Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V.
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BBU-Vorstandsmitglied und kritischer Einzelaktionär Eduard Bernhard stellt Antrag auf Nichtentlastung von Vorstand und Aufsichtsrat auf der HV der RWE AG am Donnerstag, 15.04.04 in Essen

Eduard BERNHARD

(Kritischer Einzelaktionär und Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V., Bund Naturschutz KG Aschaffenburg )

An den Vorstand und Aufsichtsrat
der RWE AG
Opernplatz 1
45128 Essen
per Fax

Kleinostheim, 31.03.04

Gegenanträge zur Aktionärs-Hauptversammlung am Donnerstag, 15. April 2004,

in Essen- Grugahalle

Sehr verehrte Damen und sehr geehrte Herren!

Vorab stelle ich folgende Anträge zur Geschäftsordnung:

a) Erstellung eines Wortprotokolls während der gesamten Hauptversammlung. Ggf. Protokollierung der persönlichen Anträge/Aussagen und der entsprechenden RWE-Stellungnahmen

b) Volle Zulassung der Öffentlichkeit, d.h., Fernsehen, Rundfunk und Bildfotografen

Gegenanträge:

Zu Top 2 Verwendung des Bilanzgewinns

Beantragt wird den Bilanzgewinn von 703.099.758 Euro um ca. 20 % (= ca. 140 Millionen Euro) zu reduzieren und für Stromgewinnung aus alternativen Energien, d.h. Solar, Wind u.s.w., für den Bau von hochumweltfreundlichen Gas- und Dampfkraftwerken (GUD) sowie zum Ausbau von Energiespartechniken zu verwenden und damit Arbeitsplätze zu schaffen. Derartige Vorhaben werden bekanntlich durch das EEG-Gesetz finanziell gewichtig gefördert.

Zu TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Beantragt wird Nicht-Entlastung u.a. wegen mangelnder Aktivitäten bzw. Informationen

a) Nicht-Ausstieg aus der Atomenergie, trotz der Fast-Katastrophe von Harrisburg (USA), des SUPER GAUs vom 26.04.86, also vor 18 Jahren, in Tschernobyl (Russland) und Fehlen eines Endlagers für hochradioaktiven Atommüll.

b) Fehlende Informationen für welche AKWs z.B. ein Überflugverbot besteht und über Vorsorgemaßnahmen (erinnert wird an den Terroranschlag v. 02.11.01 in den USA) gegen Terroranschläge aus der Luft bzw. vom Boden ! Sind diskutierte AKW-Vernebelungs-Einrichtungen im Falle eines drohenden Flugzeugangriffs bereits in Auftrag gegeben bzw. evtl. schon installiert ? Oder hat RWE dem Bundesumweltminister J. Trittin andere Vorschläge zur Gefahrenabwehr unterbreitet ? Wenn ja, welche ?

c) Mangelnde materielle bzw. personelle Konsequenzen wegen jahrelangen - z.T. schwerwiegender - Pannen-Serien in den Bibliser AKW Blöcken A und B sowie Nicht-Stillegung des Block A wegen fehlender Notstandswarte und mangelnder Containment-Auslegung bei Block A nur zu 3 % und bei Block B zu 20 % gegen Absturz schnellfliegender Phantom gesichert. Skandalöser Sicherheitsmangel im AKW Block A im Notkühlsystem, der seit Erbauung - also seit über 25 Jahren - besteht und von allen TÜV/RWE-Verantwortlichen bei zig Kontrollen nicht bemerkt wurde ! Warum wurden weder in der Bibliser Betriebsleitung noch im verantwortlichen RWE-Vorstand entsprechende Konsequenzen gezogen ?
Beantragt wird deshalb die Erstellung und Veröffentlichung einer Dokumentation aller Störfälle, Betriebsvorfälle und sonstigen sicherheitstechnischen Vorfälle der letzten 10 Jahre sowie der daraufhin getroffenen technischen und personellen Konsequenzen.

d) Warum wurde in der atomaren RWE-Bibliser-Notfall-Broschüre das Land Baden-Württemberg mit den beiden Städten Ludwigshafen und Mannheim ausgeschlossen, obwohl sie sich in der unmittelbaren Auswirkungszone von 25 km befinden ?

e) Mangelnde bzw. fehlende Informationen über den Rückbau bzw. Entsorgungs-Notstand des 15 MW Atomkraftwerkes in Karlstein/Bayern: Z.B. voraussichtliches Rückbau-Ende, bisheriger und noch zu erwartender Anfall an Atommüll nach leicht,- mittel,- und hochradioraktivem Anfall aufgeschlüsselt sowie mit Angabe der NUKLIDE. Welche Art und Menge Atommüll sind p. 31.12.03 auf dem AKW-Gelände in Karlstein gelagert und welche Art und Menge Atommüll werden voraussichtlich bis zum Rückbau-Ende anfallen ? Wieviel Millionen-Euro-Kosten werden voraussichtlich bis Rückbau-Ende und Gelände-Freigabe anfallen und welche entsprechenden Rückstellungen sind hierfür in der Bilanz ausgewiesen ?

Sind evtl. AKW-Mitarbeiter durch Strahleneinwirkung gesundheitlich geschädigt bzw. vorzeitig berufsunfähig geworden ? Schweben hierzu evtl. Rechtsverfahren ? Mußten evtl. Mitarbeiter wegen Erreichung der Lebenszeit-Strahlendosis von 40 rem aus dem Kontrollbereich herausgenommen werden ?

f) Mangelnde bzw. fehlende Informationen über den Rückbau bzw. Entsorgungszustand der stillgelegten RWE-Tochterfirma "NUKEM- Brennelementefabrik Hanau".

Es fehlen folgende Informationen:

  • Voraussichtliches Rückbau-Ende und Geländefreigabe
  • Noch zu erwartender radioaktiver Atommüll nach Nuklid und Menge sowie geplante Entsorgung
  • Trifft es zu, daß radioaktive Materialien in der atomaren Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe bearbeitet werden Wenn ja, wo verbleiben sie bzw. die Abfallstoffe und um welche Mengen geht es ?
  • Welche Kosten sind bisher für den Rückbau angefallen bzw. werden noch anfallen ?

Für NUKEM, Hanau besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Mengenkontrolle der erhaltenen und verarbeiteten bzw. noch im Bestand zuführenden URAN-Mengen. U.W. sind über evtl. Differenzen, d.h. Fehlmengen, keinerlei Informationen erfolgt.

Ich fordere daher eine Dokumentation für die letzten 10 Jahre.

Zu TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Beantragt wird Nicht-Entlastung wegen

  • mangelnder Kontrolle bzw. entsprechendem Eingreifen in die Vorstandstätigkeiten mit Schwerpunkt Beibehaltung Atomenergie. Und dies trotz riesigem Gefährdungspotenzial, fehlender Atommüll-Entsorgung und vernachlässigter alternativer, d.h. umweltfreundlicher Stromerzeugung.
  • Duldung, daß Vorstand wegen angeblich gestiegener Eigenkosten Strompreise erhöhte und Vorstand mithalf, das von Bundesumweltminister Trittin lt. Kyoto-Abkommen vorgesehene Instrument "Emissionshandel zur CO2 Reduzierung" z.T. mit riesigen Zeitungs-Prodest-Anzeigen fast papierkorbreif machte und anderseits dieser Vorstand mit ihrer Genehmigung vor Jahresfrist für zig Milliarden Euro riesige Fremdfirmen-Käufe in England tätigte. Welch ein Widerspruch !

Auf der Hauptversammlung werde ich anwesend sein und meine Gegenanträge, Anträge und evtl. Fragen stellen.

Ich beantrage meine Gegenanträge allen Aktionären rechtzeitig schriftlich mitzuteilen -gemäß Aktiengesetz-, damit diese ggf. entsprechend abstimmen können.

Mit freundlichem Gruß

Eduard Bernhard