BBU erhebt Einspruch beim RP Stuttgart gegen
geplante Südosttangente in Magstadt
(Bonn, Magstadt, Stuttgart / 05.09.06)
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V.
mit Sitz in Bonn hat als Dachverband vieler Bürgerinitiativen
und Umweltverbände fristgerecht Einspruch gegen die geplante
Südosttangente in Magstadt erhoben. Nach der ersten Beurteilung
des BBU sind die Planfeststellungsunterlagen unvollständig,
so dass eine umfassende Überarbei¬tung und Ergänzung
erforderlich ist. Gegenüber der Presse erklärte Udo Buchholz
vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU: „Die Situation
in Magstadt verdeutlicht eine steinzeitliche Verkehrspolitik, die
trotz Klimakatastrophe auf den Autoverkehr setzt. Erforderlich sind
jedoch ökologisch-orientierte Verkehrskonzepte, die die Gesundheit
der Bevölkerung und den Schutz der Umwelt umfassend berücksichtigen.“
In dem Einspruch des BBU an das Regierungspräsidium
in Stuttgart heißt es unter anderem:
„Der BBU sieht im Bau neuer Straßen kein zukunftsweisendes
Mittel zur Lösung der Verkehrsprobleme. Dies gilt auch für
die aktuelle Planung der Südosttangente in Magstadt. Massive
Schäden in Natur und Umwelt sind auch bei dieser Planung, ebenso
wie bei der sogenannten Osttangente, gegen die der BBU ebenfalls
Einspruch erhoben hat, zu befürchten. (Z. B. durch Flächenversiegelungen).
Diese Schäden sind nicht ausgleichbar; von einem Ausgleich
könnte höchstens bei entsprechenden Flächenentsiegelungen
gesprochen werden. Zu befürchtende Dammaufschüttungen
sind nicht ausgleichbar, da sie weithin sichtbar das vorhandene
Landschaftsbild beeinträchtigen. Hinzu kommt die Belastung
der TrassenanwohnerInnen durch Lärm und Abgase. Die bisherigen
Belastungen der Bevölkerung anderenorts durch den Autoverkehr
müssen sicherlich reduziert werden. Hierfür sind aber
neue und bessere Bus- und Bahnverbindungen jedoch wirkungsvoller
als eine neue Umgehungsstraße. Gerade im ländlichen Raum
wäre darüber hinaus ein Ausbau der Schnellbusssysteme
erforderlich. Letztlich muß auch dafür Sorge getragen
werden, dass der Güterverkehr wieder verstärkt mit der
Bahn erfolgt.
Für die Südosttangente fehlt der Bedarf.
Unzureichende Berücksichtigung finden in den Planfeststellungsunterlagen
auf den ersten Blick die Fledermaus-Arten, die sämtlich in
Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt werden. Es liegen jedoch
Hinweise darauf vor, dass im unmittelbaren Trassenbereich Fledermaus-Arten
vorkommen und deren Le¬bens¬stät¬ten durch die
Planung unmittelbar gefährdet werden.“ (Das Original
des Einspruchs wurde für diese Pressemitteilung etwas gekürzt).
Für die Fledermausarten fordert der BBU eine Untersuchung zum
Vorkommen von Lebensstätten im Auswirkungsbereich der Südosttangente
sofern dies noch nicht geschehen ist und eine Berücksichtigung
der Ergebnisse im Rahmen der Abwägung. Um vertiefend Stellung
nehmen zu können, hat der BBU die Zusendung weiterer Unterlagen,
z. B. eine Übersicht der im Trassenverlauf und Umgebung kartierten
Rote-Liste-Arten (Tiere und Pflanzen), beantragt.
Für weitere Informationen steht die Bundesgeschäftsstelle
des BBU (www.BBU-online.de) in Bonn zur Verfügung: Tel. 0228-214032,
Email: BBU-Bonn@t-online.de,
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