Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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BBU: Bundesverfassungsgericht hat gegen die Bevölkerung entschieden

(Bonn, Karlsruhe / 28.11.2008) Nach Auffassung des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe mit seinem Beschluss für den Weiterbetrieb der bayrischen Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen, Grafenrheinfeld und Niederaichbach gegen die Interessen der Bevölkerung entschieden. Gegen die drei Atommüll-Lager hatten insgesamt mehr als 150.000 Menschen Einsprüche erhoben. Udo Buchholz vom BBU-Vorstand betont: „Die Menschen in der Umgebung der Atommüll-Lager sind besorgt, und das mit Recht. Vor einem Jahr wurde die Kinderkrebsstudie bekannt. Sie bestätigt vermehrte Krebserkrankungen bei Kindern, die in der Nähe eines Atomkraftwerks leben. Dass da niemand noch zusätzlich eine Atommüll-Deponie vor der Nase haben möchte, ist verständlich.“

Für den BBU steht fest, dass der Widerstand gegen Atomanlagen, Atommüll-Lager und Atomtransporte trotz des BVG-Beschlusses unvermindert fortgesetzt wird. Buchholz: „Wir können und werden nicht tatenlos zusehen, wie immer mehr Atommüll produziert wird, der nirgends sicher entsorgt werden kann. Ziel bleibt der Atomausstieg – und am liebsten sofort!“

Nach Angaben des BBU werden bereits jetzt unterschiedliche Anti-Atomkraft-Aktionen für das Jahr 2009 vorbereitet, so zum Beispiel für Ende April anlässlich des Tschernobyl-Jahrestages (26. April) oder gegen Urantransporte von der deutschen Urananreicherungsanlage (UAA) im westfälischen Gronau nach Russland. Auch im Stromwechsel, hin zu Ökostrom ohne Atomstromanteil, sieht der BBU ein bedeutendes Widerstandselement. Der BBU kooperiert dabei mit den bekannten „Schönauer Stromrebellen“ (EWS). Interessierte können schnell über die BBU-Internetseite alles für den Wechsel in die Wege leiten: http://www.bbu-online.de/EWS/EWS1.htm. Telefonische Auskünfte dazu gibt es beim BBU unter 0228-214032.