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BBU-Protest gegen Urteil im Castor-Blockade Prozeß des Lüneburger Landgerichts / Justiz-Motto "Kleine Leute hängen wir, große Leute lassen wir laufen"

Das Lüneburger Landgericht hat am 19.02.03 vier Atomkraftgegner zu Geldstrafen zwischen 350 und 1155 Euro bzw. drei Angeklagte zu 35 Tagessätzen und den vierten zu 40 Tagessätzen, verurteilt.

Diese Urteile – für engagierte, friedliche und um Ihre Zukunft besorgte Atomkraftgegner – halten wir für höchst ungerecht und unangemessen.

Insbesondere deshalb, weil die Justiz, bzw. die verantwortlichen Behörden, es jahrelang geduldet haben und bis heute deswegen auch keinerlei Anklagen bzw. Strafen gegen die bundesdeutschen Atomkraftwerksbetreiber und die mitverantwortliche Bahn-Tochter NCS, Nuclear Cargo Service, Hanau, erfolgten, obwohl diese nachweislich jahrelang Atommüll-Transporte mit gesetzwidrig hoher radioaktiver Kontamination der Transportbehälter bzw. Transportfahrzeuge durchführten.

Wir fordern deshalb Freisprüche für die vier Angeklagten!

Ansonsten muß die Lüneburger bzw. deutsche Justiz mit dem Makel leben: "Kleine Leute hängen wir, große Leute lassen wir laufen".

BBU e.V.
Eduard Bernhard, Vorstandsmitglied und Atompolitischer Sprecher