Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
Prinz-Albert-Str. 73, 53113 Bonn,
Fon 0228-21 40 32, Fax 0228-21 40 33
BBU

 

 

Home
Übersicht

Genehmigung zum Ausbau der Urananreicherungsanlage Gronau ist zu versagen / BBU will Gutachten zur Hochwassersicherheit des UAA-Standortes einsehen und verweist auf Ausbaustopp der niederländischen UAA

In einem Schreiben an das nordrhein-westfälische Energieministerium hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V. mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass seitens des BBU der Betrieb und der beantragte Ausbau der Urananreicherungsanlage (UAA) Gronau generell abgelehnt wird und zudem auch dem Geist des Atomausstiegs völlig entgegen steht! Der BBU verweist auf eine Stellungnahme des Instituts für ökologische Forschung und Bildung e. V. (Gruppe Ökologie, Hannover), in der bilanziert wird, daß die Genehmigung zum Ausbau zu versagen ist. So heißt es u. a. in der Stellungnahme der Gruppe Ökologie: "Insbesondere in Bezug auf Flugzeugabstürze sind ggf. große Auswirkungen mit Todesfällen in der Bevölkerung möglich." Die Stellungnahme wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum beantragten Ausbau der UAA Gronau von der BBU-Mitgliedsinitiative Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau in Auftrag gegeben.

Der BBU befürchtet, daß das Düsseldorfer Energieministerium in Kürze die Genehmigung zum Ausbau der UAA Gronau erteilen wird, nachdem bereits kürzlich die zuständige Kreisverwaltung in Borken die Zuschüttung von Gräben auf dem Ausbaugelände genehmigt hat.

In dem Schreiben des BBU an das Energieministerium heißt es weiterhin wörtlich: "In der wasserrechtlichen Genehmigung der Unteren Wasserbehörde beim Kreis Borken ( Seite 5) wird erwähnt, dass zur Hochwassersicherheit des Anlagenstandortes ein Gutachten der TÜV Arbeitsgemeinschaft Kerntechnik West (Juni 2004) erstellt wurde. Wir beantragen, dass uns ein Exemplar des Gutachten mit einer mindestens vierwöchigen Frist zur Stellungnahme überlassen wird.

Außerdem bitten wir um Mitteilung, welche Gutachten und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der UAA Gronau (nicht nur mit Blick auf die Erweiterung, sondern auch hinsichtlich der gesamten Anlage), z. B. zu den Bereichen Lärmschutz, Amphibienvorkommen, Flugzeugabsturz, Minimierung von Radioaktivitätsfreisetzungen etc., seit dem Erörterungstermin in Legden (2003) erstellt wurden, bzw. derzeit noch erstellt werden.

Weiterhin bitten wir um Auskunft darüber, in welcher Form, die Rechtsgrundlage, derzufolge Ende 2004 der Ausbau der niederländischen Urananreicherungsanlage in Almelo gerichtlich gestoppt wurde, Ihrerseits Berücksichtigung findet und um Auskunft darüber, welche Konsequenzen das Land NRW für das Verfahren zum Ausbau der UAA Gronau daraus gezogen hat."