BBU erstattet Strafanzeige wegen des Tatverdachts
auf ungenehmigtes Betreiben des RWE Atomkraftwerkes Biblis A bei
der Staatsanwaltschaft Darmstadt
An die
Staatsanwaltschaft Darmstadt
Darmstadt
Per Fax: 06151-710497
Bonn, 28.04.03
Strafanzeige wegen des Tatverdachts auf ungenehmigtes
Betreiben des RWE Atomkraftwerkes Biblis A / Hier: Ungenehmigte
Notkühlung / Verstoß gegen das Atomgesetz bzw. Strahlenschutz-Verordnung
?
Sehr verehrte Damen sehr geehrte Herren,
wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das
Atomgesetz bzw. Strahlenschutz-Verordnung erstatten wir hiermit:
Strafanzeige gegen alle Verantwortlichen des
RWE-Atomkraftwerkes Biblis A.
(Unter Verantwortlichen sind u. a. nicht nur die
Kraftwerksleitung, sondern auch Vorstand und Aufsichtsrat der RWE
AG als Genehmigungsinhaber zu verstehen. )
Begründung: Wie aus den Medienmeldungen
sowie Mitteilungen des Hessischen- und des Bundes–Umweltministeriums
der letzten Tage zu entnehmen, wurde bis vor kurzem das AKW Biblis
A seit ca. 29 Jahren mit einer unzureichenden, d. h. nicht genehmigten
Notkühlung betrieben.
Denn erst kürzlich wurde behördlich festgestellt,
daß die Ansaugöffnungen der Notkühlpumpen 3 qm statt
5,9 qm, also nur halb so groß sind, wie in der Bauvorschrift
/ im Genehmigungsbescheid vorgeschrieben. Das Risiko einer Verstopfung
wird hier durch erheblich erhöht, d. h. bei einem Unfall besteht
die Gefahr, daß der Reaktor unzureichend gekühlt wird
und es zu einer Kernschmelze / Atomkatastrophe mit einer großen
Radioaktivitätsfreisetzung kommen kann.
Skandalöser Weise hat die zuständige
Atom-Aufsichtsbehörde und auch kein Prüforgan, wie z.
B. der verantwortliche Technische-Überwachungs-Verein (TÜV),
in den vergangenen 29 Jahren eine entsprechende Überprüfung
vorgenommen, so daß hier ein Totalversagen – fast unglaublichen
Ausmaßes - und evtl. auch einmalig in Deutschland vorliegt.
Somit sollte auch hier staatsanwaltlich geprüft werden, ob
hier nicht seitens der beiden Prüforgane ebenfalls ein strafrechtliches
Verhalten vorliegen könnte.
Wir erbitten schnellstmögliche Aufnahme Ihrer
Ermittlungen, baldige Mitteilung des Aktenzeichens und zur gegebenen
Zeit eine Information über Ihre Erkenntnisse und Ahndungsmaßnahmen.
Mit freundlichem Gruß
Eduard Bernhard, Vorstandsmitglied und Energiepolitischer
Sprecher des BBU e.V.
|