BBU stellt Strafanzeige wegen Verdacht
auf Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen des Bau-Rechts
(nicht nuklear) und ggf. Atom-Rechts in RWE-Atomkraftwerken Biblis
A und B bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt
An die
Staatsanwaltschaft Darmstadt
Darmstadt
Per Fax
Bonn / Biblis, 28.11.06
Strafanzeige wegen Verdacht auf Verstoß gegen gesetzliche
Bestimmungen des Bau-Rechts (nicht nuklear) und ggf. Atom-Rechts
in RWE-Atomkraftwerken Biblis A und B
Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
hiermit erstatten wir Strafanzeige wegen der durch den „Dübel-Skandal“
bekannt gewordenen schweren Sicherheitsmängel in den RWE Atomkraftwerken
Biblis A und B.
Die Strafanzeige richtet sich gegen die für die festgestellten
Sicherheitsmängel Verantwortlichen, wie z.B. Firmen, Behörden,
Gutachter etc.
Bekanntlich wurde festgestellt, dass die für Biblis A und
B gesetzlich vorgeschriebenen „Dübel“ zum Teil
defekt waren oder unvorschriftsmäßig zum Einbau kamen
und somit im Falle eines Rohrbruchs bzw. Erdbebens als Sicherheitsvorsorge
gegen eine Reaktor-Katastrophe nicht zur Verfügung gestanden
hätten bzw. stehen.
Wie ernst die Fachbehörde – wenn auch verspätet
- die äußerst gefährliche Situation bewertet, belegen
u. E. folgende Fakten:
• Entlassung eines hauptverantwortlichen Gutachters bzw. Auswechselung
durch 2 Gutachter
• Veranlassung, dass RWE den Block B umgehend stilllegt sowie
dass ein umfangreiches „Dübel“-Untersuchungs- bzw.
Ausbesserungs-Programm gemäß baulicher / atomrechtlicher
Gesetzesvorschrift erfüllt sein muss.
• Biblis A liegt zurzeit wegen diverser Arbeiten still und
unterliegt auch Untersuchungen bezüg¬lich fehlerhafter
Dübel.
Ursachen und Konsequenzen zum Versagen aller Kontrollen –
speziell der Bau- und Aufsichtsbehörden – sind u. E.
ebenfalls aus strafrechtlicher Sicht zu untersuchen.
Abschließend dürfen wir daran erinnern, dass bei einem
Super-GAU im AKW Biblis es zu einer Riesenkatastrophe kommen könnte,
da Biblis im dicht besiedelten Drei-Länder-Eck Hessen, Rheinland-Pfalz
und Baden-Württemberg mit einer Millionen-Bevölkerung
liegt.
Wir bitten Sie höflich um eine schriftliche Eingangsbestätigung
und um Mitteilung des Akten¬zeichens sowie um Mitteilung der
Untersuchungsergebnisse bzw. ggf. der Ahnungsmaßnahmen.
Besten Dank im Voraus
BBU e.V.
Eduard Bernhard, Vorstandsmitglied
|