Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
Prinz-Albert-Str. 73, 53113 Bonn,
Fon 0228-21 40 32, Fax 0228-21 40 33
BBU

 

 

Home
Übersicht

OFENER BRIEF

Herrn Regierungspräsidenten
Gerold Dieke
Regierungspräsidium

Darmstadt

Aschaffenburg / Bonn, 09.01.2005

Dienstaufsichtsbeschwerde und Protest gegen das Staatliche Umweltamt Hanau wegen Annahme bzw. Zulassung eines Änderungsantrags der E.ON GroßkraftwerkGroßkrotzenburg zur Mitverbrennung von jährlich ca. 60.000 to Klärschlämmen und schwerwiegende Nicht-Information des unmittelbar benachbarten bayerischen Landkreises Aschaffenburg!

Unser Antrag auf Ihr persönliches Eingreifen!

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Dieke,

hiermit erheben wir Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Ihnen unterstellte Staatliche Umweltamt Hanau und bitten Sie um Ihr persönliches Eingreifen!

Begründung:

Nachdem schon in 2003 der E.ON-Großkrotzenburg - obwohl wir hiergegen schriftlich und auf dem öffentlich-amtlichen Erörterungstermin Protest erhoben und Ablehnung bekundet hatten - unter gewissen Bedingungen die Mitverbrennung von 60.000 to Klärschlamm jährlich genehmigt wurde, sollen nunmehr - wie uns zufällig bekannt wurde - aufgrund eines E.ON-Antrages verschiedene Änderungen erfolgen:

  1. Im Genehmigungsbescheid vom 08.12.03 wurde bei der Klärschlammspezifikation unter dem Parameter Heizwert TS ein Grenzwert von min. 11 MJ/kg festgelegt. Der jetzt von der E.ON beantragte Entfall des Mindestheizwertes des zur Mitverbrennung zugelassenen Klärschlamms ist u. E. unbedingt abzulehnen, weil damit auch eine Änderung der Input-Parameter für die Schadstoffe Chlor, Fluor, Mangan, Zinn und Thallium verbunden ist.
  2. Damit soll es möglich werden, Klärschlamm als Abfall - entgegen dem § 13 (1) KRW AbfG - thermisch zu verwerten und das heißt praktisch zukünftig Müllverbrennung.

    Zu beachten ist, dass bei einem Wegfall des Parameters Heizwert keinerlei Handhabe besteht, die Entsorgung anderer Problem-Reststoffe - z. B. Industrie-Schlämme - im E.ON Kraftwerk Großkrotzenburg zu verhindern.

  3. Dem Vorhaben der E.ON, in ihrem Kraftwerk Klärschlämme zu verbrennen, lag die Einlassung zugrunde, diese seien künftig aufgrund der verschärften Klärschlammverordnung nur noch zum Teil in der Landwirtschaft unterzubringen.

Prinzipiell wurde diesem Verfahren ursprünglich nur zugestimmt, weil es als Übergangslösung denkbar ist. Gegenüber der Verbrennung in speziellen dafür vorgesehenen Einrichtungen, z.B. Müllverbrennungsanlagen, hat diese Technik enorme ökologische Nachteile, vor allem in Bezug auf die Emissionen.

Energiewirtschaftlich ist dieses Verfahren auch nicht sinnvoll, weil bei dieser "Verwertung" kaum Energie gewonnen wird - vor allem verglichen mit der Behandlung in Biogasanlagen oder bei Verwertung des Klärgases. Im Gegenteil, es wird dadurch ein großer Teil des potentiell nutzbaren Energieinhalts nicht genutzt, da i. d. R. nur nichtausgefaulter Schlamm die Vorgabe der Klärschlammverordnung bzw. Heizwert erfüllt und bei einem Wegfall der Faulung die einzig wirklich ökonomische Energienutzung - die Nutzung des Klärgases - wegfällt. Außerdem werden die Beschäftigten durch den Umgang mit nichtausgefaultem Schlamm einem nicht notwendigen hygienischen Risiko ausgesetzt, da er nicht keimfrei ist und permanent größere Mengen Faulgase emittiert.

Die derzeitigen Schwierigkeiten bei der Klärschlammverwertung ergeben sich auch aus dem unbefriedigenden Zustand der gegenwärtigen Gesetzeslage. Klärschlämme können a) nur noch teilweise landwirtschaftlich genutzt werden, können b) aber nur dann energetisch "verwertet" werden, wenn sie die Auflage eines ausreichenden Heizwertes erfüllen, was für die meisten kommunalen Schlämme nicht zutrifft, vor allem wenn die Schlämme - ökologisch vorbildlich - gut ausgefault sind. Diesen Zustand sollte der Gesetzgeber beheben.

 

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,

das besonders Skandalöse bei diesem Problemfall aber ist:

Während das gesetzliche Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Mitverbrennung von Klärschlamm in Großkrotzenburg in 2003 öffentlich gehandhabt wurde, d.h. neben öffentlicher Auslegung der notwendigen Unterlagen und Durchführung eines öffentlichen Erörterungstermins (an dem wir bekanntlich mit Protest und Einwendungen teilnehmen konnten) stattfand, versucht jetzt - aufgrund des Änderungsantrags der E.ON Großkrotzenburg das Staatliche Umweltamt Hanau in einem "halben Geheimverfahren" durch Nicht-Information der Öffentlichkeit d.h. Unterlagenauslegung nur im Rathaus Großkrotzenburg bzw. im Umweltamt und weiterhin Nichtdurchführung von

    1. einer Information des unmittelbar benachbarten bayerischen Landkreises Aschaffenburg - z.B. die Gemeinden Kahl, Alzenau usw.
    2. Nicht-Abhaltung eines öffentlichen Erörterungstermins

möglichst wenig in die Öffentlichkeit zu bringen, vermutlich, um E.ON - zu Lasten der Umwelt - gefällig zu sein. Und dieses, obwohl - wie Ihnen bekannt sein dürfte - sowohl das hessische als auch das bayerische Umgebungsgebiet als hoch lufthygienisch belastetes Gebiet bekannt ist.

 

Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Dieke,

aufgrund der geschilderten höchst problematischen und skandalösen Situation beantragen wir hiermit:

    1. Sofortigen Stop des vom Staatlichen Umweltamtes Hanau eingeleiteten Verfahrens;
    2. ggf. Einleitung eines neuen Verfahrens auf voller öffentlicher Ebene, d.h. u.a. auch Einbeziehung des benachbarten Landkreises Aschaffenburg, wie Überprüfung und Berücksichtigung unserer Bedenken und Einwendungen;
    3. Einholung eines Spezialgutachtens z.B. durch das unabhängige Öko-Institut Darmstadt.

Wir hoffen auf eine schnelle positive Nachricht und gestatten uns den Hinweis, dass wir dem hessischen Umweltminister, Herrn Dietzel, eine Kopie dieses Schreibens zuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Bund Naturschutz, Kreisgruppe Aschaffenburg, Eduard Bernhard, 1. Vorsitzender
BBU e.V., Chr. Ellermann, Geschäftsführerin