Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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Offener Brief

An das
Staatliche Umweltamt Herten
z. Hd. Frau Dr. Abel
Gartenstraße 27
45699 Herten

Per Fax 02366/807499

Bonn, 04.04.02

Gefahrstofflager Fa. Drost, Gronau
Genehmigung zum Weiterbau / zur Inbetriebnahme des Gefahrstofflagers

Sehr geehrte Frau Dr. Abel,

wir haben erfahren, daß Sie den Weiterbau und Betrieb des Gronauer Gefahrstofflagers genehmigt haben. Zwischenzeitlich hat die Fa. Drost Antrag auf Sofortvollzug gestellt, nachdem bereits mit dem Weiterbau begonnen wurde. Weiterhin hat ein Gronauer Bürger Widerspruch gegen die Genehmigung erhoben und hat gleichzeitig beantragt, daß Sie weitere Bauarbeiten bis zum Abschluß des Verfahrens (incl. Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren) untersagen.

Ihnen obliegt es derzeit darüber zu befinden, ob der Sofortvollzug bewilligt wird oder ob Sie die zwingende aufschiebende Wirkung des Widerspruches anerkennen und einen Baustopp anordnen.

Unseren Informationen zufolge liegt der Genehmigungsbescheid erst vom 6. bis 20. April zur Einsicht aus, die Bevölkerung kennt ihn also noch nicht. Es kann also sein, daß nach der Auslegung weitere Widersprüche folgen. Diese sollten Sie abwarten, bevor Sie möglicherweise positiv über den Sofortvollzug entscheiden. Ihre derzeitige Billigung der Bauaktivitäten durch das StUA Herten erzeugt ein Ungleichgewicht zwischen Fa. Drost, der der Genehmigungsbescheid bekannt ist, und der breiten Öffentlichkeit, die derzeit weder den Genehmigungsbescheid noch mögliche Rechtsmittelbelehrungen kennt. Angemerkt sei, daß auch uns noch keine Kopie des Bescheides vorliegt. Wir bitten um Zusendung.

Bei Ihrer Entscheidung über den beantragten Sofortvollzug ist zu beachten, daß die Fa. Drost im Jahre 2001 auf eigenes Risiko mit dem Bau des Lagers begonnen hat. Sie darf jetzt nicht damit argumentieren, daß nach der Schaffung von Sachzwängen bereits erhebliche Beträge investiert wurden und finanzielle Risiken auftreten können. Weiterhin ist zu berücksichtigen, daß sich in der Nachbarschaft der Fa. Drost Lebensmittelunternehmen befinden, deren Interesse wiederum von dem Betrieb eines Gefahrstofflagers beeinträchtigt werden können. Die Zahl der qualitativ wertvollen Arbeitsplätze dort ist weitaus höher als bei der Fa. Drost. Die Interessen dieser Unternehmen dürfen bei Ihrer Abwägung nicht vernachlässigt werden.

Wir hoffen, daß Sie Ihre Entscheidung im Interesse des Widerspruchführers treffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

(Christine Ellermann, Geschäftsführerin)