4.
Die Politik ebnet den Weg für die biotechnische Entwicklung.
Die
biotechnische Entwicklung wird durch parlamentarische Mehrheiten
gesichert. Beispiel Stammzellen: Die Produktion von Stammzellen
ist in Deutschland nach dem Stammzellengesetz nicht erlaubt. Zwei
Jahre nach dem Inkrafttretens des Gesetzes 2002 stellte Bundesjustizministerin
Zypries das Stammzellengesetz in Frage, weil die Grundlagenforschung
jetzt weiter sei.
Die
Regierungen nutzen die unterschiedlichen Gesetze in anderen Ländern,
um die rechtlichen Hürden für die biotechnische Entwicklung
im eigenen Land nach und nach abzubauen. „Wir gehen nicht
über die Praxis in anderen Staaten hinaus, wir koppeln uns
aber auch nicht von der internationalen Forschung ab“, Bundeskanzler
Schröder 2002. Was nichts anderes bedeutet, als dass politisch
nachgezogen wird, wenn zum Beispiel die gentechnische Veränderung
des Menschen in anderen Ländern legitimiert wird.
Die
Biotechnologie wird kontinuierlich weiterentwickelt. Ist eine neue
Entwicklungsstufe erreicht, verändert die Politik die Gesetzgebung,
damit die wissenschaftlichen Ergebnisse ohne gesetzliche Hindernisse
wirtschaftlich verwertet werden können. So wird der Verbrauch
menschlicher Embryonen für die Stammzellenproduktion in nicht
allzu vielen Jahren auch in Deutschland zugelassen werden
„Wenn
wir einzelne Körperzellen in ethisch vertretbarer Weise gezielt
verändern und ersetzen können, sollten wir uns dem nicht
verweigern“, Bundesforschungsministerin Buhlmann 2003.
Mit anderen Worten: Ist die Biotechnik soweit, sollten wir sie auch
einsetzen. Verbote können dann aufgehoben werden. „Die
rechtlichen Rahmenbedingungen müssen der rasch voranschreitenden
wissenschaftlichen Entwicklung angepasst werden.“
So
verschiebt die Politik mit ihren Entscheidungen zugunsten wirtschaftlicher
Interessen auch ethische Grenzen.
Eine
weitere Entwicklung ist absehbar. Das Klonen von Menschen wird deshalb
nicht erlaubt, weil die technischen Voraussetzungen fehlen. Wenn
die Klon-Technik soweit sein wird, wird die Politik alles dafür
tun, um die öffentliche Akzeptanz für den geklonten Menschen
zu erreichen und die gesetzlichen Grundlagen für den Menschen-Klon
zu schaffen. Ebenso wird mit den technischen Möglichkeiten
für den gentechnisch veränderten Menschen verfahren werden.
Daran erinnert sei, dass das Klonen von Menschen auf dem Meer außerhalb
von Staatsgrenzen bereits möglich ist.
Die
Bevölkerung wird durch die politischen Entscheidungen auf die
biotechnischen Eingriffe beim Menschen vorbereitet.
Die große Mehrheit der Bevölkerung gewöhnt sich
an die biotechnischen Fortschritte, die Einbeziehung des Menschen
in die bioindustrielle Verwertung wird als normale Entwicklung gesehen.
Die
Politik hat sich längst für den grenzenlosen biotechnischen
Entwicklungsweg entschieden.
© Dr. Peter Schott
schott@bbu-bonn.de
|