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BBU erstattet Strafanzeige wegen des Tatverdachts auf ungenehmigtes Betreiben des RWE Atomkraftwerkes Biblis A bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt

An die
Staatsanwaltschaft Darmstadt

Darmstadt

Per Fax: 06151-710497

Bonn, 28.04.03

Strafanzeige wegen des Tatverdachts auf ungenehmigtes Betreiben des RWE Atomkraftwerkes Biblis A / Hier: Ungenehmigte Notkühlung / Verstoß gegen das Atomgesetz bzw. Strahlenschutz-Verordnung ?

 

Sehr verehrte Damen sehr geehrte Herren,

wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Atomgesetz bzw. Strahlenschutz-Verordnung erstatten wir hiermit:

Strafanzeige gegen alle Verantwortlichen des RWE-Atomkraftwerkes Biblis A.

(Unter Verantwortlichen sind u. a. nicht nur die Kraftwerksleitung, sondern auch Vorstand und Aufsichtsrat der RWE AG als Genehmigungsinhaber zu verstehen. )

Begründung: Wie aus den Medienmeldungen sowie Mitteilungen des Hessischen- und des Bundes–Umweltministeriums der letzten Tage zu entnehmen, wurde bis vor kurzem das AKW Biblis A seit ca. 29 Jahren mit einer unzureichenden, d. h. nicht genehmigten Notkühlung betrieben.

Denn erst kürzlich wurde behördlich festgestellt, daß die Ansaugöffnungen der Notkühlpumpen 3 qm statt 5,9 qm, also nur halb so groß sind, wie in der Bauvorschrift / im Genehmigungsbescheid vorgeschrieben. Das Risiko einer Verstopfung wird hier durch erheblich erhöht, d. h. bei einem Unfall besteht die Gefahr, daß der Reaktor unzureichend gekühlt wird und es zu einer Kernschmelze / Atomkatastrophe mit einer großen Radioaktivitätsfreisetzung kommen kann.

Skandalöser Weise hat die zuständige Atom-Aufsichtsbehörde und auch kein Prüforgan, wie z. B. der verantwortliche Technische-Überwachungs-Verein (TÜV), in den vergangenen 29 Jahren eine entsprechende Überprüfung vorgenommen, so daß hier ein Totalversagen – fast unglaublichen Ausmaßes - und evtl. auch einmalig in Deutschland vorliegt. Somit sollte auch hier staatsanwaltlich geprüft werden, ob hier nicht seitens der beiden Prüforgane ebenfalls ein strafrechtliches Verhalten vorliegen könnte.

Wir erbitten schnellstmögliche Aufnahme Ihrer Ermittlungen, baldige Mitteilung des Aktenzeichens und zur gegebenen Zeit eine Information über Ihre Erkenntnisse und Ahndungsmaßnahmen.

Mit freundlichem Gruß

Eduard Bernhard, Vorstandsmitglied und Energiepolitischer Sprecher des BBU e.V.