Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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BBU erhebt Einspruch bei der Bezirksregierung Münster gegen den geplanten Bau der B 70n / Ortsumgehung Heek

 

An die
Bezirksregierung Münster
Anhörungsbehörde
Domplatz 6 - 7

48128 Münster

vorab per Fax

Bonn, 29.08.2003

Einspruch gegen den geplanten Bau der B 70n / Ortsumgehung Heek

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebt der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V. fristgerecht Einspruch gegen den geplanten Bau der B 70n / Ortsumgehung Heek.

Wir bitten um die Zusendung einer Eingangsbestätigung.

Mit unserem Einspruch setzen wir uns für die Belange der betroffenen Natur und Umwelt ein und unterstützen die Interessen der anerkannten Naturschutzverbände, der örtlichen Interessengemeinschaft und der betroffenen Anliegerinnen und Anlieger.

Die Planung der B 70n ist zu überprüfen und noch vor Durchführung des Erörterungstermins zu stoppen. Das Planungs- und Genehmigungsverfahren weist erhebliche Mängel und Widersprüche auf. Vor einer möglichen Fortführung des Verfahrens wäre ein neues Verkehrsgutachten zwingend erforderlich.

Die Notwendigkeit und der Bedarf der B 70n sind absolut nicht gegeben, ihre Planung stammt aus einer Zeit, in der andere Voraussetzungen zugrunde lagen. Nicht nachvollziehbar ist, woher der Verkehr kommen soll, der nach den Verkehrsprognosen die B 70n belasten soll. Die bisherigen Planungen berücksichtigen nicht die neueren Verkehrsentwicklungen (z. B. Reaktivierung der Bahnverbindung Enschede / Gronau / Münster).

Zukünftig muß der Ausbau des Öffentlichen Personenverkehrs absoluten Vorrang vor dem Bau neuer Umgehungsstraßen haben. Hinzu kommt, daß ortseigener PKW-Verkehr reduziert werden muß, da dieser auch mit einer Ortsumgehung nicht verringert werden würde.

Die vorgesehene Trasse der B 70n betrifft in unzulässiger Weise die naturschutzrechtlich relevanten Dinkelwiesen. Bei dem Gebiet handelt es sich um ein besonders wertvolles Feuchtwiesengebiet, das für Uferschnepfen und andere Tier- und Pflanzenarten ein überdurchschnittlich wertvolles Gebiet darstellt. Der Bau der B 70n käme in diesem Bereich einem "ökologischen Schlussverkauf" gleich.

Die ökologischen Schäden, die durch den Bau der B 70n entstehen würden, sind nicht ausgleichbar. Eine Abwägung mit Blick auf Planungsalternativen und deren Umweltverträglichkeit hat offensichtlich nicht ernsthaft stattgefunden. Angesichts der Bedeutung des betroffenen Gebietes kommt nur die Nullvariante in Frage. Es ist davon auszugehen, dass es im Bereich der Dinkelwiesen Vorkommen von Anhang IV-Arten der FFH-Richtlinie und der Bundesartenschutzverordnung gibt. Eine umfassende diesbezügliche Untersuchung hat offenbar nicht stattgefunden. An dieser Stelle weisen wir auf den recht aktuellen Baustopp der Umgehungsstraße Freinsheim / Pfalz hin. Grund war das Vorkommen einer Brutkolonie Wiedehopfe.

Es ist fraglich, ob bei der geplanten Realisierung der B 70n die zwingend einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte der 22. Bundesimmissionsschutz-Verordnung eingehalten werden.

Die geplante Flächenversiegelung durch den Bau der B 70n ist durch nichts zu rechtfertigen. Mögliche Folgen (Hochwasser flussabwärts der Dinkel) wurden offenbar nicht ausreichend untersucht.

Sollte doch noch ein Erörterungstermin stattfinden, beantragen wir bereits jetzt, dass wir frühzeitig zu dem Termin eingeladen werden. Wir behalten uns vor, unseren Einspruch vor bzw. während der Erörterung zu vertiefen und zu ergänzen.

Sollte ein Erörterungstermin stattfinden, ist er frühzeitig (mindestens einen Monat vorher) der Bevölkerung mitzuteilen. Dabei sollte auch die vorgesehene Tagesordnung veröffentlicht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Ellermann
(Geschäftsführerin)