Montag: Kletter-Protest gegen Urantransport
vor Gericht
BBU: Angeklagte gehört nicht vor Gericht
(Bonn, Münster, 15.01.2010): Der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) e. V. solidarisiert sich mit der französischen
Umweltaktivistin Cecile Lecomte, die sich am Montag (18. Januar)
vor dem Amtsgericht Münster (Saal 102 B) wegen „verbaler
Nötigung“ verantworten muss. Der Prozess beginnt um 11.15
Uhr.
Im April 2009 hatte sich Cecile Lecomte – auch bekannt als
das „Eichhörnchen“ – von einer Autobahnbrücke
über der Bahnstrecke Gronau–Münster abgeseilt. Damit
protestierte sie gegen die Durchfahrt eines Uranmüllzugs, der
mit mehr als 1000 Tonnen abgereichertem Uranhexafluorid von der
Urananreicherungsanlage in Gronau nach Frankreich unterwegs war.
Uranhexafluorid ist radioaktiv und reagiert bei Freisetzungen zu
Flußsäure. Im Ernstfall müsste weiträumig evakuiert
werden.
Der Vorwurf der verbalen Nötigung beruht darauf, dass Cecile
Lecomte während des Abseilens einen Polizisten davon abhalten
wollte, eine für sie nicht ungefährliche Aktion durchzuführen.
Die ehemalige französische Meisterin im Sportklettern wollte
weder sich noch andere in Gefahr bringen.
Nach Auffassung des BBU gehört Cecile Lecomte nicht vor Gericht.
Stattdessen prangert der BBU Industrie und Politik an, die weiterhin
Atommüll produzieren bzw. produzieren lassen, für den
es weltweit keine sichere Entsorgungsmöglichkeit gibt. Udo
Buchholz vom BBU-Vorstand: „Das Atommülldesaster im „Endlager“
Assse verdeutlicht, dass es keine Alternative zum sofortigen Atomausstieg
gibt.“
Weitere Informationen über die Arbeit des BBU gibt es telefonisch
in der BBU-Geschäftsstelle unter 0228-214032, sowie im Internet
unter http://www.bbu-online.de. Informationen über das Eichhörnchen
gibt es unter http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/de.html
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