Offener Brief
An die
Regierung von Unterfranken
z.Hd. Herrn Regierungspräsidenten Dr. Paul Beinhofer
97013 Würzburg
per Fax
Bonn, den 04. Dezember 2002
Darf Bundesautobahn-Direktion Nordbayern Außenstelle
Würzburg Ihr Planfeststellungsverfahren für geplanten
Bau eines 2. BAB-Anschlusses B8/A45 in Kleinostheim mißachten
bzw. unterlaufen ?
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Dr. Beinhofer!
Bereits beim diesjährigen Erörterungstermin in Kleinostheim
stellte sich aufgrund einer Nachfrage des Linksunterzeichners folgendes
heraus:
Die BAB-Direktion beriet die Gemeinde Kleinostheim als Grundstückseigentümerin
des geplanten Baugeländes technisch bezüglich Vorbereitung
der notwendigen Bodenfestigkeit für die Auf- und Abfahrt "Hütten-See".
D.h. für uns, dass obwohl Sie als Regierung von Unterfranken
und die Öffentlichkeit sich noch im Planfeststellungsverfahren
befanden, also noch kein Planfeststellungsbeschluß ergangen
war und ist (letzterer könnte sogar noch beklagt werden) die
BAB-Direktion durch ihre Beratungs- / Empfehlungstätigkeit,
das gesetzlich vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren mißachtet
bzw. unterlaufen hat.
Es stellt sich die Frage warum?
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Dr. Beinhofer!
Leider kommt es noch schlimmer!
Eventuell ermuntert durch die "ungeklärte Nicht-Monierung"
der vorzeitigen Beratungs-/ Empfehlungs-Tätigkeit der BAB-Direktion,
hat diese Behörde Ihr Planfeststellungsverfahren nunmehr total
mißachtet und nach Aussagen des Kleinostheimer Bürgermeisters
auf einer kürzlichen Bürgerversammlung das Planungsgrundstück
"ehemals Hütten-See" für eine hohe Summe (wir
schätzen den Kaufwert auf ca. 500.000 bis 1 Millionen Euro)
gekauft.
Weil Grundstücksgeschäfte angeblich grundsätzlich
geheimzuhalten seien, war der genaue Erlös vom Kleinostheimer
Bürgermeister bisher nicht zu erfahren.
Somit dürfen wir Sie fragen, ist das noch heute laufende Planfeststellungsverfahren
in den Augen der BAB-Direktion nur noch eine Farce oder gibt es
evtl. vertrauliche Absprachen bzw. Empfehlungen auf höherer
Landes- bzw. Bundesebene das Verhalten der BAB-Direktion stillschweigend
zu dulden und alle Einwendungen gegen das Planungsvorhaben als nicht
relevant abzulehnen und den positiven Planfeststellungsbeschluß
– wie vom Kleinostheimer Bürgermeister angekündigt – im
Frühjahr 2003 zu erteilen?
Abschließend dürfen wir erwähnen, dass der BN Aschaffenburg
den BBU, Bonn informiert und um Mithilfe gebeten hat, da möglicherweise
auch die Kompetenzen des Bundesverkehrsministeriums wegen der aus
Bundesmitteln stammenden ca. 2, 5 Millionen Euro Gesamtkosten letztlich
entscheidend betroffen sind!
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident Dr. Beinhofer!
Wir hoffen, dass Sie Verständnis für unsere Empörung
und Unverständnis haben, zumal u.E. nicht nur die Objektivität
bzw. Neutralität Ihres Präsidiums sondern auch die Glaubwürdigkeit
des Rechtsstaates Bayern hier zu hinterfragen ist.
Mit großem Interesse erwarten wir Ihre baldige Antwort bzw.
Aufklärung und erbitten weiter wegen der Grundsatzbedeutung
Verständnis, dass wir dieses Protestschreiben mit dem skandalösen
Geschehen als offenen Brief halten.
Mit freundlichem Gruß
Bund Naturschutz e.V. , Kreisgruppe Aschaffenburg,
Eduard Bernhard, 1. Vorsitzender
BBU e.V. Bonn,
Christine Ellermann, Geschäftsführerin
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