Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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BBU: Grenzüberschreitender Einspruch gegen den geplanten Flughafen Twente

(Bonn, 11.09.09) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V. mit Sitz in Bonn hat heute (11.9.09) fristgerecht gegen die Umgestaltung des ehemaligen Militärflugha¬fens Twente bei En¬schede (NL) zu ei¬nem zivilen Flughafen, auch im Namen der BBU-Mitgliedsinitiative Grafschafter Bürgerinitiative Umweltschutz e. V. (GBU), Einspruch erhoben. Der geplante Flughafen ist im niederländischen Grenzgebiet und besonders im niedersächsischen Landkreis Grafschaft Bentheim, aber auch im Münsterland, heftig umstritten.

Zur Begründung schreibt der BBU in seinem Einspruch: „Das Flughafengelände liegt nur wenige Kilometer von der deutsch-niederländischen Grenze entfernt bei Enschede. Der Abstand bis zur Grenze bei Gronau beträgt z. B. lediglich 8 Kilometer. Die Start und Landebahn ist in Richtung Bundesrepublik (Grafschaft Bentheim) ausgerichtet. Der Flughafenbetrieb wäre unweigerlich mit Lärm- und Schadstoffbelastungen für die Bevölkerung, aber auch für die Natur und Umwelt, diesseits der Grenze verbunden.

Nach Angaben eines Mitglieds der „Kommission Umwelthygiene“ könnte der Flughafen Twente der lauteste Regionalflughafen der Niederlande werden. Das können und wollen der BBU und die GBU nicht tatenlos hinnehmen. Und das kann der Bevölkerung im Umkreis des Flughafengeländes nicht zugemutet werden.“

Weiter führt der BBU aus: „Bei der Planung eines derartigen Flughafen-Vorhabens wäre grenzüberschreitend die offizielle Beteiligung der Bevölkerung und der Natur- und Umweltschutzverbände erforderlich. Dies hat die Euregio als kommunaler Zusammenschluss im Grenzgebiet schon vor rund 25 Jahren im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb von Atomanlagen im Grenzgebiet betont. Gerade die Atom- und Chemieanlagen im Grenzgebiet müssten auch bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Berücksichtigung finden. Vermehrte Flugbewegungen in der Region steigern das Risiko für Flugzeugabstürze auf Atom- und Chemieanlagen.“ Der BBU betont, dass die Ballung an Chemie- und Atomanlagen im Grenzgebiet (z.B. in Gronau, Lingen und Almelo) keinen Flughafen in der Nähe erlaubt.

Weiterhin fordert der BBU, dass bei der Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Lärm- und Schadstoffbelastungen für die Naturschutzgebiete auf der deutschen Seite der Grenze untersucht werden müssen, z. B. für das Amtsvenn in Gronau und das Gildehauser Venn, das geografisch zu Bad Bentheim gehört.

In seinem Einspruch endet der BBU mit folgendem Fazit: „Es ist fehlerhaft, dass das Genehmigungsverfahren bisher einseitig in den Niederlanden erfolgt ist, dass die Auswirkungen auf diverse Schutzgüter auf der deutschen Seite nicht berücksichtigt worden sind und dass Alternativen zum Flughafen nicht gewürdigt werden. Wir beantragen den Abbruch des Genehmigungsverfahrens für das klimafeindliche Vorhaben und sprechen uns für eine umweltverträgliche, naturnahe Folgenutzung des bisherigen militärischen Flughafengeländes ohne einen neuen Flughafen aus.

Für Rückfragen: Udo Buchholz, BBU-Vorstandsmitglied, 02562-23125