Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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Bonn, Gronau, 23.01.2002

 

 

Nach "meldepflichtigem Ereignis": BBU fordert von Bundesumweltminister Trittin die sofortige Stillegung der Atomfabrik in Gronau

Anläßlich des jüngsten meldepflichtigen "Ereignisses" in der Urananreicherungsanlage in Gronau hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. mit Sitz in Bonn, gemeinsam mit seiner Mitgliedsinitiative, dem Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau, in einem Brief an Bundesumweltminister Trittin die sofortige Stillegung dieser bundesweit einzigartigen Atomfabrik gefordert.

In ihrem Brief weisen der BBU und der AKU Gronau darauf hin, daß es in der Vergangenheit in der UAA Gronau wiederholt zu meldepflichtigen "Ereignissen" gekommen ist. Zwar habe es dabei bisher keine Freisetzungen des hochgefährlichen Uranhexafluorids gegeben, zukünftige Störfälle mit erheblichen Freisetzungen können jedoch nach Auffassung des BBU und des AKU Gronau nicht ausgeschlossen werden. Betont wird weiterhin, daß die UAA Gronau nicht gegen Flugzeugabstürze gesichert ist und daß eine sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus der UAA und des abgereicherten Uranhexafluorids nicht gewährleistet ist und auch nie gewährleistet werden kann. Aus diesen und weiteren Gründen (Niedrigstrahlung, Transportrisiken etc.) wird der Betrieb und geplante Ausbau der UAA ebenso abgelehnt, wie der direkt neben der UAA geplante Bau eines "Zwischenlagers" für 50.000 Tonnen Uranoxid.

Wörtlich wird Bundesumweltminister Trittin aufgefordert:

"1. Stoppen Sie die laufenden Genehmigungsverfahren zum Ausbau der UAA Gronau von genehmigten 1800 Tonnen Urantrennarbeit pro Jahr auf 4500 Tonnen Urantrennarbeit pro Jahr.

2. Machen Sie von Ihrem Weisungsrecht gegenüber der Düsseldorfer Atomaufsichtsbehörde (Wirtschaftsministerium NRW) Gebrauch und veranlassen Sie zum Schutz der Bevölkerung die sofortige Stillegung der UAA Gronau."

 

Der BBU wird zukünftig den Widerstand gegen die UAA Gronau verstärkt unterstützen, nachdem die Mitgliederversammlung im Dezember 2001 einen entsprechenden Beschluß gefaßt hat. Nähere Informationen gibt es unter Tel. 02562/23125.