An das
Amtsgericht Geesthacht
Bandriesterweg 1
21502 Geesthacht
Per Fax
Bonn/Krümmel/Geesthacht/Gorleben, 19.09.05
Strafanzeige / Kernkraftwerk Krümmel GmbH - Gesellschafter
Vattenfall Europe AG (50%) E.ON Kernenergie GmbH (50%) / Verdacht
auf Verstoß gegen Strahlenschutzverordnung
Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren,
hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen den Betreiber des Atomkraftwerks
Krümmel-Geesthacht, die Fa. "Kernkraftwerk Krümmel
GmbH" wegen evtl. Verstoßes gegen die Strahlenschutzverordnung.
Begründung (Lt. Pressemitteilungen = DPA, AFP usw.):
Bei einem Transport radioaktiver Abfälle aus dem Atomkraftwerk
Krümmel (bei Hamburg) in das niedersächsische atomare
Zwischenlager Gorleben ist der zulässige Strahlengrenzwert
für die benutzten Behälter teilweise um mehr als das Fünffache
überschritten worden.
Bei Ankunft der fünf Atommüllbehälter in Gorleben
wurde eine Strahlung von 26 Becquerel/cm2 gemessen, bei einem zulässigen
Grenzwert von 4 Becquerel. D.h., also eine Überschreitung des
gesetzlichen Grenzwertes von über 500%. Die Ursache sei zunächst
unklar. Wenngleich nach "derzeitiger Einschätzung des
Ministeriums keine Gefahren für die Umgebung und das Betriebspersonal"
(gemeint sein könnte Personal des AKW Krümmel und des
Zwischenlagers Gorleben) bestand, haben wir hieran erhebliche Zweifel.
Denn
- das Ministerium gibt keinerlei Erklärung über Nuklid-Arten
und deren Anteile (z.B. bezüglich des hochgiftigen Plutoniums
mit einer Halbwertzeit von 24.400 Jahren !)
- beträgt die Überschreitung der Grenzwerte 500%
- das Ministerium scheint in diesem Fall überfordert zu sein,
zumal man zugibt, dass es einen vergleichbaren Fall bisher nicht
gegeben habe.
Wir beantragen deshalb entsprechende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen
und rechtliche Maßnahmen gegen die Verantwortlichen.
Bitte teilen Sie uns vorab das Aktenzeichen sowie zu gegebener
Zeit Ihre Ermittlungsergebnisse und ggf. verhängten Strafmaßnahmen
mit.
Mit besten Dank im Voraus
Eduard Bernhard, Vorstandsmitglied
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