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BBU erstattet Strafanzeige gegen verantwortliche Polizisten bzw. Polizeiorgane wegen des Verdachtes auf mehrfache Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen in Gorleben und Laase in Niedersachsen lt. Anlagen

An die
Staatsanwaltschaft Lüneburg

21318 Lüneburg

per Fax

Bonn/Gorleben/Laase/Lüneburg, 17.11.2003

Strafanzeige gegen verantwortliche Polizisten bzw. Polizeiorgane wegen des Verdachtes auf mehrfache Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen in Gorleben und Laase in Niedersachsen lt. Anlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen verantwortliche Polizisten bzw. Polizeiorgane wegen des Verdachtes auf mehrfache Verstöße gegen verschiedene gesetzliche Bestimmungen.

Begründung:

A) Lt. Elbe-Jeetzel-Zeitung v. 14.11.03, S. 3 "Auch Tritte ins Gesicht" kam es zu mehrfachen, u.E. gesetzwidrigen polizeilichen Handlungen.

"( ... ) bei der Treckerblockade am Montagabend auf der Straße in Groß Gusborn seien Castor-Gegner von Treckeranhängern gezerrt, geschlagen und getreten worden. Einem Mann sei zuerst in die Genitalien und danach seitlich ins Knie getreten worden, so dass die Bänder gerissen seien (...)."

Polizeilicher Verstoß u.E.: Fahrlässige bzw. gezielte Körperverletzung

B) Lt. unter A genannter Zeitung kam es zu einem weiteren skandalösen und gesetzwidrigen Zwischenfall:

"Als die Castoren am Dienstag in Breese/Marsch ankamen, wollte ein Notarzt einem verletzten Demonstraten zur Hilfe eilen, schildert die Sanidezentrale einen weiteren Vorfall. Dabei sei ihm die Brille aus dem Gesicht geschlagen und die Hilfeleistung untersagt worden. Dafür gebe es zahlreiche Zeugen, heißt es."

Polizeilicher Verstoß u.E.: Körperlicher Angriff auf Notarzt und Verbot der Hilfeleistung, d.h. u.E. Körperverletzung und Beihilfe zur Verhinderung sofortiger medizinischer Notarztversorgung !

C) Lt. Elbe-Jeetzel-Zeitung v. 15.11.03, "Kultur-Kessel in Laase" ist es lt. den Veranstaltern der Kulturveranstaltung zu weiteren massiven Verletzungen von Bürgerrechten gekommen:

Am Mittwoch Morgen Null Uhr 30 fand gerade der 3. Tag des Kulturmarathons im Kultur-Zelt (Vorlesung: Harry Potter) statt, als bekannt wurde, daß die anwesenden Besucher von der Polizei eingekesselt und ihnen das Verlassen des Geländes verboten sei. Dies alles sei geschehen, ohne daß die ca. 100 Kulturzeltbesucher

- vorher durch Lautsprecheransage weder einmal, noch zweimal, noch dreimal aufgefordert worden wären, das Gelände zu verlassen. (Das Kulturzelt lag ca. 500 Meter außerhalb der Demo-Verbotszone.)

- Gelegenheit bekommen hätten, einen Rechtsanwalt zur Hilfe zu rufen

Polizeilicher Verstoß u.E.: Nichtbeachtung des Grundrechtes auf Freiheit bzw. körperliche Unversehrtheit, d.h. Tatbestand der Freiheitsberaubung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beantragen hiermit die sofortige Aufnahme Ihrer staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und bitten um Mitteilung des Aktenzeichens. Ferner bitten wir um Mitteilung der Ermittlungsergebnisse und ggf. eingeleiteten Strafmaßnahmen.

Mit bestem Dank im Voraus

Eduard Bernhard
Vorstandsmitglied und Energiepolitischer Sprecher