Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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BBU-Vorstandsmitglied und kritischer Einzelaktionär Eduard Bernhard stellt Antrag auf Nichtentlastung von Vorstand und Aufsichtsrat auf der HV der Energie Baden-Württemberg AG am 25.04.03, 10 h 00 in Karlsruhe

Eduard BERNHARD (Kritischer Einzelaktionär und Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. und Vertreter des Dachverbandes Kritischer Aktionärinnen und Aktionäre e.V., Köln)

An
Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93

76131 Karlsruhe

Gegenanträge zur Aktionärs-Hauptversammlung, Freitag, 25.04.03, 10:00 Uhr in Karlsruhe - Stadthalle

Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren!

Folgende Gegenanträge werden gestellt:

zu TOP 2 / Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Statt Vollausschüttung von € 145.993.756,72 nur € 100.993.756,72 als Gewinnausschüttung und Einsatz der Differenz von € 45 Millionen für die Stromgewinnung aus alternativen Energien, z.B. Solarenergie, Windenergie usw., die durch das EEG finanziell gefördert werden.

zu TOP 3 / Entlastung des Vorstandes

Beantragt wird Nichtentlastung wegen mangelnder Aktivitäten bzw. Informationen:

  • Nichtausstieg aus Atomstromerzeugung, sondern im Gegenteil Längerinbetriebhaltung des höchst unsicheren Atomkraftwerkes Obrigheim. Die Atomkatastrophe vom 26.04.86 in Tschernobyl, also vor 17 Jahren, ist schon vergessen! Ein Atommüll-Endlager ist immer noch nicht vorhanden.
  • Mangelnde bzw. fehlende Informationen, ob es in E.ON-Kraftwerken zu Erkrankungen an Asbestose gekommen ist.
  • Mangelnde bzw. fehlende Informationen über evtl. Strom-Importe aus Frankreich bzw. anderen europäischen Ländern - aufgeschlüsselt nach Atom- und konventionellem Strom !

zu TOP 4 / Entlastung des Aufsichtsrates

Nichtentlastung wegen:

  1. mangelnder Kontrolle des Vorstandes
  2. Duldung / Zulassung der Geschäftspolitik des Vorstandes beim Thermoselect-Projekt

Das THERMOSELECT-Projekt in Ansbach ist weiterhin nicht realisiert und verwaltungsgerichtlich anhängig. Die ENBW AG muß 49 % der TAE-Anteile kaufen. Die vertraglichen Entsorgungsentgelte pro Tonne und damit die potentiellen Einnahmen mußten drastisch reduziert werden. Ein Verkauf an potentielle Käufer ist aufgrund einer vertraglichen Veränderungssperre 5 Jahre lang möglich. Die Kapazität ist vertraglich auf eine Linie limitiert und somit die 2-Linien-Option entfallen. Eine sicherheitstechnisch erforderliche Erhöhung der HTR-Kühlwassermenge ist von der TAE auf dem Genehmigungsweg verabsäumt worden. Es ist wie in Karlsruhe mit einem Einnahmedefizit von ca. € 25 Mio. zu rechnen.

Ich beantrage meine Gegenanträge allen Aktionären rechtzeitig mitzuteilen, damit diese entsprechend auf der Hauptversammlung abstimmen können. Auf der Hauptversammlung werde ich anwesend sein und meine Gegenanträge mündlich wiederholen und ggf. neue Anträge bzw. Fragen stellen.

Vorab beantrage ich volle Zulassung der Öffentlichkeit, d.h. Fernsehen und Bildfotografen sowie die Führung eines Wortprotokolls über den gesamten Versammlungsverlauf.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Bernhard