Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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Bonn/Krümmel/Geesthacht/Gorleben, 19.09.05

Strafanzeige / Kernkraftwerk Krümmel GmbH - Gesellschafter Vattenfall Europe AG (50%) E.ON Kernenergie GmbH (50%) / Verdacht auf Verstoß gegen Strahlenschutzverordnung

 

Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,

hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen den Betreiber des Atomkraftwerks Krümmel-Geesthacht, die Fa. "Kernkraftwerk Krümmel GmbH" wegen evtl. Verstoßes gegen die Strahlenschutzverordnung.

Begründung (Lt. Pressemitteilungen = DPA, AFP usw.):

Bei einem Transport radioaktiver Abfälle aus dem Atomkraftwerk Krümmel (bei Hamburg) in das niedersächsische atomare Zwischenlager Gorleben ist der zulässige Strahlengrenzwert für die benutzten Behälter teilweise um mehr als das Fünffache überschritten worden.

Bei Ankunft der fünf Atommüllbehälter in Gorleben wurde eine Strahlung von 26 Becquerel/cm2 gemessen, bei einem zulässigen Grenzwert von 4 Becquerel. D.h., also eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes von über 500%. Die Ursache sei zunächst unklar. Wenngleich nach "derzeitiger Einschätzung des Ministeriums keine Gefahren für die Umgebung und das Betriebspersonal" (gemeint sein könnte Personal des AKW Krümmel und des Zwischenlagers Gorleben) bestand, haben wir hieran erhebliche Zweifel.

Denn

  1. das Ministerium gibt keinerlei Erklärung über Nuklid-Arten und deren Anteile (z.B. bezüglich des hochgiftigen Plutoniums mit einer Halbwertzeit von 24.400 Jahren !)
  2. beträgt die Überschreitung der Grenzwerte 500%
  3. das Ministerium scheint in diesem Fall überfordert zu sein, zumal man zugibt, dass es einen vergleichbaren Fall bisher nicht gegeben habe.

Wir beantragen deshalb entsprechende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und rechtliche Maßnahmen gegen die Verantwortlichen.

Bitte teilen Sie uns vorab das Aktenzeichen sowie zu gegebener Zeit Ihre Ermittlungsergebnisse und ggf. verhängten Strafmaßnahmen mit.

Mit besten Dank im Voraus

Eduard Bernhard, Vorstandsmitglied