BBU erstattet Strafanzeige
gegen verantwortliche Polizisten bzw. Polizeiorgane wegen des Verdachtes
auf mehrfache Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen
in Gorleben und Laase in Niedersachsen lt. Anlagen
An die
Staatsanwaltschaft Lüneburg
21318 Lüneburg
per Fax
Bonn/Gorleben/Laase/Lüneburg,
17.11.2003
Strafanzeige gegen verantwortliche Polizisten bzw. Polizeiorgane
wegen des Verdachtes auf mehrfache Verstöße gegen gesetzliche
Bestimmungen in Gorleben und Laase in Niedersachsen lt. Anlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen verantwortliche
Polizisten bzw. Polizeiorgane wegen des Verdachtes auf mehrfache
Verstöße gegen verschiedene gesetzliche Bestimmungen.
Begründung:
A) Lt. Elbe-Jeetzel-Zeitung v. 14.11.03, S. 3 "Auch
Tritte ins Gesicht" kam es zu mehrfachen, u.E. gesetzwidrigen polizeilichen
Handlungen.
"( ... ) bei der Treckerblockade am Montagabend
auf der Straße in Groß Gusborn seien Castor-Gegner
von Treckeranhängern gezerrt, geschlagen und getreten worden.
Einem Mann sei zuerst in die Genitalien und danach seitlich
ins Knie getreten worden, so dass die Bänder gerissen seien
(...)."
Polizeilicher Verstoß u.E.: Fahrlässige
bzw. gezielte Körperverletzung
B) Lt. unter A genannter Zeitung kam es zu einem
weiteren skandalösen und gesetzwidrigen Zwischenfall:
"Als die Castoren am Dienstag in Breese/Marsch
ankamen, wollte ein Notarzt einem verletzten Demonstraten zur
Hilfe eilen, schildert die Sanidezentrale einen weiteren Vorfall.
Dabei sei ihm die Brille aus dem Gesicht geschlagen und die
Hilfeleistung untersagt worden. Dafür gebe es zahlreiche
Zeugen, heißt es."
Polizeilicher Verstoß u.E.: Körperlicher
Angriff auf Notarzt und Verbot der Hilfeleistung, d.h. u.E. Körperverletzung
und Beihilfe zur Verhinderung sofortiger medizinischer Notarztversorgung
!
C) Lt. Elbe-Jeetzel-Zeitung v. 15.11.03, "Kultur-Kessel
in Laase" ist es lt. den Veranstaltern der Kulturveranstaltung zu
weiteren massiven Verletzungen von Bürgerrechten gekommen:
Am Mittwoch Morgen Null Uhr 30 fand gerade
der 3. Tag des Kulturmarathons im Kultur-Zelt (Vorlesung: Harry
Potter) statt, als bekannt wurde, daß die anwesenden Besucher
von der Polizei eingekesselt und ihnen das Verlassen des Geländes
verboten sei. Dies alles sei geschehen, ohne daß die ca.
100 Kulturzeltbesucher
- vorher durch Lautsprecheransage weder
einmal, noch zweimal, noch dreimal aufgefordert worden wären,
das Gelände zu verlassen. (Das Kulturzelt lag ca. 500
Meter außerhalb der Demo-Verbotszone.)
- Gelegenheit bekommen hätten, einen
Rechtsanwalt zur Hilfe zu rufen
Polizeilicher Verstoß u.E.: Nichtbeachtung
des Grundrechtes auf Freiheit bzw. körperliche Unversehrtheit,
d.h. Tatbestand der Freiheitsberaubung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beantragen hiermit die sofortige Aufnahme
Ihrer staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und bitten um Mitteilung
des Aktenzeichens. Ferner bitten wir um Mitteilung der Ermittlungsergebnisse
und ggf. eingeleiteten Strafmaßnahmen.
Mit bestem Dank im Voraus
Eduard Bernhard
Vorstandsmitglied und Energiepolitischer Sprecher
|