner Sicht ist eine Staubentwicklung
wohl nie ganz zu verhindern.
Fragen sie doch mal bei 35.2 anhand der Bilder nach.
Darf ... (rein rechtlich gesehen) überhaupt Bilder von der
Anlage machen, es ist ja auch nicht das erstmal ?“
Darüber hinaus wurden die Mitarbeiter angewiesen, die offizielle
Antwort an die Beschwerdeführerin über Herrn Bergbauer
selbst als Abteilungsleiter laufen zu lassen.
Abgesehen davon, dass die Aufbereitungsanlage für stark wassergefährdenden
und krebserzeugenden Abfall in einem Heilquellenschutzgebiet nicht
akzeptabel ist, sind diese Äußerungen für den BBU
(Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz) mehr als befremdlich: „Die
Handhabung gefährlicher Stäube entspricht für uns
nicht den Vorschriften der Technischen Anleitung Luft. Danach wäre
ein vollständige Einhausung Stand der Technik. Hier hätte
eine Verhinderung der Staubentwicklung durch das Regierungspräsidium
längst erfolgen müssen, erläutert Kerstin Desch-Wöhrl
vom BBU.
Laut der Bürgerinitiative Pro Lebensraum Großenlüder
ist das Fotografieren von Betriebsgeländen gesetzlich völlig
legitim. Im Gegenteil: Es ist eindeutig geboten, mögliche
Rechtsverstöße und Umweltbelastungen zu melden. „Solche
Fotos sind ein unanfechtbares Mittel zur Dokumentation von möglichen
Umweltvergehen. Sie dienen der Beweissicherung. Das muss auch einem
hohen Beamten des Regierungspräsidiums bekannt sein“,
teilt Kurt Sohmen von der Bürgerinitiative mit. Die Bürgerinitiative,
die im BBU organisiert ist, sieht die Gefahr, dass durch das in
der Behörde angedachte Fotografierverbot die Aufdeckung von ökologischen
Missständen behindert werden soll.
„Wenn der Fokus der Behörde auf der Auseinandersetzung
mit engagierten Bürgern und nicht auf den gefährlichen
Vorgängen bei der „Bickhardt-Bau-Anlage“ liegt,
ist es nicht verwunderlich, wenn sich in Großenlüder-Eichenau
seit Jahren nichts Wesentliches ändert“, ergänzt
Lothar Diel vom BUND-Ortsverband Großenlüder/Bad Salzschlirf. „Das
Regierungspräsidium ist aufgefordert, nicht den Betrieb zu
schützen, sondern die Bevölkerung und die Umwelt.“
Weitere Informationen Straßenaufbruch-Verarbeitungsanlage
Großenlüder gibt es bei der Bürgerinitiative
Pro Lebensraum Großenlüder e.V.
c/o Zum Atzmannstein 1
36137 Großenlüder
Telefon: 06648-620885
www.pro-grossenlueder.de
Spenden werden auf das BI-Konto bei der Sparkasse Großenlüder,
Konto-Nr. 29 003 765,
BLZ 530 501 80, erbeten.
Kontakt für weitere Rückfragen:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Kreisverband Fulda im Landesverband Hessen e.V.
Lothar Diel (1. Vorsitzender)
Tel. 06648/61487
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V.
www.bbu-online.de
0228-214032 |