BBU erhebt Einspruch bei der Bezirksregierung
Münster gegen den geplanten Bau der B 70n / Ortsumgehung Heek
An die
Bezirksregierung Münster
Anhörungsbehörde
Domplatz 6 - 7
48128 Münster
vorab per Fax
Bonn, 29.08.2003
Einspruch gegen den geplanten Bau der B 70n / Ortsumgehung Heek
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebt der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) e. V. fristgerecht Einspruch gegen den geplanten
Bau der B 70n / Ortsumgehung Heek.
Wir bitten um die Zusendung einer Eingangsbestätigung.
Mit unserem Einspruch setzen wir uns für die
Belange der betroffenen Natur und Umwelt ein und unterstützen
die Interessen der anerkannten Naturschutzverbände, der örtlichen
Interessengemeinschaft und der betroffenen Anliegerinnen und Anlieger.
Die Planung der B 70n ist zu überprüfen
und noch vor Durchführung des Erörterungstermins zu stoppen.
Das Planungs- und Genehmigungsverfahren weist erhebliche Mängel
und Widersprüche auf. Vor einer möglichen Fortführung
des Verfahrens wäre ein neues Verkehrsgutachten zwingend erforderlich.
Die Notwendigkeit und der Bedarf der B 70n sind
absolut nicht gegeben, ihre Planung stammt aus einer Zeit, in der
andere Voraussetzungen zugrunde lagen. Nicht nachvollziehbar ist,
woher der Verkehr kommen soll, der nach den Verkehrsprognosen die
B 70n belasten soll. Die bisherigen Planungen berücksichtigen
nicht die neueren Verkehrsentwicklungen (z. B. Reaktivierung der
Bahnverbindung Enschede / Gronau / Münster).
Zukünftig muß der Ausbau des Öffentlichen
Personenverkehrs absoluten Vorrang vor dem Bau neuer Umgehungsstraßen
haben. Hinzu kommt, daß ortseigener PKW-Verkehr reduziert
werden muß, da dieser auch mit einer Ortsumgehung nicht verringert
werden würde.
Die vorgesehene Trasse der B 70n betrifft in unzulässiger
Weise die naturschutzrechtlich relevanten Dinkelwiesen. Bei dem
Gebiet handelt es sich um ein besonders wertvolles Feuchtwiesengebiet,
das für Uferschnepfen und andere Tier- und Pflanzenarten ein
überdurchschnittlich wertvolles Gebiet darstellt. Der Bau der
B 70n käme in diesem Bereich einem "ökologischen Schlussverkauf"
gleich.
Die ökologischen Schäden, die durch den
Bau der B 70n entstehen würden, sind nicht ausgleichbar. Eine
Abwägung mit Blick auf Planungsalternativen und deren Umweltverträglichkeit
hat offensichtlich nicht ernsthaft stattgefunden. Angesichts der
Bedeutung des betroffenen Gebietes kommt nur die Nullvariante in
Frage. Es ist davon auszugehen, dass es im Bereich der Dinkelwiesen
Vorkommen von Anhang IV-Arten der FFH-Richtlinie und der Bundesartenschutzverordnung
gibt. Eine umfassende diesbezügliche Untersuchung hat offenbar
nicht stattgefunden. An dieser Stelle weisen wir auf den recht aktuellen
Baustopp der Umgehungsstraße Freinsheim / Pfalz hin. Grund
war das Vorkommen einer Brutkolonie Wiedehopfe.
Es ist fraglich, ob bei der geplanten Realisierung
der B 70n die zwingend einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte der 22.
Bundesimmissionsschutz-Verordnung eingehalten werden.
Die geplante Flächenversiegelung durch den
Bau der B 70n ist durch nichts zu rechtfertigen. Mögliche Folgen
(Hochwasser flussabwärts der Dinkel) wurden offenbar nicht
ausreichend untersucht.
Sollte doch noch ein Erörterungstermin stattfinden,
beantragen wir bereits jetzt, dass wir frühzeitig zu dem Termin
eingeladen werden. Wir behalten uns vor, unseren Einspruch vor bzw.
während der Erörterung zu vertiefen und zu ergänzen.
Sollte ein Erörterungstermin stattfinden, ist
er frühzeitig (mindestens einen Monat vorher) der Bevölkerung
mitzuteilen. Dabei sollte auch die vorgesehene Tagesordnung veröffentlicht
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Ellermann
(Geschäftsführerin)
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