BBU: Grenzüberschreitender
Einspruch gegen den geplanten Flughafen Twente
(Bonn, 11.09.09) Der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) e. V. mit Sitz in Bonn hat heute (11.9.09) fristgerecht
gegen die Umgestaltung des ehemaligen Militärflugha¬fens
Twente bei En¬schede (NL) zu ei¬nem zivilen Flughafen, auch
im Namen der BBU-Mitgliedsinitiative Grafschafter Bürgerinitiative
Umweltschutz e. V. (GBU), Einspruch erhoben. Der geplante Flughafen
ist im niederländischen Grenzgebiet und besonders im niedersächsischen
Landkreis Grafschaft Bentheim, aber auch im Münsterland, heftig
umstritten.
Zur Begründung schreibt der BBU in seinem
Einspruch: „Das Flughafengelände liegt nur wenige Kilometer
von der deutsch-niederländischen Grenze entfernt bei Enschede.
Der Abstand bis zur Grenze bei Gronau beträgt z. B. lediglich
8 Kilometer. Die Start und Landebahn ist in Richtung Bundesrepublik
(Grafschaft Bentheim) ausgerichtet. Der Flughafenbetrieb wäre
unweigerlich mit Lärm- und Schadstoffbelastungen für die
Bevölkerung, aber auch für die Natur und Umwelt, diesseits
der Grenze verbunden.
Nach Angaben eines Mitglieds der „Kommission
Umwelthygiene“ könnte der Flughafen Twente der lauteste
Regionalflughafen der Niederlande werden. Das können und wollen
der BBU und die GBU nicht tatenlos hinnehmen. Und das kann der Bevölkerung
im Umkreis des Flughafengeländes nicht zugemutet werden.“
Weiter führt der BBU aus: „Bei der Planung
eines derartigen Flughafen-Vorhabens wäre grenzüberschreitend
die offizielle Beteiligung der Bevölkerung und der Natur- und
Umweltschutzverbände erforderlich. Dies hat die Euregio als
kommunaler Zusammenschluss im Grenzgebiet schon vor rund 25 Jahren
im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb von
Atomanlagen im Grenzgebiet betont. Gerade die Atom- und Chemieanlagen
im Grenzgebiet müssten auch bei der Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) Berücksichtigung finden. Vermehrte Flugbewegungen in
der Region steigern das Risiko für Flugzeugabstürze auf
Atom- und Chemieanlagen.“ Der BBU betont, dass die Ballung
an Chemie- und Atomanlagen im Grenzgebiet (z.B. in Gronau, Lingen
und Almelo) keinen Flughafen in der Nähe erlaubt.
Weiterhin fordert der BBU, dass bei der Umweltverträglichkeitsprüfung
auch die Lärm- und Schadstoffbelastungen für die Naturschutzgebiete
auf der deutschen Seite der Grenze untersucht werden müssen,
z. B. für das Amtsvenn in Gronau und das Gildehauser Venn,
das geografisch zu Bad Bentheim gehört.
In seinem Einspruch endet der BBU mit folgendem
Fazit: „Es ist fehlerhaft, dass das Genehmigungsverfahren
bisher einseitig in den Niederlanden erfolgt ist, dass die Auswirkungen
auf diverse Schutzgüter auf der deutschen Seite nicht berücksichtigt
worden sind und dass Alternativen zum Flughafen nicht gewürdigt
werden. Wir beantragen den Abbruch des Genehmigungsverfahrens für
das klimafeindliche Vorhaben und sprechen uns für eine umweltverträgliche,
naturnahe Folgenutzung des bisherigen militärischen Flughafengeländes
ohne einen neuen Flughafen aus.
Für Rückfragen: Udo Buchholz, BBU-Vorstandsmitglied,
02562-23125
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