BBU-Protest gegen Urteil im Castor-Blockade Prozeß
des Lüneburger Landgerichts / Justiz-Motto "Kleine Leute
hängen wir, große Leute lassen wir laufen"
Das Lüneburger Landgericht hat am 19.02.03 vier Atomkraftgegner
zu Geldstrafen zwischen 350 und 1155 Euro bzw. drei Angeklagte zu
35 Tagessätzen und den vierten zu 40 Tagessätzen, verurteilt.
Diese Urteile – für engagierte, friedliche und um Ihre Zukunft
besorgte Atomkraftgegner – halten wir für höchst ungerecht
und unangemessen.
Insbesondere deshalb, weil die Justiz, bzw. die verantwortlichen
Behörden, es jahrelang geduldet haben und bis heute deswegen
auch keinerlei Anklagen bzw. Strafen gegen die bundesdeutschen Atomkraftwerksbetreiber
und die mitverantwortliche Bahn-Tochter NCS, Nuclear Cargo Service,
Hanau, erfolgten, obwohl diese nachweislich jahrelang Atommüll-Transporte
mit gesetzwidrig hoher radioaktiver Kontamination der Transportbehälter
bzw. Transportfahrzeuge durchführten.
Wir fordern deshalb Freisprüche für die vier Angeklagten!
Ansonsten muß die Lüneburger bzw. deutsche Justiz mit
dem Makel leben: "Kleine Leute hängen wir, große
Leute lassen wir laufen".
BBU e.V.
Eduard Bernhard, Vorstandsmitglied und Atompolitischer Sprecher
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