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BBU erstattet Strafanzeige wegen des Verdachts auf massiven Verstoß gegen Umweltgesetz durch Gewässerverschmutzung bei Staatsanwaltschaft Hamburg

An die
Staatsanwaltschaft Hamburg
Hamburg

per Fax

 

Hamburg/Bonn, 03.07.2003

Strafanzeige / Verdacht auf massiven Verstoß gegen Umweltgesetz durch Gewässerverschmutzung (s. Anlage FR v. 03.07.2003)

Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,

hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen alle Verantwortlichen wegen des Verdachts auf massiven Verstoß gegen das Umweltgesetz durch eine riesige Gewässerverschmutzung.

Begründung : (siehe Anlage Frankfurter Rundschau vom 03.07.2003) Nach dieser Medienmeldung sind in 2002 wahrscheinlich rechtswidrig hoch belastete Abwässer durch die sogenannte "Realisierungsgesellschaft" für die Airbus-Werkserweiterung Hamburg-Finkenwerder (ca. v. 01.07. bis 16.10.2002) knapp 143.000 Tonnen Abwässer in einen Nebenkanal der Elbe eingeleitet worden. Der zulässige Grenzwert von 2 Milligramm Ammonium-Stickstoff pro Liter sei aber im Durchschnitt um mehr als das Zehnfache überschritten worden. Dabei soll besonders schwerwiegend gewesen sein, daß die Einleitung mitten im Sommer stattgefunden habe und damit zu einem Zeitpunkt als die Unterelbe ohnehin wegen eines Sauerstofflochs am Rande eines großen Fischsterbens gestanden habe. Damals hatten Mitarbeiter der Gewässergütestelle Elbe vor einem Fischsterben gewarnt, weil die Sauerstoffkonzentration des Stromes auf Grund des schweren Elbhochwassers unter den kritischen Wert von 3 Milligramm pro Liter gefallen war.

Wir beantragen hiermit die sofortige Aufnahme Ihrer staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und baldige Mitteilung des Aktenzeichens.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Bernhard, Vorstandsmitglied

Anlage