BBU erstattet Strafanzeige wegen des Verdachts
auf massiven Verstoß gegen Umweltgesetz durch Gewässerverschmutzung
bei Staatsanwaltschaft Hamburg
An die
Staatsanwaltschaft Hamburg
Hamburg
per Fax
Hamburg/Bonn,
03.07.2003
Strafanzeige / Verdacht auf massiven Verstoß gegen Umweltgesetz
durch Gewässerverschmutzung (s. Anlage FR v. 03.07.2003)
Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen alle Verantwortlichen
wegen des Verdachts auf massiven Verstoß gegen das Umweltgesetz
durch eine riesige Gewässerverschmutzung.
Begründung : (siehe Anlage Frankfurter Rundschau vom
03.07.2003) Nach dieser Medienmeldung sind in 2002 wahrscheinlich
rechtswidrig hoch belastete Abwässer durch die sogenannte "Realisierungsgesellschaft"
für die Airbus-Werkserweiterung Hamburg-Finkenwerder (ca. v.
01.07. bis 16.10.2002) knapp 143.000 Tonnen Abwässer in einen
Nebenkanal der Elbe eingeleitet worden. Der zulässige Grenzwert
von 2 Milligramm Ammonium-Stickstoff pro Liter sei aber im Durchschnitt
um mehr als das Zehnfache überschritten worden. Dabei soll
besonders schwerwiegend gewesen sein, daß die Einleitung mitten
im Sommer stattgefunden habe und damit zu einem Zeitpunkt als die
Unterelbe ohnehin wegen eines Sauerstofflochs am Rande eines großen
Fischsterbens gestanden habe. Damals hatten Mitarbeiter der Gewässergütestelle
Elbe vor einem Fischsterben gewarnt, weil die Sauerstoffkonzentration
des Stromes auf Grund des schweren Elbhochwassers unter den kritischen
Wert von 3 Milligramm pro Liter gefallen war.
Wir beantragen hiermit die sofortige Aufnahme Ihrer staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen und baldige Mitteilung des Aktenzeichens.
Mit freundlichen Grüßen
Eduard Bernhard, Vorstandsmitglied
Anlage
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