Urantransport am Fronleichnamstag ?
(Bonn, Gronau, 09.10.2010) Während in ganz Nordrhein-Westfalen
gerätselt wird, wann der nächste Atommüll in das
Atommüll-Lager in Ahaus transportiert werden soll, hat der
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) mit Sitz
in Bonn erneut die ständigen Urantransporte, die im Zusammenhang
mit der Urananreicherungsanlage in Gronau erfolgen, in das Blickfeld
der Kritik gerückt. Der BBU hat sich mit einem konkreten Fragenkatalog
zu den Urantransporten an das Ministerium für Wirtschaft,
Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt.
Das Düsseldorfer Wirtschaftsministerium ist die Genehmigungs-
und Aufsichtsbehörde für die Gronauer Atomfabrik.
„Die Urantransporte von und nach Gronau rollen ohne vorherige
Mitteilung. Weder die Bevölkerung noch die Rettungskräfte
von Feuerwehr und THW an den Transportrouten sind vorbereitet.
Mit 25 direkten Fragen will der BBU Hintergrundinformationen über
die hochgefährlichen Urantransporte erfahren. Generell ist
der BBU darum bemüht, ein Verbot dieser Transporte zu erreichen“,
so ein Sprecher des BBU.
Aktueller Anlass für die Fragen des BBU an das NRW-Wirtschaftsministerium
waren Hinweise aus der Bevölkerung. So wurde dem BBU mitgeteilt,
dass am Fronleichnamstag (3. Juni) in der Mittagszeit eine Schwerlast-Lokomotive
der Bentheimer Eisenbahn zwischen Gronau und Münster, mit
Fahrtrichtung Münster, gesehen worden war. Da auf dieser Strecke
außer Uran keine Güter befördert werden, und Lokomotiven
der Bentheimer Eisenbahn wiederholt im Zusammenhang mit Urantransporten
von und nach Gronau gesichtet wurden, ist davon auszugehen, dass
Fronleichnam ein Sonderzug mit Uranhexafluorid die Gronauer Urananreicherungsanlage
erreicht hat, und dass dann die Lok ohne Waggons die Anlage verlassen
hat.
In seinen Fragen geht der BBU auf Art und Menge des transportierten
Urans ein, sowie auf die Herkunft und Besitzverhältnisse.
Nach dem Unfall, der sich im Januar in der Urananreicherungsanlage
ereignet hatte, und der durch einen falsch deklarierten Urancontainer
verursacht worden sein soll, erkundigt sich der BBU auch danach,
ob der Inhalt des Uranzuges vom Fronleichnamstag untersucht wurde,
bevor er auf das Gelände der Uranfabrik gelangt ist. Weiterhin
fragt der BBU, ob es für Atomtransporte an Sonn- und Feiertagen
rechtliche Bestimmungen gibt.
Das Schreiben des BBU endet mit folgenden Fragen:
„24. Ist es zutreffend, dass gerade an Sonn- und Feiertagen
sowie besonders an "langen Wochenenden" weniger Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehren im Ernstfall zur Verfügung stehen
als an Werktagen?
25. Ein brennender UF6-Zug darf bekanntlich nicht mit Wasser gelöscht
werden. Mit welchen Mitteln darf gelöscht werden, welche Mengen
der Mittel sind bei den Löschzügen in Gronau und Gronau-Epe
vorhanden und könnte damit ein komplett brennender UF6-Transport
mit 20 vollen Waggons in schwer zugänglichen Bahnbereichen
(z. B. in Waldstücken) innerhalb von 30 Minuten - also vor
dem Bersten der Container - gelöscht werden?“
Das Uranhexafluorid wird mit LKW und Sonderzügen von und
nach Gronau transportiert. Am Montag (7.6.) wurden mehrere LKW
mit Uranhexafluorid-Containern auf der Emslandautobahn A 31 zwischen
Lembeck und Schermbeck, Fahrtrichtung Ruhrgebiet, beobachtet. Im
März hatte die Polizei einen LKW mit Uranhexafluorid auf der
A 1 auf dem Weg nach Gronau aus dem Verkehr gezogen, weil das Containergestell
völlig marode gewesen war.
Fotos von Urantransporten (Archivaufnahmen)

LKW mit Uranhexafluorid bei Gronau, Richtung A 30
Sonderzug mit Uranhexafluorid auf dem Gelände der Gronauer
Urananreicherungsanlage vor der Abfahrt nach Russland
Weitere Informationen erteilt der Arbeitskreis Energie des BBU
unter 02562-23125. Informationen der BBU-Mitgliedsgruppe AKU Gronau
gibt es unter www.aku-gronau.de.
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Fördermitglieder. Er wurde 1972 gegründet
und hat seinen Sitz in Bonn.
Kontakt und Informationen: www.bbu-online.de,
0228-214032.
Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.
Die Fragen im Wortlaut:
- Wie viel Uranhexafluorid wurde angeliefert?
- Welchen Anreicherungsgrad (U-235) hatte das Uranhexafluorid?
- Handelte es sich um Natur-Uranhexafluorid, um Natur-UF6 aus
der Wiederanreicherung, oder war Uran aus der Wiederaufarbeitung
enthalten?
- Enthielt das UF6 außer Uranisotopen weitere radioaktive
Isotope? Welche?
- In welchen Behältertypen wurde das UF6 angeliefert?
- Wie viele Behälter wurden angeliefert? (leere / volle)?
- Aus wie vielen Waggons bestand der Zug?
- Hatte der Zug Polizeischutz?
- Erfolgte eine Luftüberwachung des Transportes (Hubschrauber)?
- In wessen Auftrag wurde das UF6 transportiert?
- Wo wurde das UF6 hergestellt?
- Über welche Transportwege wurde das UF6 vom Herstellungsort
nach Gronau transportiert?
- Wer hat bei dem Abtransport am Herstellungsort den Inhalt der
Behälter und die korrekte Deklaration überprüft?
- Wurde der Inhalt der Waggons in Gronau außerhalb des
Urenco-Geländes überprüft?
- Wenn ja, von wem?
- Wurde vor dem Passieren des Schienen-Tores des Urenco-Geländes
der Inhalt der Container und die Stimmigkeit der Deklaration überprüft?
- Wenn ja, von wem?
- Wurden bei der Ankunft des Zuges in Gronau am Torbereich der
Zug und dessen Inhalt hinsichtlich radioaktiver Strahlung überprüft?
- Wer hat welche Werte gemessen?
- Wer ist der Eigentümer des angelieferten Urans und wer
wäre bei einem Transportunfall haftbar?
- Gab es in der Vergangenheit bereits an Feiertagen Uranan- bzw.
-ablieferungen in Gronau?
- Erfolgen auch an Sonntagen An- und Ablieferungen?
- Sind Atomtransporte an Sonn- und Feiertagen zulässig?
Welche rechtlichen Vorschriften gibt es?
- Ist es zutreffend, dass gerade an Sonn- und Feiertagen sowie
besonders an "langen Wochenenden" weniger Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehren im Ernstfall zur Verfügung
stehen als an Werktagen?
- Ein brennender UF6-Zug darf bekanntlich nicht mit Wasser gelöscht
werden. Mit welchen Mitteln darf gelöscht werden, welche
Mengen der Mittel sind bei den Löschzügen in Gronau
und Gronau-Epe vorhanden und könnte damit ein komplett brennender
UF6-Transport mit 20 vollen Waggons in schwer zugänglichen
Bahnbereichen (z. B. in Waldstücken) innerhalb von 30 Minuten
- also vor dem Bersten der Container - gelöscht werden?
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